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Anr Abkürzung
Abkürzung AnrAnalyse 2 - Christian Blatter
Der zweiteilige Analysezyklus von Prof. Dr. med. Blatter ermöglicht eine gründliche Einarbeitung in die Differential- und Integralrechnung im Rahmen einer modernen und didaktischen Vorlesung. Der Bedarf an Applikationen - auch in der Bauphysik - wird vor allem durch seine lebendige und mit vielen Exemplaren gelockerte Repräsentation gedeckt. Besonderes Augenmerk wurde in allen diesen Projekten auf eine Vielzahl von Anwendungsbeispielen und die Einbindung von Applikationen aus unterschiedlichen Gebieten gerichtet.
Angebots-Nachfrage-Verhältnis (ANR)
Die Quote zwischen der Anzahl der angebotenen Ausbildungsplätze und der Anzahl der gemeldeten Ausbildungsplatzsuchenden betrug im Geschäftsjahr 2009 100,3 Prozent (bei "klassischen" Berechnungen der Ausbildungsplatznachfrage) bzw. 88,5 Prozent (bei neuen, erweiterten Berechnungen der Ausbildungsplatznachfrage). Das heißt: Mathematisch gesehen werden im Jahr 2009 100 Ausbildungsplatzbewerber mit 100,3 Ausbildungsplätzen ("klassisch") und 88,5 Ausbildungsplätzen ("neu") gleichgesetzt.
Die Berichtsperiode dauert vom 10. November bis 31. Dezember und richtet sich nach dem Berufsausbildungsgesetz. Bereits im dritten Kalendermonat nach Ende des Geschäftsjahres liegen die dem Kennzeichen zugrunde liegenden Angaben vor. Schalter: Das Ausbildungsplatzangebot im abgelaufenen Jahr. Er ergibt sich durch Addition der Anzahl der zum Ende des Berichtsjahrs (Ende September) noch nicht besetzten Ausbildungsplätze bei der BA (vgl. § 86 Berufsbildungsgesetz).
Nenner: Die Anzahl der Ausbildungsplatzsuchenden im Jahr. Dieser Wert ergibt sich aus der Addition der Anzahl der bei der BA angemeldeten Ausbildungsplatzbewerber mit der Anzahl der zum Ende des Berichtsjahrs (Ende September) noch offenen Lehrstellen (vgl. § 86 des Berufsbildungsgesetzes).
Variante bei der Nennerberechnung: In der Vergangenheit wurden im Zusammenhang mit der "klassischen" Bedarfsdefinition nur diejenigen Bewerber als suchende Person eingestuft, die zum Stichtag des Stichtags 31. Dezember 2009 keine alternativen Verbleibsmöglichkeiten, wie z.B. den Start eines Berufspraktikums oder eine berufsvorbereitende Massnahme, hatten. Doch heute kommen im Zuge der neuen, ausgeweiteten Bedarfsdefinition alle Bewerber hinzu, die zum Stichtag noch auf der Suche sind, auch diejenigen, die mindestens einen alternativen Aufenthaltsort haben.
Sonstige Besonderheit bei der Nennerberechnung: abgelehnte Ausbildungsplatzbewerber, die sich für eine Variante entschieden haben (z.B. erneute Schulbesuche, Studien, Erwerbsarbeit, berufsvorbereitende Maßnahmen ) und weder im Sinne des "Klassikers" noch im Sinne der neuen, ausgeweiteten Bedarfsdefinition mehr oder bis auf weiteres keine Ausbildungsplatznachfrage mehr haben.
Damit wird das tatsächliche Interesse an einer Ausbildung deutlich unterschätzt, da Ende September 2008 - einige Monate nach Ausbildungsbeginn - viele abgelehnte Bewerber ihre Suche bereits abgebrochen oder auf spätere Lehrjahre vertagt haben (vgl. auch die Anmerkungen in Ziffer 6.4 der AQI, in der alle an einer Ausbildung interessierten Menschen berücksichtigt werden).
Darin sind nicht nur Angaben über die Anzahl der neuen Verträge, sondern auch über das Ausbildungsplatzangebot und die Nachfrage nach Ausbildungsplätzen zu finden. Aus Variante 1: Die Ausprägung 1 zeigt die Anzahl der angebotenen Ausbildungsplätze im Vergleich zu je 100 Ausbildungsplatzbewerbern. Die Anzahl der angebotenen Ausbildungsplätze errechnet sich aus der Anzahl der externen Verträge (d.h. vorwiegend staatlich finanzierte Ausbildungsverträge).
Die Variante 2: Hier wird angezeigt, wie viele externe Ausbildungsplätze für je 100 Ausbildungsinteressierte zur Verfügung standen. Die Anzahl der angebotenen externen Ausbildungsplätze wird mathematisch mit der Anzahl der externen Verträge (d.h. vorwiegend staatlich finanzierte Ausbildungsverträge) verglichen. Endgültig meldet der Index ein Geschäftsjahr (beginnend im Monat November des vergangenen Jahres bis Ende September).
Dies liegt daran, dass die Lehrstellenangebote und die neuen Lehrverträge nach dem Arbeitsort und nicht nach dem Wohnsitz vergeben werden, während die gemeldeten Lehrstellenbewerber nach ihrem Wohnsitz vergeben werden.