Eine Abmahnung kann im Internet fast jeden treffen, aus unterschiedlichsten Gründen und wegen der …
Werbung per Email Versenden
E-Mail-Werbung versenden). Welche Software können Sie verwenden, um E-Mails gesetzeskonform zu versenden?
BGH: Auch B2B-Einzelwerbung per E-Mail ist illegal
BGH: Auch das erste Versenden von E-Mails an Firmen ohne vorherige Zustimmung des Adressaten ist unzulässig. Es ist noch nicht vollständig klar, ob bereits die erste E-Mail an ein bestimmtes Untenehmen illegal ist und einen Unterlassungsanspruch des Adressaten erhebt. Mit der Beschwerde gegen die unaufgeforderte Weiterleitung einer Werbeemail eines Betriebes, der Investitionen per E-Mail vorgenommen hatte, hat sich die Anwaltskanzlei verteidigt.
Die Gesellschaft verschickte am 21. Januar 2006 einen 15-seitigen Rundbrief mit Angaben zur Entwicklung des Kapitalmarktes. Das hatte die Anwaltskanzlei nicht verlangt und auch nicht zugestimmt, einen Rundbrief zu erhalten. Die Anwaltskanzlei erinnerte das Untenehmen daran. Diese lehnte es ab, explizit - und mit einer Konventionalstrafe - zu erklären, dass sie in der Folgezeit ohne die tatsächliche oder vermutete Zustimmung der Firma keine Werbung per E-Mail an die Firma schicken würde.
Die Firma hat nur zugestimmt, die E-Mail-Adressen der Kanzlei aus ihrer Mailingliste zu entfernen. "Bereits das erste Versenden einer Werbe-E-Mail ohne Zustimmung des Absenders ist ein direkter Eingriff in den Geschäftsbetrieb des Empfänger. "Dabei spielt es keine Rolle, ob es sich um die erste E-Mail des Absenders handelt oder ob bereits eine große Anzahl von Werbe-E-Mails verschickt wurde.
Die mit dem Werbeträger E-Mail verbundene Proliferationsgefahr muss durch ein Verbieten auch der ersten E-Mail gestoppt werden. Das Erlauben der ersten E-Mail würde die Türe zum Missstand auftun. Auch zwischen der ersten und weiteren E-Mails gibt es keinen Unterschiede. Die Rechtsverletzung rechtfertigt einen - richterlich vollstreckbaren - einstweiligen Rechtsschutz des Adressaten der e-Mail.
Es ist unerheblich, ob der Adressat eine natürliche Person oder ein Betrieb ist. Nicht jede E-Mail an sich ist verboten, nur die Werbung. Daraus folgt aus den entsprechenden EU-Richtlinien, dass Werbung jeder Ausdruck ist, der in der Wahrnehmung eines Berufes in Handel, Gewerbe, Handwerk oder freier Berufe mit dem Zweck gemacht wird, den Verkauf von Waren oder die Bereitstellung von Diensten zu unterstützen.
Es überrascht nicht, dass Firmen, die Werbe-E-Mails versenden, empfohlen werden, die Zustimmung des künftigen Empfängers zu einholen. Wenn eine E-Mail zur BestÃ?tigung eines im Internet georderten Newsletters versendet wird, stellt dies noch keine Werbung dar. Es wird jedoch empfohlen, die Bestätigungs-E-Mail ausschliesslich als Anmeldebestätigung und Bestätigungsaufforderung zu gestalten.
Weitergehende Werbung sollte nicht miteinbezogen werden. Wir empfehlen auch die E-Mail-Marketing-Seminare zu diesem Themenbereich, die unter anderem auch die juristischen Gesichtspunkte aufzeigen.