Foto Lizenz

Foto-Lizenz

Firmenlogos, die von ihren Rechteinhabern unter eine kostenlose Lizenz gestellt werden. Wie finden Sie Fotos für Ihr Projekt? Die Stiftung möchte eines unserer Fotos für Werbezwecke verwenden. Ab wann darf ich ausländische Fotos verwenden und was bedeutet "Lizenz"? Wie und wofür Sie unsere Fotos verwenden können, bestimmen die Lizenzbedingungen für Fotos.

Bilderrechte

Hauptmerkmale dieser Politik: Von allen Vorhaben wird verlangt, dass sie nur solche Beiträge unter einer kostenlosen Lizenz oder solche, die der Begriffsbestimmung für freie kulturelle Arbeiten genügen, bereitstellen. Mit Ausnahme von Wikimedia Commons ist es erlaubt, in sehr geringem Umfang eine projektbezogene Ausnahme aufzurufen: Damit ist es möglich, geschützte Datenträger im Zusammenhang mit kostenlosen Inhalten in Übereinstimmung mit den Fair-Use-Regeln des US-Rechts und den einzelstaatlichen Beschränkungen zu präsentieren, wenn dies zwingend gerechtfertigt ist (Begründung).

Bei Wikimedia Commons ist die grundlegende Regel, dass die upgeloadeten Datenträger in ihrem Herkunftsland und in den USA kostenlos sein müssen. Nach 1922 von fremden, d.h. nicht US-amerikanischen Autoren veröffentlichte und nach 1925 verstorbene Autoren sind in den USA in vielen Faellen nicht allgemein bekannt. Aber auch in den USA sind Aufnahmen, die alle drei Voraussetzungen erfuellen, gemeinfrei: Im Herkunftsland zum damaligen Zeitpunkt ist das Urheberrecht für im Herkunftsland noch geschütztes ausländisches Werk in den USA nicht mehr gewahrt (für D-A-CH und die meisten anderen Ländern ist dieses so genannte URAA Datum der erste 1. Januar 1996).

Bei Wikimedia Commons sind solche Images mit dem Block {{PD-1996}} markiert. So sind zum Beispiel Fotografien, die nach 1922 vom 1937 gestorbenen Schweizer Walter Mittelholzer veröffentlicht wurden, in den USA öffentlich zugänglich. Seit 1988 sind die Arbeiten von Walter Mittelholzer in der Schweiz öffentlich zugänglich und seit dem Jahr 1996 auch öffentlich, was für die urheberrechtliche Situation in den USA ausschlaggebend war. Auf Commons, die von nach 1925 gestorbenen Autoren stammten, deren Erscheinungsdatum aber nicht bekannt ist, wurde eine Rubrik mit evtl. urheberrechtlich geschützten Abbildungen eingerichtet: Bei strikter Interpretation gehören alle Abbildungen, die aufgrund der nachfolgend dargelegten Pragmatisierung für einhundert Jahre aufgeladen werden.

Das Bildmaterial, das mit {{Not-PD-US-URAA}} (von Nicht-US-Bürgern, die nach 1925 gestorben sind, nach 1922 veröffentlicht) gekennzeichnet ist, wird wahrscheinlich nur für eine Übergangsperiode auf Commons toleriert werden. Bei neuen Bildern aus dieser Rubrik wurde ein schnelles Löschen in Betracht gezogen. Neben diesem Problem im Zusammenhang mit der Nicht-Erkennung des Vergleichs der Schutzdauer durch die USA sind alle in den USA, aber nicht in Deutschland entstandenen Abbildungen (insbesondere Logos) in Gefahr.

Es nützt nichts, wenn diese Fotos nur auf lokaler Ebene geladen werden, da die Grundzeile der Wikimedia Foundation ist, dass nur auf US-Servern rechtmäßige Fotos in den jeweiligen Einzelprojekten erlaubt sind. Nach § 22 KUG kann jeder Mensch in Deutschland selbst entscheiden, ob und in welchem Zusammenhang Fotos von ihm publiziert werden (siehe Detailrecht zum eigenen Bild).

Die gewerbliche Verwendung der Fotos, auch wenn sie unter einer kostenlosen Lizenz geschützt sind, ist aus persönlichen Rechtsgründen grundsätzlich nicht möglich. Um diese zu identifizieren, verwenden Sie die Schablone {{right to your own image}}} oder {personality rights}} und die Schablone für die korrespondierende kostenlose Lizenz (siehe WP:LFB).

