Eine Abmahnung kann im Internet fast jeden treffen, aus unterschiedlichsten Gründen und wegen der …
Fristlose Kündigung Räumungsklage
Kündigung ohne Vorankündigung RäumungsmaßnahmeRäumung: das rechtssichere Verfahren
Der Mietvertrag mit Ihrem Mietinteressenten wurde rechtlich beendet, aber er trifft keine Vorkehrungen für den Auszug? Sie dürfen nun nicht eigenverantwortlich agieren und die Ferienwohnung räumen und auch bei größeren Mietzinsforderungen einziehen. Eine Räumung einer Immobilie erfordert immer einen Ausweisungstitel. Der Hauswirt muss zuerst eine Räumungsklage anordnen.
Damit Sie die Räumung später erzwingen können, müssen Sie zum Zeitpunkt der Kündigung richtig ablaufen. Verstößt der Vermieter gegen seine Vertragspflichten, z.B. durch Störung der Ruhe oder Beschädigung der Ferienwohnung, müssen Sie ihn zunächst warnen, damit er sein Benehmen abändern kann. Wenn er dieser Bitte nicht innerhalb einer bestimmten Zeit nachkommt, können Sie den Vertrag beenden - in der Regel mit ordentlicher Kündigung, in großen Mengen auch mit fristloser Kündigung.
Sie können jedoch einen Mietvertrag mit mehr als zwei Monaten Mietrückstand auflösen. Sie müssen dem Pächter jedoch auch bei einer fristlosen Kündigung eine vernünftige Kündigungsfrist - in der Regel 2-wöchig - einräumen. Für diesen Zeitraum hat der Eigentümer jedoch Anspruch auf Nutzungsentgelt.
Hat sich der Pächter nach der allgemeinen Ankündigungsfrist im Falle einer ordnungsgemäßen Kündigung oder nach einer angemessenen Ankündigungsfrist im Falle einer ausserordentlichen Kündigung nicht zurückgezogen, sollte er keine weitere Zeit für eine Räumungsklage einräumen. Bei Wohnungsmietverhältnissen ist das Bezirksgericht verantwortlich, in dessen Stadtteil sich die Ferienwohnung befinden. Wenn Ihnen der Pächter eine Nutzungsvergütung schuldig ist, kann das zuständige Gericht auf Verlangen die Hinterlegung des Geldes während des Gerichtsverfahrens auferlegen.
Andernfalls ist auch eine Räumung durch einstweilige Anordnung möglich. Selbst während des Räumungsverfahrens ist es noch möglich, eine gütliche Einigung mit dem Bewohner zu erzielen. Dies kann sinnvoll sein, wenn die Erfolgsaussichten der Räumungsklage ungewiss sind. Bei einer solchen Räumungsregelung kann z.B. der Auszug des Mieters zu einem gewissen Termin beschlossen werden, im Gegenzug wird jedoch auf kosmetische Reparaturen des Vermieters verzichtet. 2.
Bewegt sich der Pächter nicht bis zum festgelegten Zeitpunkt, wird der Räumungsvergleich als Räumungstitel angesehen. Falls das Landgericht zu Gunsten der Ausweisung entschieden hat, müssen Sie möglicherweise noch auf eine Räumungsperiode warten, die dem Pächter eingeräumt wird. Teilweise, z.B. bei Erkrankungen oder Selbstmordrisiken des Pächters, kommt auch der so genannte Verdrängungsschutz zur Anwendung.
Wenn auch die Räumungsperiode abgelaufen ist, kann der Hauswirt den Landvogt mit der Räumung anweisen. Damit wird eine Endfrist von in der Regel drei Wochen für die freiwillige Vertreibung gesetzt. Wenn auch diese abläuft, findet die tatsächliche Vertreibung statt. Die Gerichtsvollzieherin bestellt eine Spedition und fakturiert dem Hausherrn die zu erwartenden Auslagen.
Selbst wenn der Pächter den Mietschlüssel übergeben hat, werden die Schleusen der leeren Wohnungen in der Regel auf der sicheren Seite geräumt. Die Räumung ist damit abgeschlossen. Bei einer Räumung müssen die anfallenden Gebühren vom Pächter getragen werden, aber der Verwalter wird nicht ohne die Vorauszahlung des Mieters handeln. Das ist für Sie als Hausherr ein wirtschaftliches Problem, denn gerade bei Mietern, die sich in Zahlungsverzug befinden, ist es oft schwierig, das Guthaben später einzuziehen.
Das mit der Mietenrechtsreform 2013 vom Gesetzgeber geregelte Konzept der so genannten "Berliner Räumung" schafft einen Ausweg: Der Vogt bittet in diesem Falle nur um Rückgabe der Ferienwohnung zum Zeitpunkt der Ausweisung. Zunächst werden nur die anfallenden Gerichtsvollzieherkosten und der Ersatz der Sperren übernommen.
Verlangt der Leasingnehmer die Ware nicht innerhalb einer gewissen Zeit zurück, kann der Leasinggeber sie versteigern oder verkaufen.