Abmahnung Beispiel

Warnung Beispiel

Generelles Beispiel einer arbeitsrechtlichen Abmahnung. Der Handwerkskammer Halle (Saale) empfiehlt die Verwendung für eine Warnung. Musterwarnung für Auszubildende. Fallbeispiel für nicht relevante Warnungen: Beispielsweise kann der Manager das Interview initiieren und die Gründe für die Warnung angeben.

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Sonstige Tätigkeiten bei kranker Behinderung: Bei kranker Behinderung muss der Angestellte alles tun, um etwas zu restaurieren oder zu vermeiden, was für seine Heilung nicht nützt. Persönliche Tätigkeiten, die den Eindruck vermitteln, dass der Beschäftigte wenigstens nicht erwerbsunfähig ist, müssen vermieden werden. Drohende krankheitsbedingte Abwesenheit: Bedroht der Beschäftigte bei Eintritt gewisser Vorkommnisse ( "Änderung der zugewiesenen Arbeit") oder erfüllt er bestimmte Wunschvorstellungen (Urlaubstage) nicht oder benachrichtigt einen Mitarbeitenden über eine solche Intention, stellt dies eine beträchtliche Beeinträchtigung im Bereich des Vertrauens in das Arbeitsverhältnis dar (siehe hierzu verhaltensbedingtes Kündigen - Einzelfälle).

Ein Warnschreiben ist nicht notwendig. Übergriffe unter den Berufskollegen können durch das BAG 06.10. 2005 - 2 AZR 280/04 ohne Abmahnung durch fristlose Kündigungen oder Sonderkündigungen ahnden. Beschimpfungen oder ablehnende Aussagen des Mitarbeiters gegenüber Vorgesetzen oder Mitarbeitern können je nach Schweregrad entweder eine Entlassung aufgrund eines Verhaltens nach einer Abmahnung, eine Entlassung aufgrund eines Verhaltens ohne Vorwarnung oder auch eine ausserordentliche Entlassung begründen.

Bei ( "nachgewiesenem") Raub kann der betroffene Angestellte jederzeit ohne Vorwarnung entlassen werden. Im Falle einer Weigerung zu arbeiten, muss geprüft werden, ob der Angestellte die Arbeiten wirklich ausführen muss oder das Recht hat, den Anweisungen zu folgen (Recht der Geschäftsleitung). Wenn der Scheck bestätigt werden kann, muss der Angestellte zuerst gewarnt werden.

Wenn er jedoch klarstellt, dass er sich auf Dauer weigert, die Arbeiten durchzuführen, wäre eine Abmahnung nur eine unklare Formalität, der Auftraggeber kann den Beschäftigten sofort entlassen. Bei einem anschließenden (möglichen) Kündigungsschutzverfahren muss die Wirksamkeit der Arbeitsunfähigkeit jedoch leicht nachzuweisen sein. Der Nachweis ist einfacher, wenn der Chef den Angestellten zuerst warnt und dann bei weiterer Weigerung zur Entlassung kündigt.

Unbefugte Nutzung des Telefons/Internets für den privaten Gebrauch oder die grenzüberschreitende Nutzung (Ferngespräche) bedürfen einer Verwarnung vor der Aufkündigung. Verstöße gegen das Arztgeheimnis/Datenschutz: Verstößt der medizinische oder nichtmedizinische Angestellte gegen seine Geheimhaltungspflicht oder den unberechtigten Zugriff auf die geschützten Informationen (Gehaltskonten), kann eine fristlose Beendigung wegen eines schweren Verstoßes im vertraulichen Bereich erfolgen.

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