Das Veröffentlichen von Fotos von kopiergeschützten Bauten (Werke der Architektur) in Deutschland (sowie in Österreich, der Schweiz und anderen Ländern) ist in der Regel durch die Panorama-Freiheit abgedeckt. Die Schablone {{Panoramafreiheit}} Er ist ein guter Freund von mir. Um die Umsetzung des Prinzips des geschützten Landes (zusätzlich zu {{Panorama Freedom}}) zu identifizieren, muss die Schablone {{Protected Country Principle}} benutzt werden.

Diese sind dann nicht alltäglich. Bei der Veröffentlichung von Werken im öffentlich zugänglichen Bereich sind die Hinweispflicht und bestimmte Beschränkungen des Rechtes auf Veränderung zu berücksichtigen. Weil es keinen Anspruch auf das eigene Foto gibt, kann man im Zweifelsfall behaupten, dass perfekt lizensierte Fotos quasi anonym geladen werden können, da der Besitzer den Fotograf nicht über einen zeitweiligen Account finden kann.

Allerdings ist die Publikation von Fotos, die Werke zeigen, nicht gestattet (dies betrifft Deutschland, in Österreich kann auch die Innenarchitektur von öffentlichen Gebäuden insgesamt der Panorama-Freiheit unterliegen), die noch durch das Urheberrecht geschÃ?tzt sind, oder wenn die Fotos andere Rechte Dritter (z.B. Persönlichkeitsrechte) verletzen. Wenn das Design des Produktes oder seiner Verpackungen (z.B. Grafiken) durch das Urheberrecht geschÃ?tzt ist, darf es nicht vervielfÃ?ltigt werden, es sei denn, wir haben eine Bildfreigabe.

Das Urheberrecht ist gewahrt, wenn es das Niveau der Schöpfung erreichen sollte und der Autor nachweisbar seit 70 Jahren noch nicht erloschen ist. Ist eine Arbeit wie eine komische Abbildung durch das Urheberrecht geschÃ?tzt, sind auch alle Reproduktionen und Anpassungen (Merchandising-Artikel, die die selbe Abbildung zeigen) geschÃ?tzt und können hier nicht reproduziert werden. Also ist es sinnlos, ein Foto zu bearbeiten oder die Abbildung selbst zu verfolgen.

Außerdem sollten Sie die offiziellen Richtlinien zu Commons über Edits lesen. Oft sind Logos sowohl durch das Urheberrecht als auch durch eine figürliche Marke nach dem Marken- und/oder Geschmacksmusterrecht geschÃ?tzt. Vor allem sollte die Schablone {{Image-LogoSH}} nicht mehr benutzt werden. Logos, die nur aus einfachen Texten und Geometrien zusammengesetzt sind, können nach wie vor als {{PD-textlogo}} zu Commons geladen und hier wiederverwendet werden.

Firmenlogos, die von ihren Rechtsinhabern unter eine kostenlose Lizenz gesetzt werden. Die Dateien sollten in beiden FÃ?llen mit der dazugehörigen kostenlosen Lizenz (siehe WP:LFB) sowie mit dem Template {{Logo}} oder {{Trademarked}} vermerkt sein. Infolgedessen sind einige der bisher als Public Domain bezeichneten und daher verwendeten Marken durch das Urheberrecht geschÃ?tzt.

Logos, die nur aus Schrift und einfachen Geometrien zusammengesetzt sind, sind vermutlich noch nicht abgesichert und können daher auf Commons geladen und hier wiederverwendet werden. Ausgenommen davon sind der Inhalt unter einer hier angenommenen kostenlosen Lizenz und öffentlich zugängliche Arbeiten. Screenshots von Programmen weisen in der Regel auch urheberrechtliche Aspekte auf und sind nicht gestattet.

Darüber hinaus bestehen Sendungen und Videoaufzeichnungen, die öffentlich zugänglich sind oder von den Rechtsinhabern unter eine ausreichend kostenlose Lizenz gesetzt wurden. Screenshots von hier lizenzierter Ware können somit eingespielt werden, da die Urheber die Rechte zur Nutzung des Programmes von Anfang an der Öffentlichkeit übertragen haben.

