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Rechte Arbeitgeber bei Krankmeldung
Arbeitgeberrechte im KrankheitsfallKranke Mitarbeiter - Kontrollrecht des Arbeitsgebers
Ein arbeitsunfähiger Mitarbeiter kann von seinem Arbeitgeber für einen Zeitabschnitt von bis zu sechs Monaten Lohnfortzahlung verlangen. Der Mitarbeiter ist während dieser Zeit von seiner Leistungspflicht nach § 3 des Entgeltgesetzes (EntFG) befrei. Die Arbeitnehmerin ist dazu angehalten, den Arbeitgeber über ihre krankheitsbedingte Erwerbsunfähigkeit zu unterrichten.
Wenn die Erwerbsunfähigkeit mehr als drei Tage andauert, muss der Mitarbeiter ein ärztliches Zeugnis über das Vorliegen der Erwerbsunfähigkeit und deren wahrscheinliche Dauer vorlegen. Wenn der Mitarbeiter über die in der Tauglichkeitsbescheinigung angegebene Zeit hinaus krank wird, muss er eine weitere Erkrankung vorweisen.
Durch die Meldung seiner Krankheit und die Übergabe einer Bescheinigung wird die Sache für den Mitarbeiter provisorisch geregelt. Es kann sich selbst in Frieden heilen und seine Fähigkeit zur Arbeit wiederherstellen. Er muss sich während seiner Krankheit keine größeren finanziellen Probleme machen, da der Arbeitgeber rechtlich dazu gezwungen ist, sein Gehalt weiter zu zahlen.
Wie kann der Arbeitgeber kontrollieren? Im Gegenzug hofft der Arbeitgeber, dass sich sein Angestellter rasch von seiner Krankheit erholen und seine Arbeitskräfte wieder zur VerfÃ?gung haben wird. Im Einzelfall nimmt der Arbeitgeber jedoch den Krankenstand mit knirschendem Gebiss zur Kenntnis. 2. Wenn zum Beispiel der betreffende Beschäftigte in der Geschichte auffällt, weil seine Krankheiten immer kurzlebig waren und nur montags oder freitags auftraten, dann kann es passieren, dass der Arbeitgeber bestimmte Emotionen hat.
Viele Arbeitgeber können in extremen Situationen überlegen, ob sie die Gelegenheit haben, die laufenden und kurzzeitigen Krankheiten ihrer Mitarbeiter zu klären. Enthält jedoch ein entsprechender Kollektivvertrag, ein Betriebsvertrag oder der zu Grunde liegende Dienstvertrag keine entsprechenden Bestimmungen, hat der Arbeitgeber in der Regel keine Möglichkeiten, die Krankheit seines Arbeitnehmers genauer prüfen zu lassen. 3.
Natürlich steht es dem Arbeitgeber frei, seine Angestellten zu Haus zu besuchen. Es ist jedoch allein Sache des Angestellten, ob er ihn überhaupt in seine Heimat einlässt. Im Extremfall kann der Arbeitgeber erwägen, die Krankheit seines Angestellten mit einem Detektiv zu prüfen. Auch wenn der Privatarbeitgeber in der Regel nicht in der Lage ist, die Daten seines Kollegen zur aktuellen Krankheit zu prüfen, so ist der Arbeitgeber doch nicht vollständig zur Untätigkeit verurteilt.
Nach § 275 SGB V (Sozialgesetzbuch - Fünfter Teil) können die Kassen zur Einholung eines Gutachtens des ärztlichen Dienstes der Krankenkasse gezwungen sein, wenn der Arbeitnehmer arbeitsunfähig ist. Es gibt immer Anlass zu einer solchen Prüfung, wenn Bedenken über die Erwerbsunfähigkeit des Mitarbeiters ausgeräumt werden sollen.
Derartige Bedenken hinsichtlich der Erwerbsunfähigkeit werden gemäß 275 Abs. 1a SGB V deutlich, wenn die Versicherten merklich häufiger oder merklich oft nur kurzzeitig erwerbsunfähig sind oder der Arbeitsunfähigkeitsbeginn oft auf einen Werktag zu Wochenbeginn oder -ende entfällt oder die Erwerbsunfähigkeit von einem behandelnden Arzt ermittelt wurde, der wiederum durch die Frequenz der von ihm erstellten Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen aufgefallen ist.
Auf dem Gebiet der Öffentlichen Verwaltungen sieht der Tarifvertrag vor, dass der Arbeitgeber "berechtigt ist, bei Vorliegen eines berechtigten Grundes" eine ärztliche oder gesundheitspolizeiliche Kontrolle zu fordern, um die Fragen seiner Erwerbsfähigkeit zu beantworten, z.B. § 3 (4) TVöD. Der Arbeitgeber kann sich in solchen Situationen durch ein zweites ärztliches Gutachten über den Gesundheitszustand seines Arbeitnehmers vergewissern.