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Krankmeldung ohne Grund
Unbegründete KrankheitsmeldungKrankheitsmeldung - Urteil im Internet kostenfrei nachlesen
Entscheide und Gerichtsentscheidungen zum Stichwort "Krankenstand". Auch die Meldung einer künftigen erkrankten Person, die zum Zeitpunkt der Meldung durch den Mitarbeiter nicht vorliegt, falls der Dienstgeber einem ungerechtfertigten Urlaubsanspruch nicht nachkommt, ist an sich dazu angetan, einen wesentlichen Grund für eine außerordentliche Beendigung unabhängig von einer späteren tatsächlichen erkrankten Person (z.B. BAG 11) anzugeben.
AZR 251/07 - NZA 2009, 779 = AP Nr. 15 bis 626 BGB Erkrankung; BAG Nr. 1. November 1992 - 2 AZR 147/92 - AP Nr. 4 bis 626 BGB Erkrankung = EzA BGB 626 nF Nr. 143; BAG Nr. 1. Juni 2003 - 2 AZR 123/02 - AP Nr. 13 bis § 543 ZPO 1977 = EzA BGB 2002 § 626 Nr. 4).
Eine Pflichtverletzung der Krankmeldung im Falle einer sachlich nicht vorhandenen Krankheit zum Meldezeitpunkt ist in erster Linie darauf zurückzuführen, dass der Mitarbeiter mit einer solchen Meldung erklärt, dass er gegebenenfalls seine Rechte aus dem Recht auf Entgeltfortzahlung zu einem ungerechtfertigten Vorteil auszunutzen gedenkt. Äußert ein Mitarbeiter unrichtige Aussagen über die wahrscheinliche Dauer seiner Erwerbsunfähigkeit, wenn er seine Krankheit nicht unverzüglich meldet, und warnt ihn der Dienstherr nur wegen dieser unrichtigen Aussagen, so ist eine verhaltensmäßige Entlassung wegen neuerlicher, dieses Mal jedoch lediglich verzögerter Krankheitsmeldung nicht nach 1 Abs. 2 S. 1 AEUV.
Es steht dem Unternehmer frei, das dem Unternehmer nach 5 Abs. 1 S. 3 EZG ( "EntgFG") eingeräumte Recht auszuüben, vom Mitarbeiter eine ärztliche Bestätigung über das Vorliegen der Erwerbsunfähigkeit und deren wahrscheinliche Dauer ab dem ersten Tag der Krankheit zu fordern.
Einzelfälle der ausserordentlichen Beendigung aus Verhaltensgründen wegen drohender Krankheit. Sind die übrigen Bedingungen erfüllt, gilt eine Sperrfrist nur, wenn der Dienstgeber das Dienstverhältnis wegen einer Vertragsverletzung zu Recht auflöst. Im Falle der Nichteinhaltung vertraglicher Nebenverpflichtungen - wie etwa der Nichtmitteilung der Erwerbsunfähigkeit - ist eine ausserordentliche Entlassung nur in begründeten Fällen möglich.
Ein ordentlicher Austritt ist nur nach vorheriger Ankündigung zulässig. 3 S. 3 verlangt weder eine Angabe der Gründe des Unternehmers noch eine Tatsache, die zu einem missbräuchlichen Handeln des Mitarbeiters führt. Für das Vorliegen eines Anspruchs auf Leistungen bei Krankheit nach einer medizinischen Rehabilitierungsmaßnahme auf Kosten des Träger der Rentenversicherung mit Erhalt des Übergangsgeldes, wenn ein Arbeitslosengeld sofort vor dem Erhalt des Übergangsgeldes gezahlt wurde, war während der Rehabilitierungsmaßnahme eine Erwerbsunfähigkeit vorhanden und es wurde nachgewiesen, dass die Beendigung der Rehabilitierungsmaßnahme noch nicht arbeitsfähig war,
Besteht die Gefahr der Erwerbsunfähigkeit eines Arbeitnehmers gegenüber dem Auftraggeber im Falle der Übertragung von bestimmten, unter den Dienstvertrag fallenden Aktivitäten, kann dies eine unerlaubte Ausübung von Druck auf den Auftraggeber und damit einen Verstoss gegen den Grundsatz der Gegenleistung nach § 241 Abs. 2 BGB darstellen. Allerdings ist dies nicht der Fall, wenn der Mitarbeiter zum Zeitpunkt der Bekanntgabe bereits erwerbsunfähig war und sich daher als überdurchschnittlich arbeitsfähig erwiesen hat.
Das Gleiche ist der Fall, wenn der Mitarbeiter zum Zeitpunkt seiner Anzeige noch nicht erwerbsunfähig war, aber an einer Grunderkrankung gelitten hat und daher annehmen durfte, dass sich sein Leid bei der Ausübung der ihm übertragenen Tätigkeit verschlechtert hat. Das ist jedoch nicht der Fall, wenn der Dienstgeber mit einem der Betriebsräte eine Fortführung des Dienstverhältnisses vor dem Ende der Frist vereinbart.
Kommt der Gesamtbetriebsrat seiner Pflicht zur Abhaltung von Wahlen nach § 13 Abs. 1 Nr. 1 BetrVG nicht nach, obwohl die Mitgliederzahl unter die vorgeschriebene Mindestanzahl gefallen ist, verbleibt er jedoch bis zum Ende der regulären Amtszeit im Amt, es sei denn, er wird nach § 23 Abs. 1 Satz 1 BetrVG gelöst oder ein Wahlausschuss wird vom arbeitsgerichtlich zuständigen Gericht nach 16 Abs. 1 Satz 1 BetrVG ernannt, der dann eine Wiederwahl anordnet.
