Eine Abmahnung kann im Internet fast jeden treffen, aus unterschiedlichsten Gründen und wegen der …
Impressum Abmahnung
Aufdruck WarnungAchtung: Impressum im Online-Handel ist obligatorisch.
Derzeit werden die Fachhändler wegen fehlender Daten im Impressum erneut gewarnt. Ein Impressum? Auch die sogenannte Anbieterkennzeichnung stellt die notwendige Information des Betreibers einer Website dar, so dass eindeutig ersichtlich ist, wer der richtige Gesprächspartner für allfällige Rückfragen und Ansprüche des Bestellers ist. Die Formulierung: "Dienstanbieter müssen folgende für Business-Telemedien leicht erkennbare, direkt zugängliche und jederzeit verfügbare Daten bereithalten, die in der Regel kostenpflichtig angeboten werden....".
Wer ist von der Aufgabe betroffen? Diese Verpflichtung besteht nur dann nicht, wenn sie ausschließlich für private oder familiäre Zwecke bestimmt ist. Die Integration von Werbebannern kann jedoch bereits dazu beitragen, dass die Website nicht mehr als reine Privatsache betrachtet wird. Was ist ein vollständiger Aufdruck? Im Im Impressum sind - je nach Art und Beruf des Dienstleisters - folgende Informationen erforderlich: Name/Firma/zusätzliche Gesellschaftsform und Sitz des Dienstleisters; ggf. Sitz der Zentrale (bei Rechtspersonen ); bei Rechtspersonen, Personenhandelsgesellschaften etc.
Einzelheiten der bevollmächtigten Vertreter; Einzelheiten der Kommunikationsmittel, die eine rasche und direkte Übermittlung gestatten, z. B. Telefon, Formular, einschließlich E-Mail-Adresse; wenn eine genehmigungspflichtige Aktivität vorgeschlagen oder bereitgestellt wird, Einzelheiten der verantwortlichen Aufsichtsstelle (z. B. in Apotheken); wenn es sich bei dem Dienstleistungserbringer um einen Freiberufler handelt (z. B.
Das Impressum muss einen Verweis zusammen mit einem Link auf die Online-Streitbeilegungsplattform ("OS-Plattform") der EU-Kommission enthalten; falls ein Eintrag im Firmenbuch vorhanden ist, das verantwortliche Firmenbuchgericht und die dazugehörige Registriernummer; die Umsatzsteueridentifikationsnummer gemäß 27 a USt-GG: (nicht):
Wohin soll der Aufdruck gebracht werden? Der Aufdruck muss leicht zu erkennen, sofort zugänglich und für die Nutzer der Website jederzeit abrufbar sein. Dazu empfiehlt es sich, auf der Rückseite eine mittlere Taste mit der Aufschrift "Impressum" aufzubringen. Derzeit werden die Haendler erneut wegen eines allgemeinen Mangels an Informationen gewarnt. Doch auch Formfehler, wie z. B. Plakate im Impressum und die Neugierde des Aufdrucks können zu Warnungen anregen.
Gerade weil Irrtümer im Impressum rasch erkennbar sind, sollte dies als praktischer Tipp besonders beachtet werden.