Eine Abmahnung kann im Internet fast jeden treffen, aus unterschiedlichsten Gründen und wegen der …
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Warnung Markenrecht KostenWarnung vor einer Marke: Markenverletzung - Erste Hilfen
Haben Sie eine Verwarnung wegen einer Markenverletzung bekommen? Die Abmahnung einer Handelsmarke ist oft ein Schlag für die gemahnte Partei, vor allem wegen der Anwaltsgebühren und der regelmässig anfallenden Streitigkeiten. Bei einem geschätzten Streitwert in Höhe von ca. 50000 Euro betragen die Kosten der Abmahnung 1.531,90 Euro (ohne Mehrwertsteuer).
Der Rat ings of Attorney Breuer, Spezialist für gewerblichen Rechtsschutz: Do not react in panic! Die Höhe des Streitwertes quantifiziert das Recht des Inhabers, seinen Unterlassungsanspruch geltend zu machen, und bildet die Bemessungsgrundlage für das Anwaltshonorar. Breuer Lehmann Rechtsanwälte ist eine auf Markenrecht ausgerichtete Sozietät. Vor allem aber: Unterschreiben Sie die vorgefertigte Abmahnung mit Strafklausel nicht ohne Absprache!
Schicken Sie eine Warnung mit Angabe der Daten über das beiliegende Kontaktformular, per Telefax an 089 255 51 31 297 oder per E-Mail an info@breuerlehmann. de. Eine Rechtsanwältin von Breuer Lehmann, die auf Markenrecht spezialisiert ist, wird sich mit Ihnen sofort in Kontakt setzen. Durch eine Abmahnung wird der Betroffene aussergerichtlich darauf hingewiesen, dass ein gewisses Geschäftsgebaren, in der Regel der Vertrieb von Waren oder die Erbringung einer Leistung, eine unbefugte Nutzung einer registrierten Handelsmarke und damit eine Markenrechtsverletzung ist.
Der Verletzer wird mit der Verwarnung gebeten, die Marke nicht zu verletzen. Damit diejenigen, die in Zukunft daran erinnert werden, - oft innerhalb kürzester Zeit - eine Abmahnung mit einer Strafklausel abgeben müssen. Die Warnung sollte die Tatsachen, die zur Markenrechtsverletzung führten, so präzise wie möglich beschreiben, damit dem Mahner klar wird, welches Benehmen er zu vermeiden hat.
Diese Warnung beinhaltet oft eine knappe juristische Erklärung, warum das Benehmen eine Markenrechtsverletzung ist. Darauf folgen die Forderung nach sofortiger Unterlassung des verletzenden Verhaltens und eine vorgefertigte Abmahnung mit Strafklausel. Diese Abmahnung wird regelmässig gerichtlich verfolgt, insbesondere durch Erlass einer Zwischenverfügung, wenn die beiliegende Abmahnung nicht oder nicht fristgerecht unterfertigt wird.
Das Mahnschreiben beinhaltet die Forderung, die Anwaltsgebühren des Geschädigten innerhalb einer festgelegten Zeitspanne zu bezahlen. Auf eine Markenwarnung aufgrund der damit verbundenen Kosten reagiert eine Vielzahl von Betroffenen rasch mit dem Verdacht, dass es sich um einen Rechtsmissbrauch handelt und eine knappe E-Mail ausgereicht hätte und die Rechtsverletzung gestoppt worden wäre.
Obwohl ein Mahnschreiben auch rechtlich missbräuchlich sein kann, ist es erfahrungsgemäß in den meisten FÃ?llen absolut gerechtfertigt. Hierbei ist auch zu beachten, dass der Gesetzgeber mit der Abmahnung eine für alle Betroffenen mögliche rasche aussergerichtliche Regelung eines markenrechtsverletzenden Verhalten ermöglicht hat, die letztendlich auch weniger Kosten für die gemahnte Partei mit sich bringt, als wenn ein gerichtliches Verfahren geführt werden müsse.
Zur Gegenüberstellung: Bei einem zugrunde liegenden Streitwert von EUR 100.000 kosten ein außergerichtlicher Ausgleich die Abmahnungskosten nach dem RVG in der Größenordnung von ca. EUR 1.641,96 sowie die eigenen Anwaltshonorare. Im Falle eines gerichtlichen Verfahrens, in dem der Geschädigte die Verfügung durchzusetzen hat, kann der Geschädigte einem Kostendeckungsrisiko in Form von Prozesskosten, Rechtsanwaltskosten Dritter und eigenen Rechtsanwaltskosten in einer Größenordnung von EUR 8.472,18 ausgesetzt sein.
Durch ein Mahnschreiben kann eine juristische Streitigkeit vermieden werden, die in vielen FÃ?llen einfach wirtschaftlicher ist, als sie auf eine Beschwerde zukommen zu lÃ?ssen. Der Markenbesitzer wird regelmässig vor einer Markenrechtsverletzung warnen. Mit der Registrierung der Schutzmarke erhält der Eigentümer das ausschließliche Recht, die Schutzmarke für die zu schützenden Waren und/oder Leistungen zu nutzen.
