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ist die Veröffentlichung auf Facebook privat oder allgemein?
Facebook ist für viele das virtuelle Leben. Sie wird nach Belieben veröffentlicht und verbreitet und oft in Vergessenheit geraten, dass Facebook auch ein öffentliches Medium ist. Eigener und fremder Inhalt, Verknüpfungen und Filme, Bilder und Sounds, alles mischt sich. Was müssen Anwender beachten, damit sie nicht in rechtliche Schwierigkeiten geraten? Wenn man die News gelesen hat, gewinnt man rasch den Anschein, dass die Nutzung von Facebook sehr risikoreich ist.
Unmittelbar danach ertönt eine Warnung ins Innere des Hauses, weil andere Bilder auf der Geschichte posten. Die anderen befürchten, dass Freundinnen und Freunde beschämende Bilder publizieren, ohne nachzufragen. Eine weitere Problematik stellt die Vergabe von Nutzungsrechten an Facebook beim Hochladen von Bildern auf Facebook dar. Weil ein bewusstes Handling von Rechten auf Facebook nicht wehtun kann.
Es ist auch wichtig, welche Informationen auf Facebook mit wem ausgetauscht werden. Wird auf Facebook veröffentlicht? In sozialen Netzwerken werden vor allem Kontakte, Arbeitskollegen und Freundinnen auf den Inhalt hingewiesen und Informationen darüber ausgetauscht. Benutzer können ihre Urlaubsbilder hochladen, einen Artikel in ihrem persönlichen Bereich verknüpfen und auf die Schaltfläche "Teilen" unter einem Musik-Video klicken.
So mancher Facebook-Nutzer mag denken: "Was habe ich mit Copyright-Verletzungen zu tun? Einige hundert Facebook-Freunde sind keine Ausnahme. Nur, wenn der Inhalt auf Facebook eigentlich nur engen Freunden und Verwandten zur Verfügung stünde, würde er privat sein. Selbst wenn Sie Ihre Einstellung so eingestellt haben, dass nur "Freunde" die geladenen Daten einsehen können, ist die Privatnutzung beispielsweise für mehr als hundert Kontakte sicher nicht mehr möglich.
Auch wenn die Einschränkung der Sicht auf "Freunde" bis zu einem bestimmten Grade vor Warnungen schützt, ist es in der Regel noch nicht erlaubt, externe Beiträge innerhalb des Facebook-Freundeskreises weiterzuverbreiten. Benutzer sollten sich nicht sicher fühlen, da es schwer sein kann, die eigentliche Verteilung von Inhalten auf Facebook zu kontrollieren.
Die meisten Benutzer werden mit den dazugehörigen Einstellmöglichkeiten verwechselt. Zum Beispiel, wenn die Sicht auf "Friends of Friends" eingestellt ist, können Sie zehntausende Menschen erreichen, wenn Sie berechnen, dass ein Facebook-Benutzer durchschnittlich hundert "Freunde" hat. Bisher auf "Freunde" begrenzte Beiträge können im Internet rasch für jedermann aufbereitet werden.
Zum Beispiel hat die Geschwisterin des Facebook-Gründers Markus Zuckerberg Ende 2012 offensichtlich die falsche Privatsphäre-Einstellung gewählt, woraufhin sich eines ihrer Familienbilder tausendmal über das Internet verbreitet hat. Inwiefern Facebook selbst bei der Untersuchung von Urheberrechtsverletzungen aufgrund von Informationen der Urheberrechtsinhaber zwischen öffentlichen und privaten Rahmenbedingungen differenziert, ist nach wie vor umstritten. Die Nutzungsbestimmungen von Facebook besagen, dass Nutzer keine Inhalte einstellen dürfen, die die Rechte Dritter verletzen.
Es ist nicht davon auszugehen, dass Benutzer Drittinhalte (Fotos, Musiktitel, Videos) einstellen, denn in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen steht auch: "Sie sind Eigentümer aller von Ihnen auf Facebook eingestellten Beiträge und Daten. "Mit dieser etwas vagen Formulierung will sich das Untenehmen vor Urheberrechtsverstößen schützen, indem es dem Benutzer die Verantwortlichkeit überträgt.
