Abmahnung Nach 4 Wochen

Warnung Nach 4 Wochen

Spätestens 2 Wochen nach Bekanntwerden der Pflichtverletzung sollte eine Abmahnung erfolgen. " Die Kündigung kann nur innerhalb von zwei Wochen ausgesprochen werden. 14-tägig, nachdem Sie von den Tatsachen, auf denen die Kündigung beruht, Kenntnis erlangt haben. Spätestens 4 Wochen nach Bekanntwerden der Pflichtverletzung. Muß ich meine Arbeitspapiere nach einer Kündigung selbst abholen?

Auf Wiedersehen, ich habe eine Warnung für einen Zwischenfall vor einem Jahr bekommen.

Auf Wiedersehen, ich habe eine Warnung für einen Zwischenfall vor einem Jahr bekommen. Ich wurde auch zu diesem Warngespräch eingeladen, wo ich allein zwischen zwei Geschäftsführern sass.... Die Anschuldigung war zu Recht berechtigt, da ich diesen Irrtum gemacht habe, der zu einem wirtschaftlichen Nachteil von mehreren hundert Euros hätte führen können.

Dieses Missgeschick wurde jedoch nach ca. 1 1/2 Std. behoben, da der Auftraggeber mich unverzüglich von sich aus meldete und ich auch gleich nach Feststellen meines Irrtums zum Auftraggeber nachhause gefahren bin. Jetzt steht ganz am Beginn dieser Warnung, dass mein schlechtes Benehmen erst "vor ein paar Tagen" bekannt wurde, also wahrscheinlich in der zweiten Januar-Woche !

Nachfolgend wird jedoch darauf hingewiesen, dass der Irrtum nur durch rechtzeitige Kontaktaufnahme mit dem Auftraggeber korrigiert werden kann. Außerdem soll der Auftraggeber einen Imageverlust erlitten haben, der sich jedoch NICHT als richtig erweist! Außerdem hätte ich durch meine grobe Nachlässigkeit einen großen volkswirtschaftlichen Verlust in Kauf nehmen müssen! Eine Freundin hat mich auf die Widersprüche in dieser Warnung hingewiesen, die unter anderem den zeitlichen Rahmen betrifft.

Mein schlechtes Benehmen wurde erst ungefähr um die Jahresmitte bekannt, aber weiter hinten steht, dass der Irrtum durch sofortige Kontaktaufnahme mit dem Auftraggeber auszugleichen ist. Dabei wäre es wahrscheinlich auch, WER exakt zu wissen, WANN exakt reagierte und übergab! In der Warnung fehlt exakt diese Angabe. Dass der Käufer selbst den Irrtum unverzüglich erkannte und danach handelte (er hat die fehlerhaft ausgestellte Waren unverzüglich zurückgeschickt und ich bin auch gleich nach Haus gegangen, in der Warnung steht überhaupt nichts.

Bei der Ankunft beim Gast war er schon auf dem Weg zu unserem Handel. Die Kundin ist eine Freundin und Nachbarin eines Sportfreunds, die diesen Vorgang belauscht und nachweisen kann! Mein Sportsfreund erzählte mir nach ein paar Tagen, dass er wieder mit ihm, dem Auftraggeber, darüber gesprochen hatte und schickte mir eine WhatsApp mit dem Tipp, dass alles in Ordnung sei und dass es keinen Imageverlust gäbe..... das wäre völliger Unsinn !

Außerdem.... ist es wieder gut gelaufen und es gab keinen wirtschaftlichen Nachteil.

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