Eine Abmahnung kann im Internet fast jeden treffen, aus unterschiedlichsten Gründen und wegen der …
Ordentliche Mietkündigung
Gewöhnliche Beendigung des MietverhältnissesBeendigung des Mietverhältnisses: Was ist eine ordnungsgemäße Kündigung?
Was ist eine ordnungsgemäße Kündigung? Eine neue Stelle in einer anderen Großstadt locken, die Zeit ist reif, mit dem neuen Mitarbeiter einzuziehen oder es gibt neue Rekruten - es gibt viele gute Argumente, warum ein Mietvertrag ausläuft. Die Bewohner haben immer einen Vorzug. Ein Mietvertrag bedarf keiner Kündigungsgründe, kann aber, außer bei befristeten Mietverträgen, ohne Probleme auflösen.
Demgegenüber müssen die Hauswirte die gesetzlichen Vorschriften einhalten. Aber was ist eine ordentliche Kündigung? In Deutschland ist der Mieterschutz besonders wichtig. Wenn sich die Bewohner richtig benehmen, die Mieten fristgerecht bezahlen und die Mietwohnungen sorgfältig betreuen, können sie kaum beendet werden. Wenn sie sich dagegen raumbezogen ändern wollen, steht dem Schritt nichts im Weg.
Prinzipiell kann der Nutzer zwischen zwei Arten der Kündigungen wählen: Im Falle einer ausserordentlichen Beendigung, auch als außerordentliche Beendigung bekannt, kann der Leasingnehmer den Mietvertrag ohne Beachtung der gesetzlich vorgeschriebenen Kündigungsfristen kündigen. Ein solcher Abbruch ist natürlich nur möglich, wenn es für den Bewohner unzumutbar ist, längere Zeit in der Ferienwohnung zu bleiben und der Eigentümer den Grund für den Abbruch nicht beseitigt.
Er hat den Leasinggeber wiederholt zur Beseitigung des Mangels gebeten, antwortet aber nicht. Ein akutes Gesundheitsrisiko ist gegeben und es ist nicht zu erwarten, dass der Bewohner in der Ferienwohnung bleibt, so dass eine ausserordentliche Auflösung möglich ist. Tipp: Die ausserordentliche Auflösung wird nie allein verkündet, sondern immer mit einer rechtzeitigen Beendigung verknüpft.
Verhindert ein Richter die außerordentliche Vertragsbeendigung, so bleiben die fristgerechten Kündigungen von dem Gerichtsurteil unbeeinflusst. Eine ordentliche Aufhebung ist dagegen ohne besondere Umstände möglich. Er muss weder Gründe für die angestrebte Mietvertragsbeendigung angeben, noch muss er den Eigentümer bitten, den Mangel im Voraus zu beheben. Erfolgt der Einzug am Stichtag des Umzuges, muss die Kündigungserklärung bis längstens per E-Mail bis zum Stichtag 1. Januar 2010 beim Eigentümer eintreffen.
Es reicht neben dem Einsender, dem Ausstellungsdatum und der Unterzeichnung aus, wenn die Kündigungserklärung aus dem Vermerk "Ich beende den Mietvertrag für die Ferienwohnung in - Adresse und Ort - rechtzeitig zum...." bestehen. Im Falle einer ausserordentlichen Auflösung ist es erforderlich, die Kündigungsgründe anzugeben sowie das Vertragsverhältnis rechtzeitig zu beenden.