Arbeitszeugnis Krankheit

Referenz-Krankheit

bei längerer Abwesenheit, z.B. wegen Krankheit, Haft oder ähnlichem. "Im Prinzip darf ein krankheitsbedingter Arbeitsausfall nicht im Arbeitszeugnis erwähnt werden. Employee Code Krankheit unterliegt dem verbotenen Geheimcode.

ist dabei unerheblich (z.B. Unterbrechungen durch Krankheit). Die Krankheit wird nun im Arbeitszeugnis erwähnt.

Oft gibt es Ängste vor Beschwerden

Oftmals gibt es Unsicherheiten über Krankheit und Arbeitsgesetz. Der Bundesgerichtshof hat nun vor einiger Zeit ein klareres Ergebnis erzielt. In diesem Artikel können Sie mehr darüber herausfinden, wie Goodwill und Gerechtigkeit erhalten und Konflikten vorgebeugt werden kann. Nichtsdestotrotz gibt es hier einen Streit, der oft nur mit Mühe gelöst werden kann, egal wie geschickt er in der Praxis des Zeugnisses formuliert ist.

Das gilt auch im Krankheitsfall. Auch in diesem Bereich schrecken viele Unternehmer vor dem Gefahr einer gerichtlichen Auseinandersetzung oder Anfechtung einer Bescheinigung zurück. Zu positiv ein Zeuge gibt kaum Wut - im Unterschied zu einem Negativ mit Erwähnungen von Krankheit, auch wenn dies wahr wäre. Das Problem kann aber auch später von einem Unternehmer kommen, der sich irrt, wenn er nicht von einer Krankheit spricht oder sogar zu einer Schädigung kommt.

Wenn ein Mitarbeiter an einer Krankheit leidet, die seine Sozialleistungen verschlechtert, muss dies nach dem Grundsatz der Wahrheit auf der einen Seite vollständig angegeben werden - was wiederum bedeutet, dass das Kulanzprinzip nicht mehr aufrecht erhalten werden kann, da dies die Suche nach einem Arbeitsplatz wesentlich erschweren oder sogar eine weitere Beschäftigung unmöglich machen kann. Dauert eine Krankheit länger an und verschlechtert die Leistungsfähigkeit, muss und kann dies im Arbeitszeugnis vermerkt werden.

Zusammengefasst kann daher festgehalten werden, dass Erkrankungen nur dann in Zertifikaten genannt werden dürfen, wenn sie sich über einen langen Zeitabschnitt hinweg signifikant nachteilig auf die jeweilige Leistung und/oder das jeweilige Krankheitsverhalten auswirkten. Das Erwähnen einer anhaltenden Krankheit oder Behinderung in einem Arbeitszeugnis ist ein Gesichtspunkt, der sich auf die Wahrhaftigkeit, Übersichtlichkeit und Vollkommenheit bezieht.

Gesundheitliche Probleme und vereinzelte Erkrankungen, die keine wesentlichen Wirkungen auf Aktivität, Anwesenheit und Leistungsfähigkeit haben, sind nach diesem Bundesgerichtsentscheid (noch) zu unterlassen. Nach Ansicht des Bundesgerichtshofs kann eine Krankheit sowohl die Leistungsfähigkeit als auch das Benehmen erheblich beeinflussen. Nach Ansicht des Bundesgerichtshofs sind auch längere Ausfallzeiten, die im Vergleich zur Gesamtarbeitszeit von Bedeutung wären, in den Arbeitsbescheinigungen zu vermerken.

Die Hintergründe: Werden solche Arbeitsunterbrechungen z.B. nicht bemerkt, könnte ein unzutreffendes Abbild der tatsächlichen Berufserfahrung auftreten und ein zukünftiger Unternehmer könnte die Leistung fehlerhaft oder unvollständig beurteilen. Deutlichkeit, Wahrhaftigkeit und Vollkommenheit sind daher auch in solchen Situationen wohlwollend formuliert. Aber auch in einer solchen Lage kann Goodwill berücksichtigt werden, z.B. indem man Dinge ins rechte Licht rückt und Verstehen zeigt, und auch das Benehmen des Arbeitnehmers wird trotz erschwerter Krankheitssituationen gutgeschrieben.

Konkreter Ausdruck mit gutem Willen: "Trotz dieser für Müller anstrengenden, langwierigen Krankheit hat er viel Einsatz gezeigt, oft auch von zu hause aus gearbeitet und seine Arbeit in sehr guter Arbeitsqualität ausgeführt, auch unter zum Teil schwierigen Vorzeichen. Bei geringerer Belastung und geringerem Arbeitsaufwand kann Müller daher nach unserer aktuellen Beurteilung "hervorragend abschneiden".

In jedem Falle ist es auch ratsam, mit dem Arbeitnehmer darüber zu sprechen, wie eine gerechte, wahrheitsgemäße und möglichst wohltätige Erklärung verfasst werden kann und für den Betroffenen und seine weiteren beruflichen Ziele annehmbar ist. Wichtig ist auch die genauere Angabe von spezifischen Angaben in Verweisen, die dem Arbeitnehmer bei der Arbeitssuche nützen.

Diese Maßnahmen helfen oft, Konflikten und Auseinandersetzungen vorzubeugen und zeigen den Mitarbeitern und zukünftigen Berichtslesern die Bemühungen um Gerechtigkeit und guten Willen. "Mehr als ein Jahr lang konnte der Kläger seine früheren Pflichten wegen Krankheit nicht erfüllen. Ob und wann er dies wieder tun kann, war bei Kündigung nicht abzusehen, weshalb die Krankheit seine weitere Tauglichkeit für seine frühere Arbeit ernsthaft in Zweifel zog.

Die Krankheit war unter diesen Bedingungen ein berechtigter Grund zur Entlassung. Dieses Buch ist eine sehr übersichtliche arbeitsrechtliche Beratung für alle, die einen verlässlichen und kompetenten Anwalt im Schweizer Recht suchen, der sich auf das Notwendige und Praktische fokussiert und nützliche Zusatzdienstleistungen wie Fallstudien, Prüflisten und kommentierte Anstellungsverträge bereitstellt.

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