Gleichzeitig verpflichtet sich Facebook, Urheberrechte und andere geistige Eigentumsrechte Dritter zu achtet. "Wenn wir der Meinung sind, dass die von dir auf Facebook veröffentlichten Daten und Daten gegen diese Datenschutzerklärung oder unsere Grundsätze verstossen, können wir diese aufheben. "sagt die Firma. Wenn Sie also hoffen, dass Ihre Beiträge auf Facebook privat sind und ohne Genehmigung geschütztes Werk anderer Personen verfügbar machen, riskieren Sie mindestens Ihr Facebook-Konto, ungeachtet der Rechtslage.
Facebook kann wie jedes Privatunternehmen seine Vertragsparteien auswählen und in einigen Fällen sogar den Inhalt und die Profildaten aufheben. Daher sollte man sich immer Gedanken darüber machen, wie man auf Facebook Drittinhalte bereitstellt. Benutzer können nichts Falsches tun, wenn sie keine Drittinhalte in ihr eigenes Benutzerprofil laden oder die vorherige Genehmigung der Rechtsinhaber haben.
Es gab hier immer wieder Veränderungen durch Facebook, aktuell sind Profilfotos immer für jeden im Internet einsehbar und damit zweifellos auch für die Öffentlichkeit. Insbesondere Benutzer, die mit geschützten Bildern von Sternen oder Comic-Figuren arbeiten, laufen Gefahr, gewarnt zu werden. Auf einer gestaffelten Basis erlauben diese Genehmigungen einem Autor zu spezifizieren, dass andere den Inhalt benutzen dürfen, ohne zu fragen, solange sie mit Begriffen wie der Zuschreibung übereinstimmen.
Aber Facebook macht es den Benutzern nicht immer leicht, Creative Commons Inhalte richtig zu nutzen. So gehen beispielsweise Informationen in den Bildmetadaten weitgehend unter; besondere Marker für Creative Commons-Inhalte sind auf Facebook derzeit nicht möglich. In der Praxis sollte das daraus entstehende Sicherheitsrisiko jedoch beherrschbar sein, wenn z.B. der Autor und die Nutzungslizenz zusammen mit dem Image geschrieben werden.
Die Verlinkung auf externe Seiten ist in der Regel kein urheberrechtliches Hindernis. Dies trifft nur in Ausnahmefällen nicht zu, z.B. wenn der Inhalt hinter kostenpflichtigen Paywänden (Zahlungsbarrieren) zur Verfügung gestellt wird. Außerdem sperrt Facebook das Senden und Verteilen von Verbindungen zu bestimmten Websites, wie zum Beispiel zu bekannten Torrent-Portalen.
Als Beispiel sei hier die Verknüpfung von anstachelnden - also strafbaren - Inhalten mit dem Vermerk "So ist es! Detaillierte Angaben dazu enthält der Beitrag "Wann Sie für Fremdinhalte verantwortlich sind - und wie Sie diese vermeiden können". Die Thumbnails, die Facebook bei der Verlinkung von Inhalten erzeugt, sind juristisch nicht einfach zu klassifizieren.
Aufgrund solcher Mini-Bilder auf Facebook gab es auch schon Einzelwarnungen. Die Preview-Bilder können nach dem Urheberrechtsgesetz anders bewertet werden. Einige Fachleute stellen sie der Bildsuche in einer Suchmaschine gegenüber: Wer keine Einwände gegen die Darstellung seiner Bilder als Thumbnails hat, sollte auch nicht gegen Thumbnails auf Facebook vorgegangen werden. Anderen zufolge muss, wie bei normalen Bildern, jede Verwendung individuell vom entsprechenden Rechtsinhaber oder über den Betreiber der Website gestattet werden.
Wie bei normalen Bildern muss jede Verwendung individuell zugelassen werden, auch wenn es sich nur um Thumbnails auf Facebook handelt. Ungeachtet der juristischen Auseinandersetzung mit Thumbnails ist eine bestimmte Ruhe zu empfehlen - wenigstens wenn man Facebook als private Person nützt. Die Gefahr einer Warnung wegen eines Vorschaubildes sollte de facto niedrig sein, wenigstens wenn der Inhalt nur für "Freunde" einsehbar ist und man festgelegt hat, dass das eigene Portal für die Suchmaschine nicht ersichtlich ist.
