Urheberverletzung

Copyright-Verletzung

Eine Urheberrechtsverletzung "Upload" kann für Facebook-Nutzer teuer werden. Ist die Urheberrechtsverletzung schuldhaft begangen worden, hat der Rechtsinhaber Anspruch auf Schadensersatz. Wie Sie sich gegen Urheberrechtsverletzungen wehren können, zeigen wir Ihnen. Da Sie eine Verletzung gemeldet haben, sind Sie der Meinung, dass Ihnen Ansprüche wegen Urheberrechtsverletzung zustehen. Die internationale Zuständigkeit deutscher Gerichte bei Urheberrechtsverletzungen.

Urheberrechtsverletzungen | WILDE BEUGER SOLMECKE

Vielen Internetnutzern ist unklar, was sie im Netz tun dürfen, ohne das Urheberrecht zu verletzen. Wichtigster Grundsatz: Ohne Zustimmung des Autors dürfen keine durch Dritte geschützte Beiträge genutzt werden. Welche Rechte sind durch das Urheberrecht gesichert? Fotografien, Abbildungen, Videos u. a. sind stets durch das Urheberrecht (UrhG) geschÃ?tzt.

Allerdings sind auch solche Textpassagen, die eine bestimmte Mindestdauer, in der Regel etwa 3 Satz, erreicht haben, urheberrechtlich geschützt. Wie ist eine Copyright-Verletzung? Ein Urheberrechtsverstoß besteht, wenn ein Bild ohne Zustimmung des Autors verwendet wird. Es ist daher unerlässlich, dass der Internet-Nutzer eine Maßnahme ergreift, die das Nutzungsrecht des Autors beeinträchtigt. Das Nutzungsrecht des Autors ist in den 15 ff. des Urhebergesetzes festgelegt.

Man kann sich auch hier eine simple Faustregel merken: Copyrights dürfen nicht hoch- oder runtergeladen werden. Beides würde die Nutzungsrechte des Autors verletzten, und zwar das Recht der Vervielfältigung nach 16 UrhG ( "Download") und das Recht der Veröffentlichung nach § 19a UrhG ( "Upload").

Allerdings ist das reine Betrachten von urheberrechtsgeschützten Inhalten, z.B. beim Streaming, zulässig und kann keine Copyrightverletzung sein. Wenn keine Urheberrechtsverletzungen vorliegen? Das ist zum Beispiel bei der Dateifreigabe der Fall. Auch hier gilt. Das Hochladen eines Songs nur auf einen Cloud-Server, auf den die Allgemeinheit keinen Zugang hat, verstößt nicht gegen das Urheberrecht.

Allerdings werden die Rechte des Autors z. B. dadurch beeinträchtigt, dass das Stück auf seiner Startseite zum Downloaden angeboten oder dort als Untermalung verwendet wird. Das Downloaden von kopiergeschützten Informationen ist auch nicht immer verboten. Dies kann eine nach § 53 Urheberrechtsgesetz erlaubte private Kopie sein.

In den vergangenen Jahren haben viele tausend Internet-Nutzer eine Warnung vor Urheberrechtsverletzungen durch File-Sharing bekommen. Bei der Dateifreigabe werden kopiergeschützte Daten, z.B. Film, PC-Spiele oder Musik-Alben, über File-Sharing-Software verteilt. Damit wird auch derjenige, der eine kopiergeschützte Seite runterlädt, zum Provider. Dieses Hochladen ist eine Veröffentlichung ( 19a UrhG) und verstößt gegen die Rechte des Urheber.

Wenn eine solche Copyright-Verletzung von einem Anti-Piraterie-Unternehmen festgestellt wird, wird die IP-Adresse des Internet-Benutzers mitprotokolliert. Daraufhin informiert der Internet-Provider den Rechtsinhaber über die Person des Benutzers und die vom Rechtsinhaber beauftragte Anwaltskanzlei sendet die Warnung. Unter den Anwaltsfirmen, die die meisten Filesharing-Warnungen versenden, sind zum Beispiel die Anwaltskanzleien Waldorf frommer und Ronas.

Lesen Sie hier mehr über Abmahnungen, die Anwaltskanzleien und die Verteidigungsoptionen. Der unbefugte Gebrauch von Bildern ist eine der verbreitetsten Copyright-Verletzungen im Intranet. Die Bilder sind immer urheberrechtlich geschÃ?tzt. Wahlweise als Fotoarbeiten nach 2 UVG oder als reine Fotoarbeiten nach § 72 UVG. Das Copyright-Symbol hat auch keinen Einfluss auf den Urheberschutz.

Sie dienen nur der Identifizierung des Autors. Fotografien sind bis zu 70 Jahre nach dem Tode des Autors gesichert. Sie ist jedoch nach 72 Urheberrechtsgesetz geschÃ?tzt. Fotografien sind bis zu 50 Jahre nach ihrer Veröffentlichung urheberrechtlich geschÃ?tzt. Warnungen vor der unbefugten Verwendung von Bildern im Netz verweisen oft auf Produktbilder bei Auktionen oder auf Bilder auf Ihrer eigenen Website oder Ihrem Blog.

Wozu eine Warnung? Verstöße gegen das Urheberrecht können zu einer Verwarnung führen. Ein Warnhinweis ist eine formelle Bitte des Autors, von einem bestimmten Verhalten abzusehen, das eine Verletzung des Urheberrechts ist. Die Verwarnung dient dazu, den Mahner über die Illegalität seines Handelns zu informieren und eine aussergerichtliche Einigung durchzusetzen. In der Regel wird die Warnung von einer vorformulierten Unterlassungsverpflichtung begleitet.

Mit der darin vorgesehenen Sanktion soll das Risiko einer erneuten Verletzung des Urheberrechts ausgeschlossen werden. Das Mahnschreiben beinhaltet auch einen Anspruch auf Schadenersatz und Erstattung der Anwaltshonorare. Dabei wird eine Deadline gesetzt, innerhalb derer die Abmahnungserklärung eingehen und die erforderliche Leistung erbracht werden muss. Wie kann ich im Falle einer Verwarnung vorgehen?

Auf keinen Fall darf der in der Verwarnung verlangte Geldbetrag vorzeitig übertragen oder die vorgefertigte Unterlassungsverpflichtung unterzeichnet werden. Häufig sind in der Erklärung der Unterlassung sehr ungünstige Bestimmungen enthalten, z.B. ein Schuldeingeständnis oder eine fixe Konventionalstrafe. Es ist besser, sich zuerst von einem auf Urheber- oder Internet-Recht spezialisierten Rechtsanwalt beraten zu lassen. Im Regelfall formuliert der Rechtsanwalt zunächst eine geänderte Abmahnungserklärung.

Darüber hinaus sind die Voraussetzungen, die die Anwaltskanzleien an eine solche Erklärung knüpfen, sehr verschieden. Daher ist es nicht ratsam, eine Musterunterlassungserklärung aus dem Netz zu nutzen. Wer eine unzulängliche Unterlassungsverpflichtung erklärt, wird so gehandhabt, als ob er überhaupt keine Unterlassungsverpflichtung eingegangen wäre. Lesen Sie hier mehr über die Warnung und die Abwehrmöglichkeiten.

Mehr zum Thema