Arbeitsrechtliche Abmahnung

Warnung vor dem Arbeitsrecht

Der Warnhinweis ist im Gegensatz zum Warnhinweis eine Mängelrüge. Ein Warnschreiben, wann ist es notwendig, wann ist es entbehrlich? Beim Arbeitsgericht gilt der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit. Eine arbeitsrechtliche Abmahnung ist nur wirksam, wenn sie bestimmte inhaltliche und formale Anforderungen erfüllt. Vorraussetzungen und Auswirkungen der Warnung.

Warnung vor dem Arbeitsrecht - Was Sie als Mitarbeiter wissen sollten

Wird ein Mitarbeiter gewarnt, stellt sich die Frage, ob und wie er darauf eingehen kann oder soll, zumal eine Warnung nicht nur eine mögliche nicht gegebene Pflichtverletzung rügt, sondern gleichzeitig auf eine Gefährdung des Fortbestands des Beschäftigungsverhältnisses hinweist. Selbst wenn es für den Mitarbeiter schwierig ist, sollte er einen kühleren Blick behalten und in seinen Überlegungen für weitere Maßnahmen berücksichtigen, dass der Auftraggeber die Warnung herausgegeben haben könnte, weil er über das Benehmen des Mitarbeiters sehr verärgert war, aber in keiner Weise die Fortsetzung des Beschäftigungsverhältnisses per se in Zweifel ziehen will.

Wenn der verwarnte Mitarbeiter mit allen gesetzlich zur Verfügung stehenden Möglichkeiten gegen den Auftraggeber vorgeht, kann dies dazu führen, dass ein noch bestehendes Beschäftigungsverhältnis per se nur dadurch oder durchbrochen wird. Wie kann man sich gegen eine Warnung verteidigen? Im Falle einer ungerechtfertigten Abmahnung hat der Mitarbeiter ein einklagbares Recht auf Löschung aus der Belegschaftsakte.

Darüber hinaus oder statt dessen kann der Mitarbeiter auf ein milderes Mittel zurückgreifen und eine Gegenerklärung zu der Personendatei abgeben, die der Dienstherr in die Personendatei aufnehmen muss, auch wenn er mit deren Inhalten nicht übereinstimmt und/oder die Abmahnung zurechtgewiesen wurde. Das Gegenstatement muss so lange in der Personendatei bleiben wie die Warnung.

Darüber hinaus kann sich der Mitarbeiter an die zuständige Dienststelle im Unternehmen (z.B. Personalleitung, direkter Vorgesetzter) beanstanden. Dann muss der Unternehmer die Zulässigkeit der Reklamation kontrollieren und gegebenenfalls Abhilfe schaffen. Abschließend kann sich der Mitarbeiter an den Konzernbetriebsrat wendet, der die Klage erörtert. Ist die Abmahnung nach Ansicht des Betriebsrats nicht gerechtfertigt, muss er den Unternehmer bitten, sie zu entfernen.

Entspricht der Dienstgeber dieser Bitte jedoch nicht, so ist es Sache des Arbeitnehmers, seinen Antrag auf Streichung der Abmahnung aus der Belegschaftsakte vor Gericht vorzubringen. Auch kann der Mitarbeiter beschließen, überhaupt nichts zu tun; er ist nicht dazu gezwungen, die Entlassung aus der Belegschaftsakte zu verlangen, eine Antwort zu geben oder sich an den oder die Vorgesetzten zu richten.

Auf sein Recht, später (z.B. in einem Kündigungsschutzverfahren) zu widersprechen, dass die Abmahnung ungerechtfertigt war, wird durch seine Nichttätigkeit nicht verzichtet. 3. Worauf ist bei der Erstellung einer Gegenerklärung zu achten? Das Gegenargument muss sachlich sein und darf sich nur auf die Stellen berufen, die der Warnung unterliegen.

Andere Aspekte dürfen nicht behandelt werden, auch wenn sie für die Präsentation oder Beurteilung der Gesamtlage aus Arbeitnehmersicht von Bedeutung sein können. Was sind die Vorzüge einer Gegenerklärung für den Mitarbeiter? Das hat den Nachteil, dass der Mitarbeiter dem Auftraggeber klar macht, dass und warum er die Abmahnung für ungerechtfertigt erachtet, ohne ein gerichtliches Verfahren anzustrengen, das möglicherweise zu einem endg.

Ab wann ist es sinnvoll, die Abmahnung aus der Personendatei zu entfernen? Weil der Mitarbeiter später noch behaupten kann, dass die Abmahnung vor einer Entlassung ungerechtfertigt war, sollte eine solche Beschwerde nur dann eingereicht werden, wenn die Erfolgschancen für den Mitarbeiter sehr hoch sind. Es ist zu berücksichtigen, dass der Mitarbeiter (im Gegensatz zum Kündigungsschutzverfahren - bei dem der Unternehmer die Nachweislast für die Rechtmässigkeit der Abmahnung trägt) die Nachweislast dafür hat, dass die Abmahnung nicht gerechtfertigt war.

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