Sie dürfen auf keinen Fall eine Abmahnung wegen einer Markenrechtsverletzung missachten, da sonst die Möglichkeit einer vorläufigen Anordnung gegen Sie droht. Im Rahmen eines Verfügungsverfahrens kann das Landgericht oft innerhalb eines Tags darüber befinden, ob es die Markenrechtsverletzung ohne Anhörung, d.h. ohne Anhörung des Beschwerdeführers, für gerechtfertigt erachtet.
Die Erteilung und die Klage gegen eine Zwischenverfügung bedeuten für die gemahnte Partei in der Regel erheblich erhöhte Kosten. Auch sollten Sie die Abmahnung mit Strafzahlungen nicht voreilig und ohne weitere Überprüfung durch einen Fachanwalt vornehmen. Hinweis: Wenn Sie eine Abmahnung erhalten, rufen Sie nicht den Anwalt oder die Anwaltskanzlei an, die Ihnen eine Abmahnung geschickt hat.
Sie werden nicht auf die Behauptungen aus der Verwarnung verzichtet und im Zweifelsfall zu einer gedankenlosen Aussage hinreißen gelassen, die später gegen Sie eingesetzt werden kann. Konsultieren Sie einen Anwalt, um festzustellen, ob die behauptete Markenrechtsverletzung überhaupt gerechtfertigt ist. Ein Markenrechtsverstoß kann z.B. dadurch verhindert werden, dass im Geschäftsverkehr überhaupt nichts unternommen wird ( 14 Abs. 2 MarkenG), eine erlaubte Verwendung der Schutzmarke als beschreibender Hinweis erfolgt ( 23 MarkenG), die Rechte an der Schutzmarke ausgeschöpft sind ( 24 MarkenG) oder die markenrechtlichen Rechte wegen Nichtnutzung der Schutzmarke ausgeklammert werden ("§ 25 MarkenG").
Vor allem folgende Fragen sollten von einem Anwalt geklärt werden: Kann das Mahnschreiben die Markenrechtsverletzung mahnen? Sie sind für die Markenrechtsverletzung mitverantwortlich? Entspricht die Vertragsstrafenhöhe der jeweiligen Vereinbarung? Sind die Rechtsanwaltskosten gerechtfertigt? Wird die Warnung rechtlich missbraucht? Die korrekte Reaktion auf eine Markenwarnung ist immer vom jeweiligen Fall abhängig:
Wenn die Abmahnung prinzipiell gerechtfertigt ist, sollte man einen Anwalt eine geänderte Abmahnung abgeben. Wenn die Abmahnung prinzipiell gerechtfertigt ist, sollte man die Vertragsstrafenhöhe von einem Anwalt bestimmen lassen. 2. Wenn die Abmahnung prinzipiell gerechtfertigt ist, die beanspruchten Abmahnungskosten aber zu hoch sind, sollte die Abmahnung fristgerecht erfolgen, die Bezahlung der Abmahnungskosten sollte jedoch unterbleiben.
Das bedeutet, dass die Gefahr einer Klage des Abmahners gegen den Rechtsanwalt gegeben ist, wobei das Kostendeckungsrisiko erheblich niedriger ist als im Unterlassungsverfahren, da der Streitgegenstand nur in Höhe der Abmahnungskosten (z.B. EUR 1.600), also erheblich niedriger ist als der ursprünglich geltend gemachte Betrag (EUR 50.000). Für Sie: Schadenminimierung durch Senkung der Prozesskosten und möglicher Schäden.
Wenn die Abmahnung nicht berechtigt ist, z.B. weil keine Markenrechtsverletzung oder die Abmahnung missbräuchlich ist, konsultieren Sie einen Anwalt für weitere Schritte und die damit verbundenen Gefahren. Abhängig vom Einzelfall sollte man sich überlegen, ob man sich auf die Abwehr einer möglichen Handlung beschränken oder mit einer ablehnenden Erklärungsklage gegen den Inhaber der Marke tätig werden und, falls erforderlich, rechtliche Schritte gegen den Inhaber der Marke einleiten soll.
Annullierung der Schutzmarke aus dem Markenverzeichnis des DPA. Oftmals fallen die Gespräche über eine Abmahnung überraschend anders aus, wenn der Inhaber seine Schutzmarke von der Kündigung bedroht sieht. 2. Schicken Sie eine Warnung mit Angabe der Daten über das beiliegende Kontaktformular, per Telefax an 089 255 51 31 297 oder per E-Mail an info@breuerlehmann. de.
Eine Rechtsanwältin von Breuer Lehmann, die auf Markenrecht spezialisiert ist, wird sich mit Ihnen sofort in Kontakt setzen.