Bgb 543 Abs 2

WGB 543 Absatz 2

((4) Für das Kündigungsrecht des Mieters gemäß Abs. 2 Nr. 1 gelten die §§ 536b und 536d entsprechend. Die ordentliche Kündigung wegen Zahlungsverzuges ist auch unterhalb der für die fristlose Kündigung geltenden Grenze des § 543 Abs. 2 Nr.

3 BGB möglich. Eine fristlose Kündigung richtet sich nach § 543 und § 569 BGB. 553 Abs. 2 Nr. 3 BGB. 543 Außerordentliche Kündigung aus wichtigem Grund.

543 BGB - Ausserordentliche ordentliche Auflösung aus wichtigen Gründen - Gesetzgebung

Eine wichtige Ursache besteht, wenn unter Beachtung aller Gegebenheiten des Einzelfalles, vor allem des Verschuldens der Vertragspartner, und unter Beachtung der Belange beider Parteien die Fortführung des Vermietverhältnisses bis zum Fristablauf oder bis zur anderweitigen Auflösung des Vermietverhältnisses für die kündigende Partei nicht zu erwarten ist. die Mieterin mit der Zahlung des Mietzinses oder eines nicht unwesentlichen Anteils des Mietzinses an zwei aufeinanderfolgenden Terminen im Rückstand ist oder b) mit der Zahlung des Mietzinses in einer Summe, die den Mietzins für zwei weitere Kalendermonate über einen längeren als zwei Tage hinweg erreichen, im Rückstand ist und die Verrechnung unmittelbar nach der Auflösung anerkennt.

2. die fristlose Beendigung aus besonderem Interesse berechtigt ist oder der Leasingnehmer mit der Zahlung des Mietzinses im Sinn von Absatz 2 Nr. 2 in Rückstand ist. Wird ein Mietverhältnis über eine Wohnung gekündigt, müssen die Kündigungsbedingungen zum Zeitpunkt des Eingangs der Kündigungsmitteilung erfüllt sein.

Vor der Klage auf Räumung gibt es auch eine vorläufige Verfügung, Dienstleistungen für Wohnung und Beheizung, Unterlassungsgrund; es ist in der Regel unzumutbar, einen Grund für eine zivilrechtliche Kündigung zuzulassen. Zum Ausschluß einer mÃ??ndlichen Ãnderung der Klausel der zweifachen Schriftform im Sinne der gesetzlichen Bestimmung des  550 BGB haben beide Vertragspartner....

Inwieweit ein Grund für eine vorläufige Verfügung für die Aufnahme von Mietforderungen gegeben ist, hängt von den Umständen des Einzelfalles ab. Die Frage, ob eine Klage auf Räumung vorhanden ist, ist nur ein Maßstab dieser Überlegung. Das Vorliegen eines einstweiligen Verfügungsgrundes bei Mietforderungen bedarf der Berücksichtigung der Gegebenheiten des Einzelfalles. 721 ZPO kann auch bewilligt werden, wenn die eigentliche Wohnzwecke gewerblich vermietet ist (in diesem Fall: Pflegeheim für Kranken oder Pflegebedürftige).

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