Eine Abmahnung kann im Internet fast jeden treffen, aus unterschiedlichsten Gründen und wegen der …
Mahnung ohne Fristsetzung
Erinnerung ohne FristsetzungZahlungsaufforderung innerhalb einer bestimmten Frist. Ist der Schuldner auch ohne Mahnung in Verzug?
? Differenz zwischen Mahnung und Fristsetzung - Zivilrecht im Allgemeinen
Worin besteht der Vorteil zwischen einer Mahnung und einer Frist? Durch die Mahnung ist der Debitor also nach 286 im Rückstand und die Konsequenzen sind mir auch ersichtlich. Die Mahnung kann auch ohne Fristsetzung erfolgen, d.h. nur die Aufforderung zur Zahlung "Endlich bezahlen". Eine Frist schließt dann tatsächlich eine Erinnerung ein, richtig? Denn eine Fristsetzung ist auch eine Mahnung nur mit einem gewissen Datum "Bitte bis zum zwanzigsten Jänner bezahlen".
Seltsamerweise führen Fristsetzungen nicht zu Verzögerungen, sondern nur zu einer Mahnung? Eine Fristsetzung ist natürlich immer eine Erinnerung. Daher gerät auch der Debitor durch Fristsetzung in Zahlungsverzug. Die Fristsetzung ist nur strenger, da eine gewisse Fristsetzung erforderlich ist. Dies gilt auch: Nach 286 I1 BGB kommt der Zahlungspflichtige wegen Nichterfüllung nach Mahnung in Zahlungsverzug.
Unabhängig davon, wie diese Mahnung verschickt wird, ist eine Frist als solche regelmässig zu betrachten (kann aber bekanntlich auch als ein Vers versandt werden unter: http://www.flick-sass.de/reim.html ). Eine Fristsetzung hat jedoch weitreichendere rechtliche Folgen als "nur" das Versäumnis des Schuldners; sie ist besonders wichtig für das Widerrufsrecht (§ 323 I BGB). Die Fristsetzung schließt, wie bereits gesagt, bereits eine Mahnung ein, geht aber über die reine Erinnerungsfunktion hinaus.
Der Grund für meine Verwechslung war, dass bei Schäden statt der Erfüllung gemäß 280 I und II nur eine Mahnung erforderlich ist und keine Fristsetzung erfolgt. So nur der durch die Verzögerung verursachte Sachschaden. Schadenersatz statt der Erfüllung kann nur über die anderen uns bekannt gewordenen Schadengrundlagen erzielt werden. Eine weitere Zusatzfrage zur Fristsetzung: Da wir nun festgestellt haben, dass die Fristsetzung eine erhöhte Mahnung ist, kann man tatsächlich feststellen, dass ich bei Rücktritt wegen Verzuges gemäß 323 Abs. 1 und Fristsetzung auch Verzugszinsen (288) fordern kann, weil sich der Verzugsschuldner aufgrund einer Fristsetzung in Zahlungsverzug befindet?!
Verspätung bedeutet Fahrlässigkeit. Man kann auch widerrufen, wenn der Zahlungspflichtige den Ausfall der Dienstleistung nicht innerhalb der festgesetzten Fristen zu verantworten hat. Vielen Dank!