Geschäftsgebühr 2300 Vv Rvg

Bearbeitungsgebühr 2300 Vv Rvg

gemäß Nr. 2300 VV RVG wird diese Geschäftsgebühr auf die Geschäftsgebühr in. 19 % Umsatzsteuer-Nr. 7008 VV RVG. Gemäß RVG Nr.

2300 VV in Verbindung mit Die Geschäftsgebühr nach Nr. 2300 VV RVG ist die Regel für Vergleichsschreiben. 1.3 Geschäftsgebühr §§ 13, 14 RVG, Nr. 2300 VV RVG, 104,00 ?.

Honorare und Auslagen

Wir legen Wert darauf, Ihnen die zu erwartenden Aufwendungen zu Anfang unserer Beratungen oder Rechtsvertretungen vorzustellen. Unsere Anwaltskosten berechnen wir prinzipiell nach dem Anwaltsvergütungsgesetz (RVG). In Gerichtsverfahren ist der Wert des Gegenstands der Streitwert. Daraus ergibt sich die Honorartabelle, aus der unsere Vergütung berechnet wird.

Im Falle von Geldansprüchen die Höhe der Forderung; im Falle einer Herausgabeklage wird die Forderung auf ihren Marktwert gestützt. Im Falle einer Auseinandersetzung über ein Arbeitsverhältnis ist die vierteljährliche Vergütung maßgebend, bei Mietobjekten die Mieten für den streitigen Zeitraum (maximal ein Jahr), bei Unterhaltsarbeiten in der Regel der Unterhaltsbeitrag für ein Jahr plus Rückstände.

Rechenbeispiel: Sie möchten, dass wir eine Klage in Höhe von 4.000,00 ? einziehen. Wir haben den außergerichtlichen Handlungsauftrag; hierfür wird eine Geschäftsgebühr erhoben. Bei erfolgloser außergerichtlicher Tätigkeit kann ein Gerichtsverfahren mit mündlicher Anhörung durchgeführt werden. Daraus ergibt sich eine Verfahrensgebühr und eine Termingebühr.

Der Teil der Geschäftsgebühr wird auf die Verfahrensgebühr anrechenbar. Die folgenden Kosten entstehen dann: Zusätzlich entstehen zu Prozessbeginn Prozesskosten. Im oben genannten Falle werden Prozesskosten in Höhe von ? 381,00 berechnet. Wenn Sie uns dann anweisen, Sie gerichtlich oder außergerichtlich in derselben Sache zu vertreten, werden wir diesen Wert anrechnen.

Wenn Sie Fragen zu unseren Honoraren während des aktuellen Mandates haben, wenden Sie sich bitte an uns. Wenn Sie eine Rechtschutzversicherung haben, nehmen wir Ihnen den Deckungsantrag ab und verrechnen die Kosten im Fall der Versicherungsbestätigung selbst. Wenn Sie unsere Leistungen nicht aus eigenen Kräften bezahlen können und auch keine Rechtschutzversicherung haben, können Sie sich bei dem für Ihren Wohnort verantwortlichen Gericht beraten und außergerichtlich vertreten lassen.

Es ist möglich, Prozesskostenhilfe oder Prozesskostenhilfe zu erwirken.

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