Wie Kündige ich meine Wohnung Schriftlich

So storniere ich meine Wohnung schriftlich

Der Mietvertrag muss immer schriftlich und in Papierform gekündigt werden. Erhält das EBG eine Kündigung, wird diese unverzüglich bearbeitet und schriftlich bestätigt. Ich vereinbare jeden Termin individuell schriftlich oder telefonisch unter xxxx/xxxx. Eine Kündigung des Mietvertrages muss immer schriftlich und in Papierform erfolgen. Der Mieter muss den Mietvertrag gerichtlich oder schriftlich kündigen.

Kann ich meine Wohnung stornieren?

Und wie storniere ich? Die Stornierung der Wohnung muss jedoch schriftlich erklärt werden - E-Mail genügt nicht! Die Kündigungserklärung ist daher persönlich zu unterzeichnen und per Brief oder Telefax an die EBG zu senden. Das Stornierungsformular können Sie auch auf unserer Startseite ausfüllen. Erhält die EBG eine Stornierung, wird diese unverzüglich verarbeitet und schriftlich quittiert.

In der Kündigungserklärung sind das Enddatum des Nutzungsvertrags, der Namen und die Rufnummer des Ansprechpartners für die Wohnungsübergabe sowie wesentliche Informationen enthalten. Bei Appartements gilt in der Regel eine Frist von drei Monaten - beachten Sie dazu die Kündigungsfristen in Ihrem Mietvertrag! Eine Stornierung findet immer zum Monatsende statt.

In den Nutzungsverträgen des EBG ist prinzipiell kein Übertragungsrecht vorgesehen. Dementsprechend ist die Aufteilung der Appartements ausschliesslich Sache der EBG! In einigen Ländern besteht auch die Verpflichtung, Eigentumswohnungen durch das Bundesland oder die Kommune vermitteln zu lassen bzw. zu vermitteln (z.B. in Wien: jede dritte freie Wohnung wird von Wohndienst Wien abgetreten - www.wohnservice-wien. at).

Wird bis zum Ende der Nutzungszeit ohne eigenes Verschulden des EBG kein Datum erreicht, wird die vorherige Anmietung bis zur ordnungsgemäßen Rückgabe der Wohnung als Nutzungsentgelt weiter gezahlt. Eine detaillierte Beschreibung des Zustandes der Wohnung wird zum Zeitpunkt der Wohnungsübernahme erstellt und photographisch festgehalten - so wie sie Ihnen übergeben wird.

Das Appartement muss gereinigt werden, es dürfen keine Objekte - vor allem keine Möblierung - in der Wohnung bleiben (es sei denn, es besteht eine rechtsgültige Übereinkunft mit einem von der EBG akzeptierten neuen Mieter). Das Appartement muss immer in dem gleichen Erhaltungszustand zurückgegeben werden, in dem es erworben wurde, jedoch unter Beachtung der üblichen Beanspruchung.

Sollten darüber hinausgehende Beschädigungen in der Wohnung auftreten, sind diese entweder vor der Rückgabe durch den berechtigten Nutzer zu beheben oder an das EBG zu vergüten. Wenn (!) nicht nur kleine oder unbedeutende Veränderungen an der Wohnung stattgefunden haben, müssen diese wieder entfernt werden. Die Stornierung Ihrer Wohnung ist prinzipiell kostenfrei.

Der aktuelle Mietzins ist bis zum Ende des Nutzungsvertrages zu zahlen. Sollte es durch Ihr eigenes Versagen zu mehreren Terminen vor Ort kommen, kann aufgrund der rechtlichen Regelungen eine besondere Bearbeitungsgebühr (derzeit EUR 62,-/h) erhoben werden. Wenn Sie eine Anzahlung für Ihre Wohnung geleistet haben, wird diese sofort nach der ordnungsgemäßen Rückgabe bezahlt.

Im Falle eines Schadens in der Wohnung werden die anfallenden Gebühren nach Überprüfung von der Anzahlung in Abzug gebracht und eingezogen, dies betrifft auch etwaige Mietenrückstände. Soweit eigene Mittel (Grund- und/oder Baukosten) eingezogen wurden, werden diese acht Wochen nach der ordnungsgemäßen Rückgabe der Wohnung gemäß den Vorschriften des 17 WGG ausgezahlt (siehe Information "Eigenmittel"), auch nach Überprüfung auf mögliche Nachteile.

Nach dem Genossenschaftsgesetz und der Statuten wird der Geschäftsanteil (derzeit: 220,00 EUR) nach dem Ende des Geschäftsjahrs unter Beachtung einer Frist und nach Ende eines Jahres Freiheitsstrafe ausgezahlt.

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