Abmahnung Hilfe

Warnhilfe

Lassen Sie sich kompetent beraten und erhalten Sie wertvolle Tipps, wie Sie auf die Warnung reagieren können! Haben Sie eine Markenwarnung und möchten wissen, was jetzt zu tun ist? Der Schock ist noch größer, wenn es eine Warnung ist und plötzlich ein paar hundert oder tausend Euro verlangt werden. Auf diese Weise reagieren Sie korrekt auf eine Dateifreigabewarnung. In meiner Mailbox befindet sich eine Warnung vor Urheberrechtsverletzungen - was soll ich tun?

S. O. S. - Hilfe bei der Warnung!

Haben Sie eine Verwarnung bekommen? Du sollst eine Abmahnung unterzeichnen und Schadenersatz leisten? In einem garantierten kostenlosen Beratungsgespräch werden wir Ihre Frage klären - das wird Ihnen die erste Aufregung nehmen. Unterzeichnen Sie keine ungeprüfte Abmahnung. Selbst bei grundsätzlich begründeten Mahnungen werden die verlangten Summen oft umgerechnet. Gerne beraten wir Sie persönlich und erstellen Ihnen eine erste Abschätzung der Erfolgschancen Ihres Falles.

Die Vorsichtsmaßnahmen und -maßnahmen sind uns bekannt und wir wissen, wo wir anfangen müssen, um Ihre Rechte zu schützen. Tolle Ratschläge, alle Fragestellungen klar und nachvollziehbar. Tolle Hilfe, sehr zuvorkommend und fachkundig! Vorsicht von Superman, Batman & Co. Jeder weiß, die Comicfiguren BATMAN und SUPERMAN. Jeder, der die Worte SUPERMAN oder BATMAN oder das Firmenlogo einer der beiden Personen als Marke benutzt, muss daher mit Abmahnungen seitens Boehmert & Boehmert im Auftrag des Markeninhabers, der in Burbank, USA, ansässigen Gesellschaft DC Comics, rechnen. 2.

Bei den Verwarnungen werden zunächst "nur" Unterlassungs- und Schadenersatzansprüche durchgesetzt. Wir haben noch eine weitere Datenschutzwarnung: Der Rechtsanwalt Rechtsanwältin Dr. Rainer Deyhle aus Stuttgart, Herr Rechtsanwalt Dr. med. Negele und Herr Dr. med. Deyhle. Eine lebenslange Abmahnung und die mit der Abtretung der Anwaltskosten der Anwaltskanzlei NGGB verbundenen Aufwendungen in Hoehe von EUR 571,44 sind erforderlich.

Hilfestellung bei Warnungen

Warnungen, die sogenannten neuen Massenmedien und vor allem das Netz stehen in engem Zusammenhang damit. Nichtsdestotrotz scheint es, dass sich Warnungen und neue Mittel anlocken. Daß dies nicht der Fall ist, zeigen die große Zahl von Warnschreiben, die wir tagtäglich erhalten, sowie die verschiedenen Ursachen, auf denen die Warnschreiben beruhen.

Darüber hinaus sehen wir insbesondere im Netz gute Möglichkeiten für den Mahner, durch zielgerichtete Recherchen eine Situation zu klären und dann seine Rechte durch eine Abmahnung wirksam geltend zu machen, so dass der Mahner den Schaden erst danach begrenzen kann. Doch was ist eine Warnung? Es entsteht der Gedanke, dass gerade bei Online-Händlern und Nutzern von Tauschbörsen im Netz der Ausdruck "Warnung" etwas eigenständig geworden ist.

Zur Klärung der Sachlage kann jedoch zunächst festgestellt werden, dass ein Mahnschreiben die aussergerichtliche Art der gerichtlichen Erhebung und Vollstreckung von Unterlassungsklagen darstellt. Er ist daher der Ansicht, dass ihm ein einstweiliger Rechtsschutz gegen die verwarnte Partei wegen einer gewissen Tatsache zusteht, so dass die verwarnte Partei in Zukunft von dem anstößigen Benehmen Abstand nehmen muss.

Der Grund für die mit Verwarnungen geltend gemachten einstweiligen Verfügungen ist mannigfach. Selbstverständlich ist man auch im Arbeitsgesetz mit Warnungen zu konfrontieren. Die arbeitsrechtliche Warnung wird hier jedoch bewußt nicht angesprochen. Da es sich bei der Abmahnung um ein außergerichtliches Mittel zur Geltendmachung von einstweiligen Verfügungen handele, könne die mit der Abmahnung geltend gemachten einstweiligen Verfügungen auch vor Gericht geltend gemacht werden, wenn die Abmahnung nicht den angestrebten Ausgang habe.

