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Gesetzliche Kündigung Mietvertrag
Rechtliche Kündigung des MietvertragesProblemloses Aussteigen aus dem Mietvertrag
Wenn Sie aus einer gemieteten Ferienwohnung ausziehen, müssen Sie die Ferienwohnung vorab stornieren - das ist einleuchtend. Allerdings gibt es bei der Kündigung des Mietvertrages einige Details, die der Nutzer wissen sollte. Andernfalls besteht die Gefahr, dass der Mietvertrag auch nach dem Rückzug nicht ausläuft. Auf diese Weise können kostspielige Irrtümer vermieden werden. Trotz allem Stress beim Umzug sollten Mietinteressenten nicht die rechtzeitige und korrekte Kündigung ihrer Mietwohnungen auslassen.
Bei Mietern mit unbefristetem Mietvertrag gelten immer die gesetzlichen Kündigungsfristen von 3 Monate. Enthält der Mietvertrag eine verkürzte Mietdauer, kann der Mietvertrag mit dieser Ankündigungsfrist gekündigt werden. Das Kündigungsschreiben muss bei der Vermieterin bis zum dritten Arbeitstag des Folgemonats eingehen. Eine Kündigung muss immer in schriftlicher Form sein. Die Kündigung muss vom Pächter jedoch nicht begründet werden.
Eine Kündigung durch den Mieter ist nur in begründeten Fällen möglich. Es bestehen zeitlich versetzte Ankündigungsfristen. Die Laufzeiten liegen je nach Mietdauer zwischen 3 und 9 Jahren. Die gesetzliche Frist darf der Mieter nicht zu seinen Lasten abändern. Der Mietvertrag muss immer in schriftlicher Form gekündigt werden. Eine Kündigung per Telefax oder E-Mail ist nicht ausreichend.
Die Unterzeichnung aller Hauptvermieter ist ebenfalls obligatorisch - ohne sie ist die Kündigung ungültig. Wenn Sie sichergehen wollen, dass die Kündigung auch wirklich beim Hausherrn eintrifft, sollten Sie sich diese per Einschreibebrief zuschicken lassen. Kündigung per Einschreiben: Stornierung durch Transfer-Anmeldung: Das Schreiben muss dem Adressaten selbst ausgehändigt werden und darf vom Postboten nur gegen Unterzeichnung ausgehändigt werden.
Stornierung per Einschreibebrief mit Empfangsbestätigung: In diesem Falle sendet der Briefträger die Stornierung eigenhändig, läßt die Quittung bestätigt und der Pächter bekommt von uns eine Zugangsbestätigung. Wahlweise kann der Vermieter die Kündigung auch selbst in den Letterbox des Mieters legen - idealerweise mit einem oder mehreren ZeugInnen, die im Zweifelsfall die tatsächliche Landung im Letterbox des Mietvermieters nachweisen.
Am besten und bequemsten ist es jedoch, die Stornierung dem Eigentümer selbst auszuhändigen und sich die Quittung bestätigen zu lassen. 2. Ein letztes Mittel, das vor allem dann in Betracht kommt, wenn das Mietverhältnis zwischen Mietern und Vermietern sowieso schon gebrochen ist: Der Mietinteressent stellt gegen eine verhältnismäßig kleine Vergütung einen Vogt ein, der die Kündigung an den Mietinteressenten abgibt.
Ein formloser Brief an den Hausherrn mit den unterschriebenen Hauptmietern reicht in der Regel aus, um den Mietvertrag zu kündigen. Gewisse Begründungen müssen von den Mietern nicht angegeben werden. "Für die Wirksamkeit einer Kündigung reicht es prinzipiell aus, den Kündigungswillen lediglich deutlich zu formulieren ", sagt Jens Hermann, Spezialanwalt für Miet- und Wohnungseigentumrecht bei der Kanzlei Magold, Walter und Hermann in Nürnberg.
Um jedoch auf der sicheren Seite zu sein und einen Rechtsstreit mit dem Eigentümer zu vermeiden, rät der Rechtsanwalt, einige Angaben in das Beendigungsschreiben aufzunehmen: z.B. die Anschrift der gemieteten Wohnung und den Kündigungszeitpunkt der gemieteten Wohnung. Darüber hinaus ist es ratsam, in die Kündigung einen Vermerk einzufügen, dass - wenn die Kündigung aus irgendeinem Grunde zu spät beim Anbieter eingeht - die Kündigung zum nächst möglichen Datum eintritt.
"Aber auch wenn dieser Vermerk nicht vorhanden ist, wird er in der Regel so behandelt, dass die Kündigung so schnell wie möglich in Kraft tritt, wenn der Pächter die Frist verpasst", unterstreicht Hermann. Zusätzlich zu einem ordnungsgemäßen Beendigungsschreiben sollten die Bewohner auch auf die Einhaltung der Fristen achten. Das Gesetz sieht vor, dass der Mietvertrag auf unbestimmte Zeit am dritten Arbeitstag eines jeden Monates zum Ende des Folgemonats gekündigt werden kann.
