Eine Abmahnung kann im Internet fast jeden treffen, aus unterschiedlichsten Gründen und wegen der …
Kornmeier und Partner
Die Kornmeier und PartnerRechtsanwaltskanzlei Kornmeier & Partner
Viele Anwender sind besonders daran interessiert, Songs, Filme und Spiele herunterzuladen. Schon seit Jahren verteidigt sich die Film- und Musikindustrie dagegen und bemüht sich zunehmend, illegalen Herunterladungen auf die Spur zu kommen und dem Benutzer eine Verletzung der Rechte zu beweisen, um ihn dann zu warnen. Das EMI Music Germany Team der EMI Music Germany Ltd. Die Rechtsanwaltskanzlei Kornmeier & Partner Rechtanwälte in Frankfurt hat die Warnung vor der Veröffentlichung der Singlesingle "Read All About It Pt.3" (Emeli Sandé), einem der wohl gelungensten Songs des Jahrs 2012, in Auftrag gegeben.
Kornmeier & Partner Rechtanwälte rügen für die Firma out4fame Entertainment gGmbH Urheberrechtsverletzungen auf dem von dem US-Künstler Ryan Leslie produzierten Werk "Les is More". Die Kanzlei Kornmeier & Partner Anwälte strafrechtlich verfolgen zur Zeit Urheberrechtsverletzungen für die GSDR GbR für das Werk "Ewig" der Rock-Pop-Band Eisblume aus Berlin. Angeblich wurde das neue Werk von den Betreffenden aus einer Tauschbörse herunter geladen und wieder zum Herunterladen bereitgestellt.
Warnung von Kornmeier und Partner: Unsere Unterstützung bei Filesharing-Warnungen
Status 2014: Kornmeier und Partner Anwälte weisen in einer großen Anzahl von derzeit versandten Briefen (Kornmeier und Partner Warning) darauf hin, dass sie unterschiedliche Interpreten in der Wahrnehmbarkeit ihrer Rechtsinteressen repräsentieren. Er ergreift Maßnahmen "gegen die Verletzung seiner Rechte nach 2 Uhr des Gesetzes über die gemeinsame Nutzung von Dateien in so genannten Peer-to-Peer-Netzwerken ("File-Sharing-Netzwerken")". Wann hat Kornmeier und Partner die Kanzlei in Sachen Tauschbörse repräsentiert oder repräsentiert?
Bislang hat die Anwaltskanzlei Kornmeier und Partner unter anderem für folgende Arbeiten gewarnt: "Die Anwaltskanzlei Kornmeier und Partner": Kornmeier und Partner hat in den vergangenen Jahren eine große Zahl von Aktionären repräsentiert. Derzeit im Jahr 2014 haben wir es mit vielen Warnungen von Kornmeier und Partnern für Embassy of Music zu tun.
Zum Beispiel der Song "Passenger - Let her go". Was schreiben Kornmeier und Partner über den Besitz der Rechte? Eine aktuelle Warnung von Kornmeier und Partner lautet daher im Detail: "Die Fa. Inertia hat das Werk "All the Little Lights Lights" der Künstlervereinigung "Passenger" auf eigene Rechnung hergestellt und mit Auftrag vom 28./5. März 2012 die Nutzungsrechte ausschließlich an unseren Kunden für Deutschland, Österreich und die Schweiz abgetreten ("Heads of Agreement").
"Die Darstellung des Verstoßes wird in der derzeitigen Warnung von Kornmeier und Partner aus dem Jahr 2014 leicht umgestellt. Bei der neueren Warnung von Kornmeier und Partner wird nur kurz auf die Angaben im Feld hingewiesen: "Zu dem oben erwähnten Zeitpunkt wurde die Streitsache unter Verletzung der Rechte unserer Mandanten über Ihre Internetverbindung der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt.
Welche Anforderungen stellt die Kornmeier und Partner-Warnung? Die Rechtsanwaltskanzlei Kornmeier und Partner verlangt in einer jüngeren Verwarnung die Vorlage einer Abmahnungserklärung mit Strafklausel sowie die Bezahlung eines Betrags, der sehr genau zwischen Anwaltshonorar, Kosten und Schadenersatz aufteilt. Der Betrag in einer uns zur Verfügung stehenden Verwarnung beläuft sich auf 289,95 EUR, kann aber auch 10,00 EUR-50,00 EUR mehr sein.
"die Tonaufzeichnung [....] oder einzelner Bestandteile davon nicht der Öffentlichkeit zur Verfügung zu stellen oder sie der Öffentlichkeit zur Verfügung zu stellen oder die Tonaufzeichnung über eine ihm gehörende Internetverbindung der Öffentlichkeit zur Verfügung zu stellen. "Die Anwaltskanzlei Kornmeier und Partner weist darauf hin, dass diese erforderliche Unterlassungsverpflichtung über die Warnung nicht hinausgeht.
Weshalb haben Sie ein Warnschreiben von Kornmeier und Partner erhalten? Zuallererst ist es wichtig zu wissen, dass die Kunden von Kornmeier und Partner, wie auch viele andere Unternehmen, Internet-Filesharing-Dienste umfassend mitverfolgt werden. D. h. es wird von spezialisierten Unternehmen geprüft, ob jemand ein Stück Musik oder einen Spielfilm ausprobiert hat.
Die Weiterleitung dieser Informationen erfolgt an die Kanzlei Kornmeier und Partner Anwälte, die dann beim für sie nach § 101 Urheberrechtsgesetz zuständige Amtsgericht beantragt, dass der Anbieter diese IP-Adresse dem entsprechenden Anschluß zuweist. Der Landesgerichtshof Köln, der eine große Zahl solcher Vorgänge beauftragt, verfasst buchstäblich auf seiner eigenen Website. Nur wenn der Autor die Adressen und Adressen des Abonnenten erhält, kann er gegen die identifizierten Benutzer (Unterlassungs- oder Schadensersatzansprüche) auf der zweiten Ebene gesondert vorgehen - in der Regel durch Mahnungen.
"Zur rechtlichen Situation jenseits der Kornmeier und Partner-Warnung findet sich auch viel in unserem "First Aid Filesharing". Auch in der praktischen Arbeit beschäftigen wir uns immer wieder mit dem Thema, dass die Anwaltskanzlei Kornmeier und Partner vor einem Song warnt, der auf einem Stickmustertuch oder einem deutschen Top-100-Sampler zu hören ist.
Allmählich kommen jedoch weitere Warnungen hinzu, z.B. von Fareds aus Hamburg, Wir retten Ihre Urheberrechte aus Frankfurt und Daniel Sebastian aus Berlin. Es gab früher auch solche Beispiele, in denen die Hamburger Firma P. A. M. A. L. A. wegen Songs aus den deutschen Top 100 gewarnt hat. Nach Eingang einer Mahnung von Kornmeier und Partner zögern Sie bitte nicht, uns zu kontaktieren.
Wozu eine Kornmeier und Partner-Warnung? Wenn Sie eine Warnung von Kornmeier und Partner bekommen haben, können Sie die Gelegenheit einer unverbindlichen Erstbewertung der Möglichkeiten und Gefahren durch den Vertragsunterzeichner nützen.