Eine Abmahnung kann im Internet fast jeden treffen, aus unterschiedlichsten Gründen und wegen der …
Ticketverkauf
KartenverkaufKartenverkauf im Netz
Im Online-Geschäft spielen neben dem Kauf von CDs und Büchern vor allem Reise- und Flugbuchung eine wichtige Rolle. Struktur: Allgemeines: Das OLG Hamburg v. 21.09. 2000: In der auf Kinogutscheinen abgedruckten Bestimmung "Dieser Voucher gilt im obigen Dokument bis zum.... rechtsgültig " ist eine generelle Geschäftsbedingungen. Der Inhalt der Bestimmung ist für die Kontrolle des Inhalts verfügbar.
Der Kartenbesteller hat kein Rücktrittsrecht (§ 312b Abs. 3 Nr. 6 BGB). Der Online-Käufer von Veranstaltungstickets hat ein Rücktrittsrecht von zwei Wochen bei einem eBay-Kauf von einem Jahr. LG Hamburg v. 18.06. 2009: Es ist wettbewerbsbeschränkend, mit "ab"-Preisen zu inserieren, wenn diese regelmässig um zusätzliche Preiskomponenten ergänzt werden.
Wenn der Ticketverkäufer dem Karteninhaber das Recht auf Rückerstattung des auf dem Ticket abgedruckten Kartenpreises einräumt, ist dieser Bestimmung in seinen Allgemeinen Geschäftsbedingungen nicht zu widersprechen, da der Ticketkäufer nicht unzumutbar geschädigt wird, da er ohne diese Bestimmung keinen Anreiz hat.
Wenn ein auffälliges Angebot nicht alle nach 1 PAngV geforderten Daten enthält, können die fehlende Information durch eindeutige und eindeutige Sternzeichen angegeben werden, sofern deren Preiszuordnung beibehalten wird. S. 2 PAngV, wenn der Konsument über die Preiszusammenstellung eindeutig und eindeutig informiert ist und den im konkreten Fall geltenden Gesamtpreis durch kontinuierliche Buchung leicht ermitteln kann.
Fahrscheinverkäufer, die die Karten im Auftrag des betreffenden Organisators verkaufen, dürfen dem Verbraucher nicht nur Versand-, sondern auch "Service- und Transportkosten inklusive Bearbeitungsgebühren" in Rechnung stellen, da die Bearbeitungs- und Arbeitskosten zu den wichtigsten, von einem Makler unentgeltlich zu leistenden Leistungen zaehlen. - Die Berechnung einer separaten Bearbeitungsgebühr für das eigene Ausdrucken von Eintrittskarten ist nicht zulässig.
"Premium-Versand inkl. Versandkosten 29,90 EUR", "ticketdirekt - das Billett zum Selbstdrucken.... Selbst wenn der Gewerbetreibende sich in einem der in 312b III Nr. 6 BGB aufgeführten Dienstleistungsbereiche zu einer selektiven Dienstleistung bekennt, die der Konsument innerhalb einer vorgegebenen, befristeten Frist in Anspruch nehmen kann, muss der Gewerbetreibende in der Regel Vorsorge für eine rechtzeitige Leistungserbringung ergreifen.
Ein Rücktrittsrecht steht daher in diesem Falle nicht zu. Die Pflicht zum fairen Handeln ergibt sich nur, wenn und soweit der Internetportalbetreiber auf eine eindeutige Rechts- oder Vertragswidrigkeit aufmerksam gemacht wird. - erlangt der Betreiber eines Internet-Portals erst nach einem Kartenverkauf für die erste Bundesliga Kenntnisse über das jeweilige Unternehmen, so ist die Vermutung ausgeschlossen, dass er durch die Bereitstellung eines Internet-Portals bewusst und vorsätzlich konkrete kommerzielle oder kommerzielle Weiterverkäufe unterstützt.
Cruises: das OLG Hamburg v. 14.01. 2009: Das im Angebot für eine Fahrt enthaltene Stichwort "ab" wird vom Konsumenten so interpretiert, dass der angegebene Reisepreis derjenige ist, den er im besten Falle für die ausgeschriebene Fahrt zahlt.
Sie richtet sich an den Durchschnittsverbraucher, der nicht minderjährig ist. Es ist jedoch der "Normalfall", dass sich solche Reiseangebote an Erwachsene wenden, da die Minderjährigen nur in Ausnahmefällen eine solche Fahrt reservieren und durchführen, in der Regel allerdings von volljährigen Begleitern begleitet werden. Mehrfach-Eintrittskarten: AG Wuppertal v. 19.01. 2009: Für Pflichten aus Schuldverhältnissen erkennt das Zivilrecht grundsätzlich nur die Bestimmungen der §§ 194 ff.
Eine Sammelkarte ist ein kleines Inhaberpapiere im Sinn von § 807 BGB. Solche vertraglichen Leistungsansprüche verjähren in der Regel in drei Jahren (§ 195 BGB).