Rechtsanwalt Stemmler Regensburg

Anwalt Stemmler Regensburg

Der Mieterbund Regensburg e. V.,; Swoboda, Siegert-Bomhard, Eder Partnerschaft. Nun hat uns der Anwalt Stemmler bereits kontaktiert.

In Erfurt, Ingolstadt, Landshut, Leipzig, München, Nürnberg und Regensburg. Rechtsanwalt Rolf Franek Fachanwalt für Strafrecht.

"DFH - Widerspruch gegen Rechnung" Der sympathische Handwerkerservice

Mario A. schreibt uns: "Meine sehr verehrten Kolleginnen und Kollegen, der beste Weg, um meinen Sachverhalt zu beschreiben, ist, meinen Widerspruch gegen eine Faktura hier zu kopieren. Adressat: Mario A. Liebe freundliche Handwerkerservice GmH, ich habe Ihre Rechnungsnummer - (Stempel 16.9. 14) in Hoehe von 149,00 Euro erhaelt.

Obwohl der Kunsthandwerker nach dem KFZ-Schild aus Landshut kam, das eine Anreise von ca. 120 Kilometern suggeriert, wurde ich nicht nur nicht nur nicht informiert, sondern bewußt darüber betrogen, und das in vielerlei Hinsicht: Ich suchte am 4. August 14 per Internetzugang nach einem Türöffnungsservice - die URL ihrer Seiten wurde mit " /Passau" beendet.

Hier wird bereits vorgeschlagen, dass Ihr Unternehmen hier in Passau ist. Ich rief an: 1 7. 48 Uhr auf der angezeigten Rufnummer 0851/22569951, also unter einer Ortsvorwahl von Passau. Ich habe beim Telefonieren gezielt gefragt: "Sind Sie in Passau?", was wurde bestätigt! Man sagte mir, dass ein Kunsthandwerker aus Passau noch beschäftigt sei, aber in etwa 30 min bei mir sein würde.

138 Abs. 2 BGB besagt: "Ein Geschäft ist vor allem dann ungültig, wenn jemand, der die Notlage, mangelnde Erfahrung, mangelndes Beurteilungsvermögen oder erhebliche Willensschwächen einer anderen Person ausnutzt, sich oder einem Dritten finanzielle Vorteile für eine Dienstleistung verspricht oder gewährt hat, die im Verhältnis zur Dienstleistung auffällig unangemessen sind.

"In diesem Zusammenhang habe ich mich geweigert zu unterschreiben und den Kunsthandwerker zurückgeschickt. Die Urkunden des Handwerksmannes zeigten, dass er bereits gegen 18.00 Uhr, d.h. noch bevor ich befragt wurde, ob es für den (Passauer) Handwerksbetrieb in Ordnung sei, gegen 19.15 Uhr anzukommen (siehe 4.).

Der ausländische Meister wurde natürlich sowieso eingestellt, ohne mich darüber zu unterrichten, was wieder nicht erlaubt ist. Ich habe diesen Widerspruch als eingeschriebenen Brief mit Empfangsbestätigung (unterzeichnet von "H. Elfi", 26.9. 14) abgeschickt, so dass er nachweisbar bei der Gesellschaft eingegangen ist. Muß ich noch auf jede Erinnerung antworten, nachdem ich bereits gegen die erste Abrechnung Einwendungen erhebt?

Was halten Sie von meinem Argument - kann mich das Unternehmen auf die oben beschriebene Art und Weise betrügen (ich habe ja sogar Augenzeugen für den Anruf!)?

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