Vorraussetzung für diese Ausnahmeregelungen ist, dass auf dem Screenshot keine urheberrechtlichen Arbeiten Dritter (z.B. eine Website) gezeigt werden oder dass es sich nur um ein Zubehör handelt. Die Wahl und das Design der Karten sind durch § 2 Abs. 1 Nr. 7 Urheberrechtsgesetz besonders gesichert. Theatervorstellungen sind durch das Urheberrecht geschÃ?tzt. Nach § 77 Urheberrechtsgesetz dürfen Bild- und Tondokumente von Theatervorstellungen daher nur mit Einwilligung der Rechteinhaber hergestellt, reproduziert und wiedergegeben werden.

Als Bild- und Tondatenträger gelten Geräte zur reproduzierbaren Reproduktion von Bild- oder Tonsequenzen, z.B. Filmaufnahmen oder Tonbändern, nicht aber (einmalige) Fotos. Außerdem können das Bühnendesign, die Kostümierung und das Maskendesign gesichert werden, weshalb auch in diesem Falle die Publikation von Fotos genehmigungspflichtig ist. Ausländische Fotos dürfen nur dann eingestellt werden, wenn sie nicht durch das Urheberrecht geschÃ?tzt sind oder wenn der Inhaber des Urheberrechts (in der Regel der Autor) dies zulÃ?sst.

Im Falle eines Fotos ist es derjenige, der das Foto gemacht hat, im Falle eines Bildes ist es der Künstler etc. Hat der Autor die Nutzungsrechte nicht übertragen (z.B. wenn ein Fotograf ein Foto an eine Agentur veräußert oder einen Verwaltungsvertrag mit ihr als Gesellschafter einer Urheberrechtsgesellschaft abgeschlossen hat), so ist er alleiniger Inhaber der Rechte.

Ist es ein ausländisches Kunstwerk, muss gewährleistet sein, dass sein Autor oder Rechtsinhaber der Publikation unter einer der hier geltenden Genehmigungen zustimmt. Dies kann durch die Publikation unter einer festgelegten kostenlosen Lizenz nachvollzogen werden. Falls das Kunstwerk noch nicht unter einer kostenlosen Lizenz publiziert wurde, muss seine Herausgabe im Supportbereich nachvollzogen werden: Gehen Sie wie nachfolgend beschrieben vor:

Zuerst sollte der Autor darauf aufmerksam gemacht werden, was die Publikation unter einer kostenlosen Lizenz ist. Zum Beispiel, wenn er sagt: "Es ist mir gleichgültig, ich bin nicht an Ausbeutung interessiert", sollte man darauf aufmerksam machen, dass die Lizenz darüber hinausgehen kann (Nennung des Autors, Änderung, abgeleitete Werke, gewerbliche Wiederverwendung).

Ein Muster für die Einwilligungserklärung finden Sie unter Commons:E-Mail Vorlagen ("Einverständniserklärung (Rechteinhaber)") oder auch hier. Hat der Autor eine E-Mail-Anschrift, sollte er die fertige Schablone an permissions-de@wikimedia.org. senden. Verwenden Sie diese Schablone und geben Sie die Anschrift des Fotos ein. Hat der Rechtsinhaber die Mail selbst mit dem Einverständnisformular versendet, weisen Sie ihn darauf hin, dass er seine Postfach bis zum Ende des Prozesses ab und zu überprüfen sollte, denn wenn Fragen nicht geklärt werden, kann das Foto entfernt werden.

Eine Arbeit ist nur für einen begrenzten Zeitraum durch das Urheberrecht gesichert. Das Template {{Image-PD-alt}}} muss zur Identifizierung dieser Images benutzt werden. Kann ein Redakteur oder eine Einrichtung nachweisen, dass sie ein Foto zum ersten Mal nach dem Ende der regulären Schutzfrist (in der geeigneten Veröffentlichungsform ) publiziert hat, so hat sie Anspruch auf 25 Jahre nach der Publikation.

Für die Fälle I und 2 muss die Schablone {{Image-PD-§-134}} zur Identifizierung dieser Aufnahmen benutzt werden, für den Falle 3 die {{Image-PD-§-134-KUG}}. Erkundigen Sie sich bei WP:UF, bevor Sie diese Schablone auf andere Bildgruppen anwenden! Allerdings wird, sobald der Autor zu irgendeinem beliebigen Zeitpunkt über sein Foto informiert wird (wenn es vor dem 01.07.1995 entstanden ist), die übliche Schutzdauer von 70 Jahren nach dem Tod angewandt.