Wenn Sie auf der sicheren Seite sein wollen, schalten Sie die Thumbnails aus. Es ist üblich, ausländische Filme in das eigene Nutzerprofil einzubinden, z.B. von YouTube oder über die Facebook-Videofunktion. Wenn ein Facebook-Nutzer ausländische Filme in sein eigenes Nutzerprofil einbindet, die gegen das Urheberrecht verstoßen, ist es möglich, solche Beispiele zu errichten.
Nach einer Entscheidung des Bundesgerichtshofes ist es jedoch anders, wenn die Herkunft des eingebundenen Films nicht legal ist: Filme, die offenbar gegen das Urheberrecht verstoßen - wie etwa Hollywood-Blockbuster, die von der Leinwand gefilmt wurden - sollten daher in der Regel nicht eingebettet werden, auch nicht auf Facebook. Bei einem Musikvideo auf einem Portal wie Youtube, Video, etc. sollte die Herkunft jedoch nicht "offensichtlich illegal" im Internet sein - denn Youtube verwendet zum Beispiel ein Filter-System und viele Rechtsinhaber haben mit dem Betreiber der Video-Portale einen Vertrag abgeschlossen.
Ähnlich wie bei der Verlinkung sollte man jedoch keine erkennbaren strafbaren Inhalt - wie z.B. Werbung, die das Volk anregt - einbinden. Es stellt sich die Frage, ob Facebook-Benutzer auch als "Störer" haften, wenn Dritte in ihrem eigenen Nutzungsprofil eine Urheberrechtsverletzung anrichten. Einer der User hatte es in der Geschichte einer Facebook-Fanseite veröffentlicht. Privatanwender von Facebook können hier Ruhe bewahren, so dass sie nicht die Möglichkeit ausschalten müssen, dass andere Beiträge in ihrer eigenen Geschichte erscheinen.
Nur wenn die Benutzer über illegale Angebote benachrichtigt wurden und diese trotzdem nicht löschen, können sie haftbar gemacht werden. Benutzer können in der Regel einfach ihre selbst erstellten Beiträge auf Facebook veröffentlichen. Es gibt jedoch Ausnahmeregelungen, in denen ausländische Rechte beeinträchtigt werden können oder andere Bewilligungen ausbleiben. Weitere Infos finden Sie im Beitrag "Wie machen Ventilatoren ihre Webseiten rechtmäßig?
Außerdem sind die persönlichen Rechte zu wahren, wenn andere Menschen in veröffentlichten Filmen oder Bildern zu finden sind. Wut bedroht, wenn Benutzer mit ihren eigenen Beiträgen die persönlichen Rechte anderer Menschen mißachten. Wer die fotografierten Menschen um Zustimmung bittet, bevor er ein Bild macht und es auf Facebook weitergibt, hat nichts zu fürchten.
Auf Facebook überrascht man sich regelmässig mit Momentaufnahmen. Das Persönlichkeitsrecht ist wohl eine der am meisten vernachlässigten Regeln auf Facebook. Das ist oft kein großes Hindernis, solange sich niemand durch Bilder verletzen lässt. Habe ich ein sehr ungünstiges, unangenehmes Bild von jemand anderem hochgeladen? Soll ich das Bild wirklich mit der Allgemeinheit teilen, damit es jeder im Internet kann?
Können der Auftraggeber, der Ausbilder oder die Angehörigen des Betreffenden das Bild einsehen, wenn ich es für "Freunde" oder "Freunde von Freunden" entsperre? Es sollte eine Selbstverständlichkeit sein, vorab zu fragen, besonders wenn die betreffende Personen auf dem Bild mit Namen gekennzeichnet sind. Viele Anwender machen sich mittlerweile Gedanken über ihren Schutz und ihre Datensicherheit im Internet - auch gegenüber der Firma Facebook.
