Eine Abmahnung kann im Internet fast jeden treffen, aus unterschiedlichsten Gründen und wegen der …
Sind Rauchmelder Pflicht
Ist ein Rauchmelder obligatorisch?Unter Appartements sind Einzel- oder zusammenhängende, nach aussen geschlossene Zimmer zu verstehen, die für Wohnzwecke bestimmt sind und die es erlauben, den eigenen Haushalt zu führen. Für Wohngebäude, Appartements und Zimmer mit wohnähnlicher Verwendung gilt die Norm 14676. Dagegen wird die Pflege in der Regel vom Eigentümer/Mieter übernommen.
Die Landesbauordnungen richten sich in Ländern ohne klare Regelungen zur Verantwortung für Installation und Instandhaltung an die Bauherren. Somit sind die Betreiber für die Ausrüstung (Installation) und die Gewährleistung der Einsatzbereitschaft (Wartung) mitverantwortlich. Der Leasingnehmer kann die Instandhaltung dem Leasingnehmer überlassen, aber im Schadenfall muss der Leasinggeber beweisen, wie die Unterhaltspflicht im rechtlichen Sinn übergegangen ist, so dass der Leasingnehmer sie auch wirklich übernimmt.
Darüber hinaus muss der Hausherr sicherstellen, dass die Instandhaltung durch den Nutzer erfolgt ist. Da dies nahezu ausgeschlossen ist, verzichten die meisten Besitzer darauf. Daher wird die Instandhaltung in der Regel von Fremdfirmen ausgeführt und als sonstiger Betriebsaufwand in Rechnung gestellt (§ 2 Nr. 17 Betriebskostenverordnung). Die Wartungskosten betragen in der Regel nicht mehr als 5 Euro pro Detektor und Jahr.
Der Erwerb und Einbau von Rauchwarnmeldern wird als Modernisierungsmaßnahme betrachtet. Unterhaltskosten können auch ohne Angabe im Vertrag auf die laufenden Kosten angerechnet werden. Die Vermieterin kann auch selbst ausgewählte Detektoren in Appartements einbauen, die vom Bewohner bereits mit einem Rauchmelder ausgerüstet wurden. Der Montagetermin muss mit dem Pächter frühzeitig abgestimmt werden.
Es handelt sich um einen administrativen Akt des Eigentümers, der in diesem Falle die Verfügungsgewalt und Pflicht hat. So ist der Hausherr auch dann zur Zahlung von Reparaturkosten verpflichtet, wenn eine Türe aufgrund eines Alarms zwangsweise zu öffnen ist. Welche Zimmer (zusätzlich zu den vorgeschriebenen) mit Rauchmeldern ausgerüstet sind, kann der Hausherr selbstbestimmen.
Gemäß BGH-Urteil vom 28.02.2013 (V ZR 238/11 - LG Hamburg) unter Hinweis auf WEG 5 Abs. 1 Rauchmelder sind Allgemeingut. Damals gab es eine englische Untersuchung, die besagt, dass 2/3 der batteriegespeisten Rauchmelder aufgrund von defekten oder leeren Akkus nicht arbeiten würden. Deshalb müssen Rauchmelder permanent montiert und per Leitung verbunden werden, was einen großen Arbeitsaufwand bedeutet.
Im Jahr 2008 wurden die damals vorgeschlagenen Defizite beseitigt - seitdem dürfen in Deutschland nur noch Rauchmelder nach DIN EN 14604 vertrieben werden. Damit werden die Mindestvoraussetzungen geregelt, die ein Rauchmelder einhalten muss: Der Rauch sollte von allen Richtungen durchströmbar sein.