Bei Wikimedia Commons gibt es eine korrespondierende Vorschrift für Fotos, die erwiesenermaßen älter als 120 Jahre sind: Vor 1898 erstellte und vor 1923 veröffentlichte Fotos können 2018 mit {{PD-old-assumed}} zu Wikimedia Commons hochgeladen werden. Prinzipiell sollten alle alten Images in Commons geladen werden.

Beachten Sie in beiden Ausnahmefällen, dass es durchaus möglich ist, dass der Autor noch nicht 70 Jahre alt ist (Beispiel: das Foto wurde 1905 von einem 25-Jährigen aufgenommen, der 1960 mit 80 Jahren verstarb, das Foto ist noch bis 2030 geschützt). Beachten Sie jedoch, dass Sie für die von Ihnen hochgeladenen Fotos die Verantwortung tragen und daher für Sie rechtlich relevant sein können der Autor enname oder das Sterbedatum auch nach eingehender Suche in Recherchen in Suchmaschinen, Datenbeständen und biografischen Referenzwerken nicht gefunden werden kann.

Wenn diese Dokumente nicht vorhanden sind, können die betreffenden Images wiederhergestellt werden. Das Template {{Image-PD-alt-1923}}} muss zur Identifizierung dieser Abbildungen herangezogen werden. Der Autor oder sein Sterbedatum kann auch nach eingehender Suche in Recherchen in Suchmaschinen, Datenbeständen und biografischen Referenzwerken nicht ermittelt werden. Die hochgeladenen Fotos müssen auch auf der Webseite WP:DÜP/1923 besprochen werden.

Sollten diese Dokumente ausbleiben oder sich in der Besprechung als ungenügend herausstellen, werden die betreffenden Fotos nach 14 Tagen entfernt. Wenn ein Produkt nicht eine gewisse Eigenart im Sinn einer "persönlichen, geistigen" Gestaltung hat, ist dies kein Kunstwerk nach 2 Urheberrechtsgesetz und auch nicht durch das Urheberrecht geschÃ?tzt.

Das Template {{Image PD creation height}}} muss zur Identifizierung dieser Images benutzt werden. Das bedeutet z.B., dass die Fragestellung der Entstehungshöhe für Fotografien mehr oder weniger überflüssig ist, da es sich - mit Ausnahmen von Reproduktionen von zweidimensionalen Originalen (siehe unten) - auch wenn die Entstehungshöhe fehlt, immerhin um Fotografien mit eingeschränktem Schutzumfang nach 72 Urheberrechtsgesetz handeln.

Die reinen Signaturen sind nicht durch das Urheberrecht geschÃ?tzt, s. gesetzlicher Schutz der Zeichen. Das gezeigte Foto ist jedoch bei einer Autogrammkarte in der Regel abgesichert. Bei der bloßen Vervielfältigung von Fotos sind die daraus resultierenden Fotos nicht durch das Urheberrecht geschÃ?tzt. 3 ] Daher können Fotos oder Scans aus Kunstbüchern geladen werden, wenn die darin wiedergegebenen Abbildungen nicht mehr durch das Urheberrecht gesichert sind (markiert mit dem Block {{image-PD-alt}}).

Jahrestag des Todes des Autors (z.B. Sterbedatum eines Künstlers ist der 1. März 1947; das heißt, dass seine Arbeiten ab dem 2. Juli 2018 und nicht ab dem 5. Juni 2017 öffentlich zugänglich sind).

Das Foto selbst ist in diesem Fall als Foto (eventuell auch als Foto ) gesichert. Siegel und historische Wachssiegel (keine Stempelsiegel!) deuten darauf hin, dass sie reliefähnlich sind und daher Fotos von ihnen sind. Für den Umgang mit Commons lesen Sie bitte Wann wird das PD Art Tag verwendet? Gewisse offizielle Arbeiten sind in Deutschland (und in den meisten Ländern Europas) gemäß 5 Abs. 1 Urheberrechtsgesetz nicht urheberrechtsgeschützt:

Das Template {{Image-PD-Official Work}} muss zur Identifizierung dieser Images benutzt werden. In der Regel werden hier und auf Commons von US-Regierungsstellen (nur Bundesregierung) aufgenommen, die in den USA öffentlich zugänglich sind, weil sie darauf vertrauen, dass die Agenturen keine Maßnahmen gegen Ausländer einleiten. In jedem einzelnen Fall müssen daher die rechtlichen Hinweise dazu dienen, sicherzustellen, dass die fragliche Aufzeichnung in den USA nicht dem Urheberrecht unterworfen ist.

