Eine Abmahnung kann im Internet fast jeden treffen, aus unterschiedlichsten Gründen und wegen der …
Verbraucherschutz Beschwerde
KonsumentenschutzbeschwerdenDer kollektive Verbraucherschutz ist der FMA ein Anliegen.
Beanstandung über - Verbraucherschutz.de Deutschland
Sehr geehrte Kunden! Vor der Kontaktaufnahme mit uns sollten Sie folgende Aspekte beachten, um Ihre Anfrage schnell bearbeiten zu können: 1 Wenn Sie eine Beschwerde an uns richten wollen, recherchieren Sie zunächst über unser Fenster. Häufig haben wir bereits einen Beitrag geschrieben, und viele Konsumenten haben Anmerkungen gemacht, die Ihre Frage vielleicht schon beantwort.
2 ) Wenn Sie uns Ihre Beschwerde über ein Unternehmen melden, werden wir sie an dieses Unternehmen weitergeben und um eine Antwort bitten. 3. wenn Sie möchten, dass wir Ihre Reklamation weitergeben, teilen Sie uns Ihre Kunden- oder Auftrags- bzw. Vertrags- oder Reservierungsnummer und den Firmennamen mit Anschrift (Homepage) mit, da ohne diese Informationen keine Verarbeitung möglich ist.
4. wir ersuchen Sie, uns zu benachrichtigen, wenn das Unternehmen Sie kontaktiert hat und uns über das Resultat zu unterrichten. 5. wenn wir eine Rückmeldung des betroffenen Unternehmens erhalten haben, ersuchen wir Sie auch, uns mitzuteilen, ob das Resultat zu Ihrer vollsten Zufriedenheit ausfällt.
Sie wollen sich über ein Reisebüro beschweren? Wollen Sie eine Beschwerde zu einem anderen Gegenstand einreichen?
Checkliste: Wenn Konsumenten einen Verstoss anzeigen wollen
Wer einen Regelverstoß anzeigen will, muss einige Daten erfasst haben, damit eine eventuelle Warnung nicht von Anfang an mangels Beweismitteln zum Misserfolg wird. Fragwürdige Firmen wollen in immer neuen Variationen die Konsumenten am Handy, mit Werbeschreiben oder auf einer Kaffeefahrt täuschen. Berichten die Konsumenten dort jedoch über einen Verstoss, müssen sie einige Angaben gemacht haben, damit eine eventuelle Warnung nicht von Anfang an mangels Beweismitteln zum Misserfolg wird.
War der Konsument an der Aktion beteiligt? Wurde auf der Messe etwas vom Konsumenten erworben? Wurde dem Konsumenten ein Präsent zugeschickt oder nicht? Liegen dem Konsumenten irgendwelche schriftlichen Dokumente vor?
Wo ist Schiedsgerichtsbarkeit möglich?
Im Regelfall ist es für den Konsumenten sinnvoll, sich an die Vermittlungsstelle zu wenden, da die Schlichtungskosten von den am Vermittlungsverfahren beteiligten Gesellschaften getragen werden. Die Prozedur ist für die Konsumenten kostenlos. Lediglich die Versandkosten (z.B. Porto) gehen zu Lasten des Verbrauchers. Das Vermittlungsverfahren kann zu jedem Zeitpunkt eingestellt oder abgebrochen werden.
Ein Vergleich ist möglich, wenn das betroffene Untenehmen dem Vermittlungsverfahren zustimmt oder sich daran beteiligen muss. Zuerst muss sich der Konsument an das mit der Beschwerde befasste Institut wendet. Voraussetzung für das Vermittlungsverfahren ist eine vorhergehende vergebliche Beschwerde an das Unter-nehmen.
Zum Beispiel, wenn ein Richter im Rechtsstreit bereits befasst wurde oder während des Vermittlungsverfahrens anhängig ist. Der Antrag kann per Brief, E-Mail oder Internet bei der Einigungsstelle eingereicht werden. Nach Eingang der Beschwerde bei der Vergleichsstelle erhält das betreffende Untenehmen Zeit zur Äußerung. Der Konsument hat dann die Wahl: er kann den Vorschlag des Schiedsgerichts akzeptieren oder nicht, im letzteren Falle kann er auch ein Rechtsmittel einlegen.
Es steht den Gesellschaften auch frei, die Schiedssprüche zu akzeptieren, wenn sie nicht dazu gezwungen sind oder sich dazu verpflichten, Schiedssprüche als bindend anerkennt. So sind z.B. Beschlüsse des Versicherungsombudsmannes - wie bei Tim und Monika - bis zu einem Streitwert von 10.000 EUR für den der Schiedsstelle beigetretenen Versicherungsunternehmen bindend.
Auch für Sie als Betroffenen ist es lohnend, wenn Sie die Entscheidung des Schlichters nicht akzeptieren.