Abmahnung vom Vermieter wegen Lärm

Warnung des Vermieters vor Lärm

Wenn ein Mieter vom Vermieter gewarnt wird, z.B. wegen nächtlicher Störung, muss der Mieter dies akzeptieren. und die letzte Warnung, wobei der nächste Brief im Postfach laut Vermieter eine Warnung sein wird. Wenn sie dauerhaft dort waren, würde ich vermutlich auch den Hauswirt beraten.

die beste Sache, zum zu tun ist, mit dem Hauswirt in Verbindung zu treten, der den Unruhestifter warnen kann. Reicht dies jedoch nicht mehr aus, sollten Sie Ihren Vermieter informieren.

Lärmwarnung muss akzeptiert werden

Mietvertrag (Foto: imago) Viele Anwohner von Mehrfamilienhäusern erleiden Lärmbelästigungen durch ihre Mitbewohner. Wie der Bundesgerichtshof (BGH) entschieden hat, können sich Mietinteressenten gegen eine Abmahnung ihres Eigentümers wegen Lärm nicht durchsetzen. Die Regelung besagt jedoch nicht, dass die Rechte des Mieters gegenüber dem Vermieter verstärkt wurden.

Der klagende Pächter wurde beschuldigt, in der Nacht so viel Fernsehen gesehen zu haben, dass sich die Anwohner beschwerten. Im Falle einer weiteren Beanstandung hat der Vermieter mit einer fristlosen Auflösung gedroht. Die Mieterin betrachtete die Abmahnung als ungerechtfertigt und ging vor ein Gericht. Somit kann ein Pächter weder die Aufhebung noch die Auslassung einer solchen Abmahnung fordern, da dafür die gesetzlichen Bestimmungen im Mietrecht nicht vorliegen.

Dem Vermieter entsteht dadurch jedoch kein rechtlicher Vorsprung gegenüber dem Mietobjekt. Der Vermieter muss in einem solchen Falle stets nachweisen, dass der Vermieter eine Störung des Friedens und damit eine Verletzung seiner vertraglichen Pflichten hat. Es könnte den Vermieter dazu verführen, "voreilige und ungerechtfertigte Vertragsbrüche des Vermieters zu mahnen".

Lärmbelastung: Das können Vermieter tun

Lärmbelästigungen gehören zu den häufigen Beschwerden der Bewohner und werden oft als Ursache für Mietminderungen angesehen. Das ist für Sie als Vermieter lästig, besonders wenn es sich um eine Störung des Friedens dreht, gegen die Sie zunächst nichts unternimmt. Wie so oft ist die rechtliche Situation mieterfreundlich: Egal ob der Vermieter den Lärm verschuldet oder beeinflusst, der Vermieter kann die Mietpreise reduzieren.

Der Vermieter hat dann nur das Recht, selbst gegen den Lärm verursachenden Dritten zu klagen und gegebenenfalls Schadenersatz zu fordern. Sie als Vermieter sind bedauerlicherweise auch dazu angehalten, dem Vermieter die reklamationsfreie Benutzung des Mietobjektes zu gestatten. Schlimmstenfalls kann der Pächter Sie gar verklagt werden. Zuerst muss der Bewohner Ihnen die Gelegenheit bieten, den Lärm auszuschalten.

Wenn sich ein Hausnachbar im Hause befindet, können Sie mit ihm reden und herausfinden, was die Lärmursache ist. Wenn Sie ihr Vermieter sind, haben Sie auch die Gefahr einer außergewöhnlichen Beendigung in Ihrem Vorrat. Sie müssen in diesem Falle aber auch beweisen, dass es wiederholt zu Störungen des Friedens kam.

Auch sollten Sie nicht zu lange warten: Wenn ein GesprÃ?ch nicht weiterhelfen sollte, dann senden Sie die Warnung mit Angabe einer Frist sofort danach und selbst wenn das nicht weiterhilft, den Abbruch. Der Lärm wird von den Menschen anders wahrgenommen. Man kann nicht einschlafen, wenn ein Auto vorbeifährt, der andere kann das Querflötenspiel seines Nachbarn nicht aushalten und einige klagen gar darüber, dass jemand in der darüber liegenden Ferienwohnung umherläuft.

Die Gerichtshöfe haben sich bemüht, Lärm zu bestimmen, und es gibt unzählige und manchmal widersprüchliche Entscheidungen. Für Sie als Vermieter ist es daher mit einem Risiko behaftet, sich auf ein Gutachten zu stützen. Es ist besser, nach einer Loesung zu schauen. Zuerst sollten Sie ein freundschaftliches Verhältnis mit dem Vermieter anstreben. Hör ihm zu, versuche rauszufinden, ob der Lärm selbst die Ursachen ist.

Gelegentlich wird Lärm auch als besonders schlecht wahrgenommen, obwohl eine andere Sache für den Menschen unzufriedenstellend ist. Dann sprechen Sie mit dem Umweltverschmutzer und achten Sie auf Kompromisse. Sie können auch den Einbau von Lärmschutzfenstern in Betracht ziehen, wenn Sie dies noch nicht vorhaben. Wenn Sie Vermieter mehrerer möblierter Appartements in unterschiedlichen Wohnhäusern sind, können Sie auch einen Wechsel der Appartements vorschlagen.

Und so werden Ihre Bewohner Sie begeistern!

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