Zur Vermeidung eines Gerichtsverfahrens wird der Adressat des Unterlassungsschreibens jedoch in der Regel gebeten, eine Abmahnung mit Strafe (auch "Unterlassungsschreiben" oder "Unterlassungserklärung" genannt) zugunsten des Unterlassungsschreibens einzureichen, da nur das Unterlassungsschreiben mit Strafklausel die Basis für ein Gerichtsverfahren beseitigt, da das Unterlassungsschreiben dann bereits erfolgreich war (obwohl es natürlich Ausnahmeregelungen gibt).

Als Kern der Abmahnung ist daher die Abmahnung mit Strafe anzusehen. Wenn sie " in der ganzen Welt ", d.h. durch den Mahner, ausgestellt wurde, entsteht die Erklärung der Einstellung mit Strafe, welche Aktionen der Mahner dann ohne Zeitbegrenzung - d.h. sozusagen auf Lebenszeit - ablehnen muss. Dieser Unterlassungsanspruch ist jedoch nur ein Teil der strafrechtlichen Aufhebungserklärung.

Ein weiterer und noch bedeutenderer Teil einer Abmahnung mit Strafe ist das sogenannte Vertragsstrafenversprechen. Kurz gesagt, nichts anderes als das Zusagen des Verurteilten, im Falle eines Verstoßes gegen die Abmahnung einen großen Betrag (die sogenannte Vertragsstrafe) an den Abschrecker zu bezahlen. Diese Zusage einer Konventionalstrafe soll nach Ansicht der Justiz dazu dienen, dass der Unterlassungspflichtige - d.h. der Verwarnte - sein zukünftiges Unterlassungsgebot hält.

Ein Unterlassungsverlangen mit Strafklausel ohne eine solche Zusage einer Konventionalstrafe ist daher nicht dazu angetan, das Risiko eines Gerichtsverfahrens und die damit verbundenen Aufwendungen zu umgehen. Auch dies ist wieder die Crux bei der Warnung, denn man verpflichtet sich mit der strafrechtlich verstärkten Versäumniserklärung "freiwillig" an den Mahner und versprach ihm eine höhere Konventionalstrafe, wenn man sich nicht an das Versäumnisversprechen hielte.

Da die von solchen Unterlassungsverpflichtungen ausgehenden Gefährdungen daher sehr groß und zum Teil auch nicht beherrschbar sind, sollten Sie sich im Zweifelsfall nach einer Abmahnung unverzüglich an einen auf diese Angelegenheiten spezialisierten Anwalt wenden. 2. Mit unserer Hilfe können Sie alle mit einer Warnung verbundenen überflüssigen Sicherheitsrisiken von Anfang an eliminieren oder wenigstens mindern.

Auch wenn eine Abmahnung gerechtfertigt sein sollte, gibt es in der Regel noch viele Ansatzpunkte, um eine Schadenbegrenzung durchzuführen, indem z.B. Versäumniserklärungen, verstärkt durch Strafen, geändert werden (= geänderte Versäumniserklärung bzw. UE). Die mit den Warnungen abgegebenen Abmahnungserklärungen sind lediglich vordefinierte Formulierungen des Abmahnschreibens, die - nachvollziehbar - nur unilateral seine Belange einbeziehen.

Daher droht oft die Gefahr, dass solche vorformulierten Abmahnungen bei der Strafverfolgung weit über die Mindestvorschriften hinaus gehen und damit auch solche Angelegenheiten regulieren, die für den Ermittlungsbeamten von Belang sind, in einer Abmahnungserklärung aber "nichts zu tun haben". Selbstverständlich können solche Forderungen gesetzlich zugunsten des Mahnschreibens geltend gemacht werden. Hat man sich jedoch z. B. mit der strafrechtlich belasteten Abmahnungserklärung zur Bezahlung von Abmahnungskosten in Hoehe von 1.200,00 Euro bekannt gegeben, so sind diese allein schon aufgrund der freiwillig unterzeichneten strafrechtlich belasteten Abmahnung zu entrichten, auch wenn vielleicht nur ein kleinerer oder gar kein Schaden entstanden wäre.

Da man sich mit einer Abmahnung mit lebenslangen Strafzahlungen begnügen muss und Verletzungen zu erheblichen Vertragsstrafen und -strafen werden können, sollte man dies nicht dem Schicksal der Betroffenen überlassen. 2. Die Auswirkungen solcher Unterlassungsverpflichtungen können in der Praxis nicht mehr begrenzt werden. Dies ist ein weiterer Grund, warum es besonders wichtig ist, sich kompetent von einem Spezialisten helfen zu lassen, um von Anfang an überflüssige Ausgaben und Gefahren für die Umwelt zu verhindern.

Sollten Sie auch eine Abmahnung bekommen haben, können Sie uns natürlich gerne kontaktieren. In einem zunächst nicht verbindlichen und kostenfreien Telefonat diskutieren wir den Umfang und die Anforderungen des Warnschreibens und mögliche Lösungen.

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