Denken Sie daran, dass Services wie Facebook über eine automatische Gesichterkennung verfügt. Die Nutzung in Europa ist vorerst eingestellt, aber einige Leute wollen nicht, dass Facebook Informationen über sie erfasst oder analysiert. Juristisch gesehen kann jeder beantragen, dass sein Bild von Facebook gelöscht wird, wenn es ohne Genehmigung vorhanden ist - es sei denn, es wird versehentlich als "Accessoire" zu einem anderen Thema oder als Beteiligter an einer öffentlichkeitswirksamen Aktion gezeigt, was 23 des Kunst-Urheberrechtsgesetzes zulässt.
Weitere Ausnahmeregelungen gibt es für das Recht auf ein eigenes Bildnis, z.B. für Aufnahmen von "Personen der Zeitgeschichte". Es ist unwahrscheinlich, dass die meisten Facebook-Benutzer unter diese Regelung geraten. Für die Entfernung eines Bildes können Sie sich zunächst an den Benutzer des hochgeladenen Bildes oder an Facebook wenden: Neben der Berichtsfunktion unter dem betreffenden Photo gibt es ein Formblatt, mit dem z.B. Nicht-Mitglieder auf personalrechtsverletzende Beiträge aufmerksam machen können.
Gleichzeitig verletzen solche Verstöße auf den Seiten des Profils die Nutzungsbestimmungen von Facebook. Bei schwerwiegenden Verletzungen hat Facebook das Recht, das gesamte Benutzerprofil zu entfernen. Es ist auch gefährlich, andere mit Bildern, Video und Text auf Facebook zu beschimpfen, zu diffamieren oder wirklich zu belästigen. Diese so genannte Cybermobbing kann zu disziplinarischen Maßnahmen durch den Arbeitgeber (bis zur Kündigung), die Hochschule (bis zum Ausschluss) oder durch Facebook selbst (bis zur Löschung des Profils) führen.
Vielfach ist es auch eine strafbare Handlung (siehe "Weitere Informationen"). Was für Rechte gibt der Benutzer Facebook? Sie hören immer wieder, dass Benutzer alle Rechte an ihren Beiträgen verloren haben, wenn sie diese auf Facebook veröffentlichen. Es stellt sich jedoch die Frage, welche Nutzungsrechte Facebook beim Hochladen eigener urheberrechtlich geschützter Werke - im Facebook-Jargon "IP-Inhalte" - eingeräumt werden.
Darin steht in den Nutzungsbedingungen: "Sie gewähren uns eine nicht-exklusive, transferierbare, unterlizenzierbare, lizenzfreie, weltweit gültige Genehmigung zur Verwendung von IP-Inhalten, die Sie auf oder in Verbindung mit Facebook einstellen (IP-Lizenz)" (Stand: August 2015). Der Autor kann daher von Facebook kein Honorar für die globale Verwendung seiner Arbeiten einfordern.
"Nicht-exklusiv " heißt, dass ein User mit seinen Arbeiten außerhalb von Facebook weitermachen kann, was er will. Dies ist ein so genanntes simples Benutzungsrecht, das Facebook zuerkannt wird. Es ist ihm daher gestattet, seine Bilder anderweitig zu publizieren und die Rechte zur Nutzung an Dritte zu veräußern. Facebook sollte es Dritten ermöglichen, die Arbeiten eines Mitgliedes zu verwenden und selbst zu lizenzieren.
Plattform-Betreiber wollen in der Regel so viele Rechte wie möglich vom Benutzer, um sich für alle Anwendungsfälle durchzusetzen. Sinnvoll ist es zum Beispiel auch, dass Facebook die Bilder an Freunde weitergeben kann - dafür werden sie ja auch gepostet. Aber könnte Facebook es einem anderen Anbieter ermöglichen, zum Beispiel ein Urlaubsbild des Users im Zusammenhang mit Werbemaßnahmen zu verwenden?
Zu diesen Fragestellungen äußerte sich das Berliner Kammergericht: Formeln wie die, dass das Untenehmen die Informationen "auf oder in Zusammenhang mit Facebook" verwenden darf, sind "völlig konturlos". Facebook hat in den vergangenen Jahren nur kleine Änderungen in den Copyright-Klauseln vorgenommen. Bisher mussten Facebook-Nutzer nur abwägen: Auch Facebook selbst bemüht sich - wohl auch aus Furcht vor einem Sturm des Protests -, die Furcht der User vor einer unerwünschten Nutzung ihrer Arbeiten zu bannen.
