Abmahnung wegen Diebstahl

Warnung vor Diebstahl

Seit meiner Ausbildung zum Einzelhandelskaufmann arbeite ich im gleichen Unternehmen und hatte nie etwas zu befürchten. Der Kläger wurde insbesondere nicht verwarnt. Wegen des Verhaltens des Arbeitnehmers kann gekündigt werden. Der Diebstahl oder die Unterschlagung durch den Arbeitnehmer auf Kosten des Arbeitgebers. Eine Abmahnung ist auch im Falle einer fristlosen Kündigung erforderlich?

vor der Kündigung muss keine Abmahnung erfolgen.

Wenn ein Dieb einen Stahl nicht auf Kündi autorisiert, sondern nur auf eine Warnung?

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