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Betriebsbedingte Kündigung
Kündigung aus betrieblichen GründenKündigung aus betrieblichen Gründen: Das müssen die Mitarbeiter jetzt wissen
Umsatzeinbrüche, das Gerücht einer Standortschliessung - und plötzlich ist es Realität: betriebsbedingte Kündigungen sind eingetreten. Wer sich zur Wehr setzen will, sollte keine Zeit vergeuden. Das ist eine Lage, in die kein Angestellter kommen möchte: Eine betriebsbedingte Kündigung zerstört auf einen Streich die eigenen Absichten.
Wesentliche Fragestellungen und deren Beantwortung: Wann kann der Auftraggeber aus betrieblichen Gründen Kündigungen einreichen? Dies ist nach dem Kündigungsschutzrecht immer dann möglich, wenn der Arbeitnehmer aufgrund von dringenden betrieblichen Erfordernissen vom Dienstgeber nicht mehr gehalten werden kann. Dies kann z.B. der Fall sein, wenn eine Produktpalette eingestellt oder ein Unternehmen geschlossen wird, z.B. weil der Geschäftsführer aus Altergründen ausscheidet, erläutert Michael Eckert, Arbeitsrechtler in Heidelberg und Vorstandsmitglied des DAV.
Erstens müsse der Unternehmer bei der Beendigung des Arbeitsverhältnisses einige formelle Voraussetzungen beachten, sagt die Fachjuristin für Arbeits- und Sozialrecht, Frau Dr. med. Nathalie OT. Hierzu zählt zum Beispiel, dass die Kündigung von jemandem unterzeichnet wurde, der dazu ermächtigt ist. Kündigungsberechtigt sind alle im Firmenbuch als Repräsentanten der Gesellschaft eingetragenen natürlichen Person.
So kann z.B. ein stellvertretender Personalleiter die Kündigung nur unterschreiben, wenn er dazu bevollmächtigt ist. Darüber hinaus muss der Unternehmer vor der Kündigung den Konzernbetriebsrat konsultieren und die Kündigungsfristen beachten. Bei Nichterfüllung der formellen Voraussetzungen ist eine Kündigung daher nicht zulässig. Zunächst muss der Auftraggeber beweisen können, dass die Stelle wirklich abgebaut wurde, so Eckert.
Beispiel: Ein Unternehmen möchte eine Position in einem fünfköpfigen Mitarbeiterteam kündigen. Dabei ist es die Aufgabe des Arbeitgebers, darauf hinzuweisen, dass eine entsprechende Menge an Arbeitszeit verloren gegangen ist, dass es 40 Arbeitsstunden weniger gibt. Zugleich muss der Unternehmer erklären, dass es keine weiteren Vakanzen für Arbeitnehmer gibt, die er aus betrieblichen Gründen entlassen hat.
Ist die ganze Anlage stillgelegt, ist dies der Fall. Dabei muss der Unternehmer ggf. zunächst prüfen, ob er den Mitarbeitern Vakanzen in anderen Bereichen anzubieten hat, bevor er sein Arbeitsverhältnis aus betrieblichen Gründen kündigen kann. Wenn nicht alle Arbeitnehmer gekündigt werden, muss der Unternehmer eine so genannte soziale Auswahl vornehmen, sagt Eckert. Ausschlaggebend sind die Dienstzeit, das Lebensalter, die Anzahl der zu unterstützenden Personen und eine eventuelle Erkrankung.
"Derjenige, der am längsten bei uns ist und die meisten Kündigungen hat, ist derjenige, der mit vergleichbaren Qualifikationen am unwahrscheinlichsten ist", so Eckert. Was können Arbeitnehmer gegen Entlassungen unternehmen? Bei Nichteinhaltung der formalen oder materiellen Kündigungsvoraussetzungen kann eine Kündigungsklage Sinn machen.
Die Kündigungsklage muss innerhalb von drei Monaten nach Erhalt der Kündigung beim Gericht eingereicht werden. Wenn die Beschaeftigten von der Entlassung aus betrieblichen Gruenden Kenntnis erhalten, sollten sie sich sofort bei der Arbeitssuche abmelden.