Ausschlaggebend ist, wann das Rücktrittsschreiben wirklich beim Anbieter eintrifft - der Stempel ist irrelevant. Beispiel: Erhält der Mieter die Kündigung bis zum Ablauf des dritten Monats, wird der Mietvertrag am Stichtag geschlossen. Allerdings gibt es einige Ausnahmen: Im Mietvertrag kann für beide Seiten ein Verzicht auf eine Kündigung für einen Zeitraum von bis zu vier Jahren vorgesehen werden.
Es muss gewährleistet sein, dass der Mietvertrag längstens nach vier Jahren und nicht erst nach vier Jahren kündbar ist. Ein Mietvertrag, nach dem eine Kündigung des Mietvertrages mit einer Kündigungsfrist von drei Monate möglich ist, ist ungültig. Dies hat zur Folge: Der Vermieter kann unter Beachtung der dreimonatigen Kündigungsfrist eine Kündigung einreichen ((BGH; Az.: VIII ZR 86/10).
In der Regel sind gestaffelte Mietverträge auch mit einem Verzicht auf Kündigung verbunden. Mietinteressent und Mietinteressent können eine andere Frist vereinbaren - dies darf den Mietinteressenten aber nicht beeinträchtigen. Er darf daher für den Nutzer nur kurz und nicht mehr als drei Monaten betragen. Selbstverständlich können sich Mietern und Vermietern trotz gesetzlicher oder vertraglicher Fristen immer einvernehmlich auf ein vorzeitiges Ende des Mietvertrages einigen.
Dies ist oft der Fall, wenn es dem Pächter gelungen ist, einen passenden neuen Pächter vorzustellen. Ein Rechtsanspruch des Vermieters darauf besteht jedoch nicht. Bei fristloser Kündigung muss der Pächter die oben erwähnten Fristen nicht beachten. Dies ist jedoch nur unter gewissen Voraussetzungen möglich: z.B. wenn die Übergabe der Ferienwohnung nicht fristgerecht erfolgt oder wenn der Eigentümer im Laufe des Mietvertrages das Schloß der Ferienwohnung ersetzt.
Selbst wenn die Ferienwohnung aus anderen Gruenden komplett unbesiedelbar ist, kann der Bewohner ohne Einhaltung einer Frist abmelden. Das Problem ist, dass der Bewohner die gesundheitliche Gefährdung in der Regel nur durch einen Fachmann vorweisen kann. Dies führt dazu, dass der Bewohner die anfallenden Ausgaben selbst trägt, jedenfalls wenn sich herausstellen sollte, dass der Gesundheitszustand der Ferienwohnung nicht schädlich ist.
Bei einem solchen Misstrauen ist es immer ratsam, sich von einem spezialisierten Anwalt oder einer Mietervereinigung beraten zu lassen. Dies ist z.B. der Fall, falls der Hausherr ohne das Einverständnis des Vermieters in die Ferienwohnung eingedrungen ist oder die Abrechnung der Nebenkosten absichtlich getäuscht wird. Bei fristloser Kündigung muss der/die VermieterIn dem/der MieterIn eine entsprechende Auszugsfrist zuerkennen.
Die Kündigung sollte daher erst erfolgen, wenn der Bewohner wirklich eine neue Mietwohnung hat und auszugsbereit ist. Selbst wenn der Pächter alles richtig gemacht hat, kann es passieren, dass ein Pächter die Kündigung ganz schlicht missachtet - zum Beispiel indem er einen eingeschriebenen Brief mit Empfangsbestätigung nicht annimmt und an die Adresse der Filiale zurückschickt.
Es ist auch nicht immer einfach für den Pächter, den Brief selbst zum Pächter zu bringen. "In diesem Falle rate ich, die Zusage, dass der Hausherr den eingeschriebenen Brief mit Empfangsbestätigung nicht beachtet hat, zu stornieren und anschließend einen einfachen eingeschriebenen Brief zu versenden", sagt Hermann.
"Mit der Ablehnung der ersten Kündigung läuft dann die Zeit ab." Am Ende kann der Pächter nachweisen, dass der Pächter im Falle einer Auseinandersetzung die Akzeptanz unterlaufen hat. Wenn die Kündigung gelingt, muss sich auch der Pächter daran orientieren. In der Regel erfolgt eine Übergabe der Wohnung am Ende des Mietzeitraums, wobei auch ein Übergabeprotokoll erstellt wird.
Selbstverständlich können Sie sich auch auf einen Termin mit dem Hausherrn einigen. Die Vermieterin kann dann eine Entschädigung für den Wegfall der Mieteinnahmen verlangen. Daher sollte ein Pächter, der seinen Hauswirt kündigt, auch darauf achten, dass er pünktlich auszieht. Übernimmt Ihr Hauswirt den geplanten Rechtsnachfolger, erhalten Sie die Doppelmiete.