Nichtraucherschutz im Büro

Raucherentwöhnung im Büro

Effektiver Nichtraucherschutz auch an öffentlich zugänglichen Arbeitsplätzen. Abgrenzung von Raucher- und Nichtraucherbereich Zigarettenrauch ist für eine ganze Palette von Gesundheitsrisiken zuständig, weshalb die EU die Schaffung rauchfreier Bereiche am Arbeitsplatz anstrebt. Der Nichtraucherschutz am Arbeitsplatz ist in einigen EU-Mitgliedsstaaten bereits rechtlich festgeschrieben, zum Beispiel in Deutschland. In vielen anderen Staaten sind die Beschäftigten jedoch immer noch dem Rauch von Rauchern ausgeliefert.

Es gibt einen großen Abstand zwischen den einzelnen EU-Mitgliedsstaaten hinsichtlich der Implementierung des Raucherschutzes am Arbeitsplatz. 2. In einer Umfrage unter griechischen Arbeitnehmern gab beispielsweise mehr als die Haelfte an, dass sie bei der Ausuebung ihres Berufes regelmaessig Zigarettenrauchen tolerieren muessen. Im Gegensatz dazu sind die besten Bedingungen für nicht-Raucher am Arbeitplatz in Schweden und Finnland.

Jeder, der am Arbeitplatz regelmässig dem Zigarettenqualm aussetzt, riskiert eine ganze Serie von Nachkrankheiten. Passivrauchende sind beispielsweise einem erhöhten Lungenkrebsrisiko und einem erhöhten Herzinfarktrisiko unterworfen. Hierfür genügen verhältnismäßig geringe Zeiträume, in denen man passivem Rauch aussetzt.

Das passive Rauchen ist besonders für die Schwangeren gefährlich, die ein viel größeres Missbildungsrisiko haben. Von besonderem Interesse für die Unternehmen sind auch die wirtschaftlichen Folgen des Tabakkonsums am Arbeitplatz. Die Mehrkosten für die Endreinigung, die Feuerversicherung und die Einrichtung von speziellen Raucherzonen inklusive der dazugehörigen Geräte sind ebenfalls zu bezahlen.

Last but not least erhöht sich das Brandrisiko am Arbeitsort, je mehr Menschen im Betrieb rauchen. Selbst ein vollständig abgeschlossener Rauchraum schützt nicht vollständig vor passivem Rauchen. Bei geöffneten und geschlossenen Toren dringt immer noch Rauch in die Nichtraucherzonen ein und das Putzpersonal muss sich in den Raucherzimmern befinden und ist somit dem passiven Rauch unterworfen.

Daher ist es im Sinne jedes Unternehmers, sich für eine vollständige Nichtraucher-Politik im eigenen Betrieb einzusetzen. Dazu gehört ein striktes Verbot des Rauchens in allen Geschäftsräumen und möglicherweise auch die Durchführung von Raucherentwöhnungsprogrammen für Nichtraucher. Der erste Schritt zur Aufklärung über die Gefahren des Tabakrauchens besteht darin, die Raucherentwöhnung zu stoppen.

Wenn Sie Ihre Mitarbeiter mit besonderen Absetzprogrammen fördern wollen, können Sie bei einigen Versicherungsgesellschaften Fördermittel einwerben. Der Besuch solcher Kurse während der normalen Arbeitszeiten kann auch den Rauchern helfen, mit dem Rauchen aufzuhören. Ebenso wenig kann ein Unternehmer dazu verpflichtet werden, spezielle Raucherzimmer zur Verfügung zu stellen; dies erfolgt ausschließlich auf ehrenamtlicher Grundlage.

Das wäre ein inakzeptabler Einschnitt in die persönlichen Rechte der Mitarbeiter.

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