Wenn der Benutzer zum Beispiel eine Anzeige auf Facebook mit dem "Ich mag" Button kennzeichnet, wird diese Aktion seinen Bekannten zusammen mit seinem eigenen Passfoto aufgedruckt. Die Arbeit "Profilfoto" taucht daher in einem werblichen Kontext auf Facebook auf. Gleichzeitig schreiben wir zum Werbethema: "Wenn ein Photo benutzt wird, ist es Ihr Profibild und nicht ein Photo aus Ihren Fotoalben".
Die Nutzung von Werbung durch Facebook könnte prinzipiell auch auf andere Angebote ausgedehnt werden. Allerdings gibt es gute Argumente zu glauben, dass Facebook bei den Nutzerrechten seiner Nutzer zurückhaltend sein wird. Das Fotonetzwerk Instagram, das Teil von Facebook ist, wollte Ende 2012 neue Bedingungen für die Nutzung schaffen, es gab eine Welle von Protesten. Abschließend wurde der umstrittene Wortlaut zurückgezogen und von einem Mißverständnis gesprochen.
Wir bei Facebook wissen, dass das Verbrauchervertrauen für das eigene Geschäft von grundlegender Bedeutung ist. Als börsennotierte Gesellschaft steht sie aber immer unter dem Zwang, Renditen zu erwirtschaften. In freien Social Networks sind der User und seine Angaben immer das eigentliche Angebot, die Inserenten die tatsächlichen Nachfrager. Daß dies bei vielen Usern wenigstens untergraben wird, zeigt sich an den auf Facebook regelmässig gemachten Aussagen, in denen die User angebliche Veränderungen der AGB oder neue Verwendungen ihrer Angebote ablehnen.
Tatsächlich haben die Nutzer zur Zeit nur die Möglichkeit, Facebook zu benutzen oder Facebook zu beenden. In jedem Fall macht Facebook keine Ausnahme, mit wem es welche Bedingungen für die Nutzung schließt. Ob du darauf vertraust, dass Facebook keine Spiele mit deiner Arbeit spielt, hängt von dir ab. Diejenigen, die dies befürchten, sollten keine Arbeiten (Fotos, Videos, Musiktitel, Texte) auf Facebook einspielen.
Wenn Sie sich für eine Publikation auf Facebook entscheiden, müssen Sie damit rechnen, dass im Zweifelsfall die veröffentlichten Beiträge nicht vollständig abgerufen werden können. Wird der Inhalt über die "Share"-Funktion verteilt, kann er z.B. einfach gespeichert und wiederhergestellt werden. Insbesondere bei Bildern sollten Sie sich nicht darauf verlassen, dass die in die Datenbank eingebundenen Informationen mit Copyright- oder Lizenzinformationen auf der Datenbank gespeichert werden.
Wenn Sie möchten, können Sie den Fotos sichtbar gemachte Angaben oder andere Informationen hinzufügen. Außerdem wird empfohlen, die Benutzungsbedingungen und Datenschutzeinstellungen von Facebook regelmäßig zu überprüfen. Die Firma hat oft die Benutzungsbedingungen und Datenschutzpräferenzen verändert - zum Ärgernis vieler Verbraucher. Sieht aus wie ein digitaler Wohnraum, kommt aber rasch an die gesetzlich relevante Grenze der Öffentlichkeit.
Vor dem Hochladen von Inhalten auf Facebook sollten Sie die nachfolgenden Hinweise kurz überprüfen: Beeinträchtige ich Urheber- und Personenrechte Dritter, wenn ich dort eigene und fremder Inhalt zur Verfügung stelle? Zum Schluss: Möchte ich meine Arbeiten unter eher vagen gesetzlichen Rahmenbedingungen Facebook hinterlassen? Erstveröffentlichung am 15.02. 2013, letzte Aktualisierung am 18.02. 2015 (Urteile zu Linking, Einbettung, Facebook GTC hinzugefügt, neue Rubrik zu Facebook Hoaxes, Änderung der Facebook-Funktionen).