Das Template {{Image-PD-US}} muss zur Identifizierung dieser Images benutzt werden. Hier werden auch die auf Commons erlaubten Fotos angenommen, deren Copyright in Großbritannien erloschen ist. Laden Sie solche Fotos nicht hoch. Sie können diese Fotos unter Berücksichtigung der oben aufgeführten Kriterien hochladen. Eine Nutzung von nicht lizenzfreien Fotos ist nach dem deutschen Recht unter gewissen Voraussetzungen als Bildnachweis nach 51 Urheberrechtsgesetz erlaubt.

Auf Wikimedia Commons dürfen auch keine unfreien Fotos zur Verwendung als Bilderzitat eingestellt werden. Arbeiten, deren Schutzdauer in Nicht-EU-Ländern (mit Ausnahmen von den EWR-Ländern Island, Liechtenstein und Norwegen und den USA) als Herkunftsland (Land, dessen Staatsangehörigkeit der Autor besitzt) abläuft, können prinzipiell hier eingestellt und von Commons aufgenommen werden.

Wenn die Arbeit im Herkunftsland aufgrund des Ablaufs der Schutzdauer kostenlos ist, ist sie auch in der EU nicht geschÃ?tzt. In der Schweiz gilt: Wenn ein Foto eines schweizerischen Autors in der Schweiz öffentlich zugänglich ist, weil die Schutzdauer abgelaufen ist, ist es in Deutschland oder Österreich wegen des obligatorischen Vergleichs der Schutzfristen in der EU nicht geschÃ?tzt.

In den USA gibt es einen internationalen Vertrag mit Deutschland, der den US-Autoren die Gleichstellung mit denen deutscher Autoren garantiert. In den USA öffentlich zugängliche Abbildungen auf Commons dürfen nur dann aus den Beiträgen gestrichen werden, wenn nachgewiesen werden kann, dass der Autor 70 Jahre lang nicht gestorben ist oder das Foto in Deutschland urheberrechtlich geschÃ?tzt ist.

Offizielle Arbeiten von US-Bundesangestellten, die in den USA gemeinfrei sind, werden angenommen, s. o. Fotos von US-Regierungsstellen (NASA und andere). Diese Entscheidungsstruktur soll Ihnen die Antwort auf die Fragestellung vereinfachen, ob ein hochzuladendes Foto wirklich kostenlos im Sinn der GFDL ist, durch ein kurzes Frage-Antwort-Schema. Ein von Ihnen erstelltes Foto?

Ja: Ich bin damit einverstanden, das Foto unter eine kostenlose Lizenz zu setzen? Ja: Laden Sie das Foto hoch und kennzeichnen Sie es mit dem entsprechenden Namen, d.h. Bezeichnung, passendem Lizenzmodul, Autor (Kurznotiz "von Ihnen selbst erstellt") und Anlegedatum. Nein: Kein Foto uploaden. Wird das selbst erstellte Foto noch geladen, haben Sie den Lizenzbedingungen zugestimmt und können die Löschung des Bildes nicht mehr anordnen.

Ja: Hat der Copyright-Inhaber des Fotos eingewilligt, das Foto unter die GNU Free Documentation License zu setzen? Ja: Upload des Bildmaterials und entsprechende Kennzeichnung, d.h. Bezeichnung, geeignetes Lizenzmodul (e. {image-free}}, {{image-CC-by-sa/3. 0}}, {{image-GFDL}}), (Internet-)Quelle/Autor, Erstelldatum und Kostenvoranschlag der Zustimmungserklärung des Autors. Ja: Das Foto kann aufgeladen werden.

Nein: Kein Foto uploaden. Sollte das Foto dennoch geladen werden und die Zustimmung des Urhebers nicht vorliegen, muss es erneut nachgeladen werden. Nein: Ist das Foto über 100 Jahre alt? Ja: Das Foto kann aufgeladen werden. Nein: Gibt es Hinweise darauf, dass das Foto vor 1923 erschienen ist (z.B. in der Zeitung gedruckt)?

Ja: Das Foto kann zwar geladen werden, aber der Nachweis der Publikation und das Scheitern der Suche nach dem Autor muss auf der WP:DÜP/1923 präsentiert und erörtert werden. Nein: Kein Foto uploaden. Falls das Foto noch geladen ist und die exakte Situation nicht klar oder falsch ist, muss es wieder ausradiert werden.

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