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Zweitjob Steuern
Steuern auf den zweiten ArbeitsplatzSteuern: So zahlt sich ein zweiter Job aus
Sie haben - wie nahezu jeder dritte Mitarbeiter - einen zweiten Arbeitsplatz? Sofern im Arbeits- oder Kollektivvertrag nichts anderes festgelegt ist, können Sie eine Teilzeitbeschäftigung als Angestellter übernehmen, ohne Ihren Auftraggeber um Genehmigung zu bitten. Bei einer Hauptbeschäftigung können Sie bis zu 450 EUR umsatzsteuerfrei verdienen. Sie können aus einer Teilzeitbeschäftigung aussteigen und monatlich 16,65 EUR an Sozialversicherungsbeiträgen einsparen.
Wenn die Teilzeitstelle mehr als 450 EUR bringt? läge in den Sozialkassen und zahle zu viel. So beträgt das Limit für die gesetzliche Krankenkasse aktuell 4.350 EUR. Doch dann lernt der Unternehmer den Zweitjob kennen - was nicht immer wünschenswert ist.
Wenn Sie einen der Arbeitsplätze verloren haben, bezahlt die Agentur für Arbeit "Teilarbeitslosengeld". Wenn Sie beispielsweise ein eigenes Baby haben und den Nebenjob mit einem monatlichen Gehalt von 1.000 EUR Bruttolohn verloren haben, haben Sie Anrecht auf etwa 443 EUR Kurzarbeit. In welcher Klasse wird eine Nebenbeschäftigung über 450 EUR besteuert? Wenn Sie in Ihrem Nebenjob mehr als 450 EUR erwirtschaften, benötigen Sie eine Bestätigung über den Abzugsbetrag.
Die zweite Arbeit wird mit der Einkommensteuerklasse VI hoch versteuert - aber am Ende wird die zweite Arbeit wie die erste versteuert. Im folgenden Jahr können Sie sich zu viel Steuern zurückerstatten lassen. Tipp: Sie können Ihre Steuerfreibeträge auch von Anfang an auf beide Stellen aufteilen. Hierzu müssen Sie eine Zulage für die Teilzeitstelle und einen zusätzlichen Betrag für die Haupttätigkeit eingeben.
Muß ich mit meinem Teilzeitjob Steuern abführen?
Möglicherweise müssen Sie auf einen Teilzeitjob Steuern abführen. Ein Teilzeitjob ist für viele Mitarbeiter eine weitere Einkommensquelle. Zusätzlich müssen Sie beachten, dass Sie ab einem Monatseinkommen von 451 EUR als beitragspflichtig gelten. Wenn Sie mehr als 450 EUR verdienen, werden die folgenden Beträge von Ihrem Lohn abgezogen: Wenn Sie noch eine Hauptbeschäftigung haben, wird Ihre Teilzeitbeschäftigung auch in die Klasse VI fallen.
Dies führt zu sehr hohen Steuerabzügen, da jeder einzelne EUR in dieser Klasse besteuert wird. Sie haben hier keinen Grundbetrag, den Sie bereits in Ihrer Hauptbeschäftigung verwenden. Neben der Einkommensteuer müssen Sie auch zahlen: Wenn Sie die Abgabenklasse VI vermeiden wollen, können Sie bis zu 450 EUR pro Kalendermonat einnehmen. Eine Mini-Job wird in der Regel von Ihrem Auftraggeber zu einem Pauschalsatz besteuert.
Aus diesem Grund müssen Sie keine zusätzlichen Steuern zahlen. Hinweis: Sobald Sie einen Mini-Job beim Hauptarbeitgeber akzeptiert haben, ist dieser nicht mehr sozialversicherungspflichtig. Sie wird jedoch weiter mit einem Pauschalsatz besteuert. Die Studierenden müssen auch von etwas abhängig sein und ihr Studieren finanziell unterstützen, wenn ihre Erziehungsberechtigten es nicht können und das BAföG-Büro es nicht will.
Deshalb nehmen viele von ihnen abends oder am Ende des Wochenendes einen Teilzeitjob an. Für die Studierenden hat das den entscheidenden Nachteil: Sie haben weniger Nachlässe. Wenn die Studierenden jedoch zwei studentische Tätigkeiten ausüben, wird die eine als Haupt- und die andere als Nebentätigkeit angesehen. Deshalb ist die zweite Teilzeitbeschäftigung auch für Studierende der Klasse VI hoch besteuert.
Steuern aus der Steuergruppe VI zurückfordern! Aber Sie können Ihre hohe Steuerzahlung aus der Klasse VI zurückfordern. Bei der Abgabe einer Einkommensteuererklärung werden Ihre Einkünfte aus beiden Aktivitäten addiert. Danach wird die finale Steuerbelastung bestimmt, die oft niedriger ist als in der Klasse VI. Sie bekommen eine Steuerrückzahlung.
Dies ist besonders dann sinnvoll, wenn Sie nicht das ganze Jahr über erwerbstätig sind oder wenn Ihr Einkommen aus Ihrer Hauptbeschäftigung unter dem Grundbetrag liegt. Eine steuerliche Beratung erfolgt nicht. Ein vereidigter Steuerexperte wird von uns nicht ersetzt.