Mehrere Minijobs möglich

Verschiedene Minijobs möglich

Ein Freigeben ist nicht möglich. Nein, es sind definitiv mehrere möglich. Sie können mehrere Teilzeitkräfte einstellen. Ein Werkstudent zu sein und einen Minijob zu machen, ist durchaus möglich. Die Minijobs werden in zwei Arten der geringfügigen Beschäftigung unterteilt.

Mehrfache Minijobs - ist das möglich?

Mini-Jobs sind populär - bei Arbeitgeber und Angestellten. Aber ist es möglich, mehrere Minijobs zu haben? Ja, aber....." hat er die Minijobs bei diversen Arbeitgeber. Die Arbeitszeitverordnung sieht vor, dass ein Mitarbeiter an sechs Werktagen pro Tag im Durchschnitt höchstens 8 Arbeitsstunden leisten darf. Wenn ein Mitarbeiter mehrere Minijobs hat, dürfen diese die 450 Euro Grenze nicht überschreiten.

Bei Überschreitung dieser Limite sind alle Arbeitsplätze versichert und damit keine Minijobs mehr. Beispiel: Sie ist seit dem 1. Jänner bei der Arbeitgeberin A tätig und erwirtschaftet 450 EUR pro Jahr. Meier beginnt am kommenden Freitag, dem ersten Tag, einen weiteren Mini-Job bei der Arbeitgeberin B und erhält 300 EUR pro Jahr.

Für sie gilt im Jänner die Minijob-Regel, da das maximale Gehalt für diesen Zeitraum 450 EUR ist. Allerdings überschreitet die Kollegin Meier im Feber die Grenze von 450 EUR, so dass sie sich ab Feber für beide Jobs versichern muss. Hauptberuf und Mini-Job - ist das möglich? Ein Mitarbeiter mit einer Haupttätigkeit, d.h. einer versicherbaren Vollzeit- oder Teilzeittätigkeit, kann einen Mini-Job übernehmen.

Wenn er mit diesem Miniob die 450 -Euro-Grenze nicht überschreitet, darf er keinen weiteren Miniob akzeptieren. Die Haupttätigkeit würde um einen weiteren Mini-Job ergänzt und wäre damit vollständig sozialversicherungs- und abgabenpflichtig. Jeder, der trotz eines Minijobs ein paar zusätzliche Euros verdienen will, kann dies mit einer so genannte Kurzzeitbeschäftigung tun. Dieser ist befristet und ist zudem von der Sozialversicherung - auch in der Pensionsversicherung - befreit und wird dem bisherigen Mini-Job nicht hinzugefügt.

? Mehrere Minijobs über den selben Auftraggeber - Arbeitrecht

Hallo, der Mitarbeiter macht gerade riesige Mehrarbeitsstunden, die aufgrund der Minijob-Beziehung nicht ausgezahlt werden können. XY erhält eine Reaktion auf die Forderung des Arbeitgebers, dass ein Überstundenabbau in der absehbaren Zukunft nicht möglich ist und er hält es für die einzig stelle, den Arbeitnehmer auf dem Arbeitsmarkt weiter zu engagieren, wenn er ein Jahr später, wie vorgesehen, bis die Arbeitsstunden voll bezahlt sind.

Ist ein Überstundenabbau bei einem Mini-Job möglich? Kann XY auch einen zweiten Mini-Job beim selben Auftraggeber annehmen und dann die Verlängerung des ursprünglichen Vertrages reduzieren? Ist eine Mehrfachbeschäftigung über denselben Auftraggeber nicht möglich? Enthält der Arbeits- oder Kollektivvertrag einen Ausschlußzeitraum, so ist dieser auch für Mehrarbeitsansprüche bzw. Mehrarbeitszeiten gültig.

Es ist nicht möglich, mehrmals für denselben Auftraggeber zu arbeiten, da dies illegal ist. Dank Grottenolm können wir sagen, dass die Arbeitgeberin XY dem Arbeitnehmer XY jetzt anbietet, für zwei Wochen zu 100 Prozentpunkten zu arbeiten und dann die Mehrarbeit auf dem Miniob abzubauen. Ist das möglich? Wäre das im Prinzip auch eine Mehrfachbeschäftigung durch einen einzigen Auftraggeber?

Meiner Meinung nach ist die Verknüpfung von "geringfügiger Beschäftigung" und "kurzfristiger Beschäftigung" zulässiger. Fazit von Korallenriff: Der Mitarbeiter macht gewaltige Mehrarbeit, die er wegen der Minijob-Ratio nicht bekommen kann. Das gilt in der Tat für kleine Jobs und nicht, dass der Zeitarbeiter mehr oder weniger viel Arbeit hat als der Festangestellte....

Angenommen, die AG biete dem Minister jetzt an, ihm einen 100-prozentigen Auftrag für einen ganzen Kalendermonat zu gewähren. Die Arbeitsgruppe schlägt nun vor, dass sie nur noch zu 100 % formell tätig ist, sonst funktionieren die Arbeitsstunden ihrer Minijob-Aktivität weiter und die Mehrarbeit wird über den 100-prozentigen Job erstattet?

Könnte es nach dem Arbeitsrecht möglich sein, die Arbeitszeit durch einen anderen Arbeitsvertrag zu bezahlen? Ist es dann grundsätzlich auch möglich, minus Arbeitsstunden, die der Auftragnehmer dann während der Zeit seiner 100-prozentigen Aktivität macht, auf den Minijob-Vertrag zu überweisen, damit er dort wieder mehr mitarbeiten kann? Muss der Auftragnehmer dann für diesen Zeitraum, in dem er normalerweise tätig ist, in die normale Sozialversicherung einbezogen werden und regelmäßige Abgaben für das zusätzliche Einkommen entrichten, das er durch die Zahlung von Mehrarbeit einnimmt?

Muss der Auftragnehmer dann für diesen Zeitraum, in dem er normalerweise tätig ist, in die normale Sozialversicherung einbezogen werden und regelmäßige Steuerzahlungen für das zusätzliche Einkommen leisten, das er durch die Zahlung von Mehrarbeit verdient? Mit anderen Worten: Jup. ob der Arbeitnehmer für einen vollen oder 20 Jahre beschäftigt ist: Umlagen sind Umlagen. Zwei kleinere Arbeitsverhältnisse mit DEMSELBEN Arbeitger: "In dem Fall, dass ein Arbeitnehmer mehrere Tätigkeiten in einem Unternehmen zeitgleich ausführt, verlangt das Sozialversicherungsrecht ein einheitliches Arbeitsverhältnis unabhängig von der Arbeitsvertragsstruktur.

"So kann die Arbeitszeiten bis zur Vollbeschäftigung erhöht und das Entgelt entsprechend gezahlt werden (z.B. Krankenstand für einen Vollzeitbeschäftigten) Dies ist für maximal 2 Monate/Jahr möglich, ohne dass der Stand der GfB erlischt.

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