Abmahnung Falsches Impressum

Warnung Falscher Aufdruck

Man kann nur über die Gesamtzahl der gesendeten Warnungen spekulieren. Startseite | Internet-Rechts-Suchmaschine | Vorsicht wegen fehlerhaften Impressums. Widerspruch gegen die Widerrufsfrist und Ergänzung des Impressums. Sollte er fehlen, können Wettbewerber mahnen, urteilt das Landgericht Regensburg.

Falsche Impressum

Jeder, der eine (auch) kommerziell nutzbare Website unterhält, muss ein Impressum für die Nutzer erstellen. Das ist die so genannte Pflichtangabe. Ebenso kann die Anbringung des Aufdruckes zu Schwierigkeiten fÃ?hren. Der überwiegende Teil der Fehler im Impressum ist im Wettbewerbsrecht verwarnbar und kann zu erheblichen Kosten durch Abmahnungskosten und/oder daraus resultierende Konventionalstrafen für den Kunden zur Folge haben.

Immer wieder gibt es Wellen von Warnungen, die speziell die Internetpräsenzen der Mitbewerber nach Druckfehlern absuchen. a. Wie das Oberlandesgericht Frankfurt a. M. jüngst in seinem Beschluss vom 14. März 2017, Ref. 6 U 44/16, festgestellt hat, sind lückenhafte oder unrichtige Informationen im Impressum wettbewerbsbeschränkend. Sogar undeutliche und unübersichtliche Informationen sind eine wettbewerbswidrige Praxis.

In seiner Entscheidung vom 3. Juni 2014, Ref. 33 O 4149/14, hat das Landgericht München I festgestellt, dass ein Abdruck des Profilbesitzers auch auf einer solchen Bühne wie Xing aufbewahrt werden muss. Eine Zuwiderhandlung stellt jedoch keine wettbewerbswidrige Zuwiderhandlung dar, da keine nennenswerte Wertminderung vorliegt und die Zuwiderhandlung aus kartellrechtlicher Sicht nicht einschlägig ist.

Ein Urteil des Obersten Gerichtshofs zu dieser Fragestellung ist noch nicht verfügbar, so dass die Bereitstellung eines Abdrucks in jedem Fall empfohlen wird. Wurde Ihnen in der Vergangenheit oder derzeit wegen einer Impressumsverletzung eine Verwarnung erteilt? Unkorrekte, lückenhafte, fehlenden oder widersprüchlichen Informationen im Impressum können von Wettbewerbern und/oder Verbraucherschutzverbänden oder den Wettbewerbsbehörden als Verstoß gegen das Wettbewerbsrecht gerügt werden.

Kartellrecht zählt zum Gebiet des "Immaterialgüterrechts". Die Anwälte unserer Sozietät sind alle spezialisierte Anwälte für den Schutz des geistigen Eigentums. Dr. jur. Ole Damm hat auch auf diesem Gebiet einen Doktor. Im Immaterialgüterrecht verfügen wir über mehr als 10 Jahre Berufserfahrung im Zusammenhang mit Abmahnverfahren und haben in mehreren Prozessen bis zum BGH mitgewirkt.

Mehr als 7000 Rechtsprechung und Artikel aus dem Gebiet des Gewerblichen Rechtsschutzes/IT-Rechts stehen Ihnen auf der Website unserer Kanzlei zur Verfügung, die fast jeden Arbeitstag durch neue Eintragungen erweitert werden.

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Die im Impressum enthaltenen Informationen über das jeweilige Untenehmen müssen im Online-Bereich leicht zu erkennen und mit 2 Klicks zu finden sein. Doch auch in Print-Medien wie Flugblättern, Verkaufsbroschüren oder Anzeigen muss die Identifikation des Inserenten ersichtlich sein. Zu kleine Schriften oder fehlerhafte Formatierungen können zu einem kostenintensiven Warnschreiben werden.

Dass ein Impressum für Internet-Auftritte bereitgehalten werden soll, sollte inzwischen bekannt sein. Die genaue Ausgestaltung des Impressums ist in 5 TMG detailliert festgelegt. Vor allem müssen diese Daten leicht zu erkennen, sofort zugänglich und jederzeit auffindbar sein. Praxis-Tipp: Nach der so genannten "2-Klick-Lösung" des BGH müssen die Anwender die Information spätesten s nach zwei Mausklicks abrufen können.

Wir empfehlen, eine separate Registerkarte für den Aufdruck beizufügen und den Aufdruck als solchen zu namen. Generell genügen die Informationen im Abschnitt "Kontakt" oder in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen nicht. Eine deutschlandweit tätige Hörgeräte-Akustik-Firma hatte zur Gründung der 525. Niederlassung verschiedene Produkte in einer Werbebroschüre unter Nennung ihrer Eigenschaften und ihres Preises beworben.

Das Informationsangebot der Gesellschaft beschränkt sich auf die Information "H H Hoerakustik AG & Co. Eine Wettbewerbsvereinigung warnte das Traditionsunternehmen zunächst und verlangte eine Unterlassungserklärung mit Strafklausel. Die Werbebroschüre stellt nach Auffassung des Verbandes eine Einladung zum Erwerb der Unternehmensprodukte dar, so dass die Angabe der Personalien obligatorisch ist.

Diese Information ist im vorliegenden Fall jedoch weder leicht zu erkennen noch klar zu erkennen, da sie in kleinem Weiß (Schriftgröße 7) auf einem hellen Hintergrund wiedergegeben wird. Nach dem Urteil des Landgerichts Dortmund (Az. 10 O 81/15) müssen bei einer Werbebroschüre auch unmittelbar im Verkaufsprospekt Hinweise auf die Identität des Unternehmens gegeben werden.

Die Gliederung des Texts, die Schriftgrösse und die Farbgestaltung sind nach Auffassung des Gerichtes dazu angetan, die Wahrnehmbarkeit des Abdrucks wesentlich zu beeinträchtigen. Auch sah das Landgericht die Gefährdung, dass durch die Platzierung und die reduzierte Darstellungsweise die Daten leicht mit den Fingerspitzen verdeckt werden können. Auf Grund dieser Gegebenheiten kam der Entwurf einer Abwesenheit gleich, so dass von einem Verstoß gegen das Wettbewerbsrecht ausgegangen werden konnte.

Aber nicht nur im Online-Bereich müssen verbindliche Informationen über die Unternehmensidentität zur Verfügung gestellt werden. Das sollte unverwechselbar und unter einem separaten Tab "Impressum" geschehen. In gedruckten Flyern, Anzeigen oder Broschüren kann aber auch ein Impressum sein. Der Prospekt muss bereits Informationen über den Kaufpreis oder die Preiskalkulation, die Zahlungs- und Lieferungsbedingungen und ein etwaiges Rücktrittsrecht beinhalten.

Vorsicht: Einzelunternehmer dürfen sich im Impressum nicht als "Geschäftsführer" ausgeben. Wenn die Gesellschaft unterschiedliche Niederlassungen hat, muss sowohl die einberufene Adresse als auch die Gesellschaftsform der Hauptgesellschaft genannt werden. Es reicht nicht aus, darauf hinzuweisen, dass die Informationen von der Startseite übernommen werden können. Bevor Werbemassnahmen veröffentlicht und umgesetzt werden, sollten die Firmen die gesetzlichen Bestimmungen kennen und sicherstellen, dass alle obligatorischen Informationen aufgenommen werden.

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