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Krankmeldung im Betrieb
Meldung von Erkrankungen während des BetriebesAnzeige von Krankheitsmeldungen im Unternehmen (vertraulich)
Der Boss ist jedoch launenhaft und enttäuscht und versucht immer wieder, Irrtümer zu entdecken. Ich wurde im Monat Juli erkrankt und war 2 Woche lang erkrankt. Er war wütend, als ich ihm am Telefon sagte, dass er gesund sei. Ein paar Tage später hat er mich angerufen und gesagt, dass er sein Anstellungsverhältnis kündigen möchte. Weil er nicht davon ausging, dass ich nach zwei Wochen wieder arbeiten kann.
Dann wurde er unverschämt und sagte, er habe tatsächlich schon andere Mitarbeiter als ich. Nach diesem Benehmen konnte ich nicht mehr zurück und war weiter erkrankt. Ich habe mich in meinem Alter vermeintlich mehr als unangebracht benommen, weil ich immer noch krank bin! Ich war also vergangenen Dienstag im Buero.
Vorhin hatte ich ihm am Handy gesagt, dass ich mit dem Boss reden wollte, um einen Deal zu machen. Der Auszubildende hat nicht reagiert, deshalb bin ich direkt ins Sekretariat gegangen. Dann hat der Kerl endlich reagiert und ist in ihr Zimmer gekommen, um mich unterzubringen. Wenig später kam die Schriftführerin heraus und sagte mir mit Befriedigung, dass der Boss nicht mit mir reden mochte.
Wurde ich nicht wirklich wie Schmutz gehandhabt? Ich bin ja für nichts anderes verantwortlich als für den Krankheitsbericht!
Dies sind die grössten Fehler im Krankheitsfall.
Darf der Vorgesetzte eine Warnung an die Mitarbeiter senden, wenn sie erkrankt sind? Sind kranke Mitarbeiter für den Boss da? Das sollten die Arbeitnehmervertretungen wissen. Woran es wirklich liegt, verdeutlicht Christopher Koll in "Arbeitsrecht im Betrieb" (AiB) 3/2018 Über die Rechte und Verpflichtungen der Mitarbeiter bei Erwerbsunfähigkeit und Krankheit - einige Mitarbeiter können in der Tat gefährdet werden und sollten aufgeklärt werden.
Ab wann muss die Invaliditätsbescheinigung vorgewiesen werden? Die meisten meinen, dass sie vom ersten Tag der Erwerbsunfähigkeit an immer eine Bescheinigung über die Erwerbsunfähigkeit einreichen müssen. Gemäß 5 Abs. 2 S. 2 des Entgeltfortzahlungsgesetzes (EFZG) muss der Mitarbeiter nur dann eine Bescheinigung über die Erwerbsunfähigkeit einreichen, wenn die Erwerbsunfähigkeit mehr als 3 Tage anhält. Jedoch kann der Auftraggeber - ohne Angaben von GrÃ?nden - auch die Einreichung zu einem frÃ?heren Termin, z.B. ab dem ersten Tag der ArbeitsunfÃ?higkeit, einfordern.
Die Anweisung muss jedoch explizit dem Mitarbeiter erteilt werden. Weitere Bestimmungen können sich aus einem Kollektivvertrag, einem Betriebsvertrag oder dem Anstellungsvertrag ergaben. Ist es ausreichend, sich nach dem Besuch des Arztes zu erkranken? Nein, nach 5 Abs. 1 S. 1 S. 1 EFZG ist jeder Mitarbeiter verpflichtet, seinen Dienstgeber sofort zu informieren, wenn er krankheitsbedingt abwesend ist.
Im Regelfall muss der Mitarbeiter daher den Krankenstand am ersten Tag der Erwerbsunfähigkeit vor Arbeitsantritt melden. Genügt der Krankheitsbericht auch für den Mitarbeiter? Eine Sonderform des Krankenstandes ist in der EZG nicht vorgesehen. So kann die Benachrichtigung sowohl in mündlicher als auch in schriftlicher Form, d. h. per Telefon, Telefax, E-Mail oder SMS geschehen.
Es kann auch von Verwandten oder Kollegen gestellt werden, aber es muss in jedem Fall gewährleistet sein, dass der Auftraggeber, d.h. eine vertretungsberechtigte Persönlichkeit, benachrichtigt wird. Die Transfergefahr geht zu Lasten des Mitarbeiters. Jedoch kann der Dienstherr die Vorschriften für die Krankmeldung festlegen, z.B. wann, wie und mit wem die Meldung erfolgt.
Diese Vorschriften werden vom Betriebsrat mitbestimmt. Der Experte Christopher Koll erklärt in seinem Artikel "10 große Fehler im Krankheitsfall "in "Arbeitsrecht im Betrieb" (AiB) 3/2018, S. 31. 2 Hefte von "Arbeitsrecht im Betrieb" kostenlos!