Wie lange darf man am Stück Arbeiten

Kannst du in einem Stück arbeiten?

Die häufigsten Fragen zur Nachtschicht sind "Wie lange? Wie oft? Wie viele freie Tage? Welche Zuschläge? Wieviele Nächte darf man auf einmal "arbeiten"?

Männer vorher, in welchem Arbeitgeber die. Wann und wie lange darf sie arbeiten? Dürfen Sie ohne arbeitsfreien Tag im Schichtbetrieb arbeiten?

Arbeitszeitengesetz: Wie lange dürfen Sie arbeiten?

Wie hoch ist die heute zulässige Höchstarbeitszeit? Die Zeit, in der die meisten Mitarbeiter 35 oder weniger Arbeitsstunden pro Woche leisten, ist längst vergangen. Erweiterung der Wochenarbeitszeit: Das Arbeitsstundengesetz basiert auf einer 48-Stundenwoche gemäß der gesetzlich vorgeschriebenen Acht-Stunden-Woche und dem Prinzip der Sechstage-Woche. Der Zeitraum, in dem ein Mitarbeiter seine Arbeitskräfte dem Unternehmen zur Verfuegung stellt, ist die Zeit.

Im Allgemeinen streben die Unternehmen danach, so viel Zeit wie möglich von ihren Mitarbeitern für so wenig Lohn wie möglich zu haben. Die Ausweitung der Tages- und Wochenarbeitszeit der Mitarbeiter ist ein immer wiederkehrendes Thema. Für die meisten Mitarbeiter sind die Arbeitszeiten von 35 Stunden pro Woche oder weniger längst vorbei.

Entsprechend erhebt sich die Fragestellung, welche Höchstarbeitszeit überhaupt erlaubt ist, z.B. ob die EinfÃ??hrung eines Arbeitstages von 8,5 Std., d.h. einer Wochenarbeitszeit von 42,5 Std., in einem Betrieb möglich ist. Die Arbeitszeitgesetzgebung ist in öffentlich-rechtliche und privatrechtliche Vorschriften unterteilt. Sind in Tarifverträgen und Arbeitsverträgen regelmässig privatrechtliche Vorschriften darüber vorgesehen, wie lange in einem Bereich oder in einem Beschäftigungsverhältnis für ein gewisses Arbeitsentgelt zu arbeiten ist, setzt das Gesetz über die Arbeitsstunden (ArbZG) die höchstzulässigen Arbeitszeitgrenzen im öffentlichen Recht fest.

Gemäß 3 S. 1 ARZG darf der Arbeitstag von acht Arbeitsstunden nicht unterschritten werden. Arbeitstage im Sinn des Arbeitsstundengesetzes sind jedoch alle Tage von montags bis samstags. Dies bedeutet, dass alle Kalkulationen nach dem Arbeitszeitgesetz auf einer Sechstagewoche basieren müssen. Daraus ergibt sich auch, dass ein Unternehmen den sechsten Tag der Kalenderwoche für die Arbeitszeitberechnung nutzen kann, auch wenn es nur eine Fünf- oder gar Viertagewoche verwendet.

Ausgehend von der in 3 des Arbeitszeitgesetzes festgelegten Acht-Stunden-Arbeitszeit und dem Prinzip der Sechstage-Woche ergibt sich somit, dass das Gesetz in der Regel von einer 48-StundenWoche (d.h. sechs Tagen à acht Stunden) ausgeht. Die Höchstarbeitszeit nach dem Arbeitsstundengesetz beträgt somit 2.304 Arbeitsstunden pro Jahr.

Dieser in § 3 arbZG genannte Acht-Stunden-Arbeitstag kann in Ausnahmefällen gemäß 3 Satz 2 des Arbeitszeitgesetzes auf höchstens zehn Arbeitsstunden ausgedehnt werden. Dieses Zehnstundenlimit ist obligatorisch und darf unter keinen Umständen während der Arbeitszeiten durchbrochen werden. Nach dem Arbeitsstundengesetz ist es dem Unternehmer somit erlaubt, einen Mitarbeiter bis zu zehn Arbeitsstunden pro Arbeitstag vorübergehend zu beauftragen, was zu einer absoluten Höchstarbeitszeit von 60 Arbeitsstunden (sechs Tage à zehn Stunden) führt.

Die Arbeitszeitbegrenzung kann jedoch nur dann von acht auf bis zu zehn Arbeitsstunden überschritten werden, wenn die Ausweitung der Tagesarbeitszeit durch die entsprechenden Kürzungen der Tagesarbeitszeit in der Folgeperiode auszugleichen ist. Die Durchschnittsarbeitszeit (ausgelegt für eine Sechs-Tage-Woche) darf acht Arbeitsstunden nicht überschreiten. Das heißt, jede Arbeit, die über die achte Arbeitsstunde hinaus geleistet wird, muss anderswo vergütet werden.

In der Regel schreibt das Arbeitsstundengesetz vor, dass diese Vergütung innerhalb einer Frist von sechs bzw. 24 Kalenderwochen gezahlt werden muss, § 3 Satz 2 des Arbeitszeitgesetzes. Eine solche Vergütung des Arbeitstages kann aber auch auf Wochenbasis geschehen. Weil das Arbeitsstundengesetz eine Standardarbeitswoche von 48 Arbeitsstunden, aufgeteilt auf sechs Tage, und eine Fünftagewoche für viele Arbeitgeber vorschreibt, folgen die folgenden Punkte:

Der Arbeitsausfall von acht Arbeitsstunden an einem nicht arbeitenden Sonnabend kann auf die restlichen fünf Tage der Woche "verteilt" werden, so dass die rechtlich erlaubte Zeit an diesen Tagen bis zu 9,6 Std. beträgt ("48 Std. pro Woche dividiert durch fünf Tage"). Im anfangs genannten Beispiel ist dies wie folgt: 8,5 Std. über fünf Tage ergeben eine wöchentliche Arbeitsleistung von 42,5 Std., aber im Schnitt werden nur 7,08 Std. pro Tag geleistet ("42,5 Std. dividiert durch 6 Tage), so dass die Achtstundengrenze des 3 Satz 1 des Arbeitszeitgesetzes einhalten wird.

Das bedeutet, dass ein Werktag von 8,5 Std. immer dann möglich ist, wenn der sechste Werktag, also der Sonnabend, frei ist, so dass im Schnitt die für sechs Tage geplante Arbeitswoche von 48 Std. nicht überstiegen wird. Grundsätzlich sind auch folgende Arbeitszeitvereinbarungen nach dem Gesetz über die Arbeitszeiten denkbar: Einstellung der Mitarbeiter von montags bis donnerstags mit je zehn Arbeitsstunden, freitags mit acht Arbeitsstunden.

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