ErklÃ??rt sich der Gesamtbetriebsrat mit der ordnungsgemÃ?Ã?en Entlassung eines Mitarbeiters einverstanden, ist das Betriebsverfassungsgesetz nach  102 Abs. 1 und 2 beendet. Der Gegenstand einer Kündigungsschutzklage umfasst auch die Fragestellung, ob die Entlassung zu dem in ihr genannten Zeitpunkt aufzulösen ist.
Beantragt der Antragsteller die Verurteilung des Arbeitgebers zum Lohn- und Rentenrecht in der Weise, wie er es ohne vorzeitigen Ausscheiden gewesen wäre, so ist 52 Abs. 5 S. 1 GKG für die Ermittlung des Streitwerts maßgeben. Die Kündigungsfrist verfällt, wenn der Mitarbeiter seine schwere Behinderung nicht innerhalb einer vertretbaren Zeitspanne von drei Monaten nach Erhalt der Entlassung dem Dienstgeber mitteilt (Anschluss an BAG v. 23.2. 2010 - 2 AZR 659/08).
Die Anmeldefrist nach 45 Absatz I BeamtVG läuft mit dem Eintritt der Krankheit im Falle einer eventuellen berufsbedingten Krankheit nach 31 Absatz 3 S 2 BeamtVG oder mit dem Tag, an dem sich der Bedienstete die Krankheit zuzieht. Gleichgültig, ob er erkannt hat oder feststellen konnte, dass es sich um eine berufsbedingte Krankheit im Sinn von 31 Absatz 3 BeamtVG handeln kann.
Kommt der Amtsträger innerhalb der Zweijahresfrist nach 45 Abs. 1 BeamtVG zu dem Schluss, dass es sich um eine eventuelle berufsbedingte Krankheit handelt, oder muss er mit dieser Wahrscheinlichkeit gerechnet haben, gibt es keinen Grund, ihm eine Verlängerung der Amtszeit zu gewähren. Die 10-Jahresfrist nach 45 Abs-2-BeamtVG bleibt in diesem Falle unberührt.
Bei Berufskrankheiten im Sinn von 31 Absatz 1 BeamtVG muss der Bedienstete nicht mit der Gefahr gerechnet werden, dass es sich um eine berufsbedingte Krankheit im Sinn von 31 Absatz 2 BeamtVG handeln könnte, nur wenn diese festgestellt wird oder er auf der medizinischen Seite darauf verwiesen wird. Gemäß der seit 01.01.2002 gültigen Neufassung des 45 Absatz 2 BeamtVG genügt ein geringes Maß an Sicherheiten.
Das Vorkommen von Tochtergeschwülsten nach primärem Mamma ist nicht als eine neue Krebserkrankung zu betrachten, die eine neue Frist für die Meldung in Kraft setzen würde. In Einzelfällen wird der Witwer eines Lehrers, der nach dem Tod von Patientinnen mit metastasiertem Brustgewebe an einer Berufsschule zur Erkennung der berufsbedingten Krebserkrankung entlassen. Der Lehrer hatte die Seuche auf die Verschmutzung in der Ausbildung zurückzuführen.
Selbst bei sehr geringen Dienstverstößen, die an sich nicht zu einer Entlassung der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer führt, kann eine ordnungsgemäße Entlassung nach einer Verwarnung begründet sein, wenn das Verhalten des Mitarbeiters ein Beharren auf der Ablehnung berechtigter Weisungen des Arbeitsgebers darstellt, weil es seiner Meinung nach keinen Sinn macht.
1 ) Das Zitat von Götz ist als grober Verstoß zu werten, der auch ohne Vorwarnung als Grund zur Beendigung ausreicht. 2 ) Im Zuge des notwendigen Interessenausgleichs im Einzelnen sind jedoch die die Beleidigungen hervorrufende Konfliktlage, der daraus resultierende Aufregungszustand und die Entschuldigungen des Mitarbeiters bei der betreffenden Person - in diesem Fall dem geschäftsführenden Direktor - zugunsten des Mitarbeiters vor der Beendigung zu berücksichtigen.
Weiterfahrt ohne Fremdhilfe in einem selbstgeführten PKW). Wenn ein Dienstherr entgegen 2 des Nachweisgesetzes keinen Nachweis über die vereinbarte Vergütung erbracht hat, kann dies zu einer Beweiserleichterung für den Dienstnehmer im Rechtsstreit über die Höhe der Vergütung beitragen. Prinzipiell können auch Verletzungen der Nachweis- und Meldepflicht im Krankheitsfalle nach 5 EZG zur Begründung einer außerordentlichen Beendigung im Sinne des 626 BGB herangezogen werden.
Auf dem Gebiet der Verhaltenskündigung wird eine Sonderkündigung mit sozialem Ablauf in der Regel nur dann in Erwägung gezogen, wenn eine Sonderkündigung ohne sozialem Ablauf auch in Bezug auf einen Mitarbeiter, der nicht tariflich entlassen werden kann, rechtlich wirksam wäre. Um einen Unfall im Sinne des 45 Abs. I BeamtVG zu berichten, muss aus sachlicher Sicht ersichtlich sein, dass der Sachbearbeiter beabsichtigt, der Polizei etwas zu "melden", d.h. zu erstatten.
Eine Unfallmeldung im Sinn von 45 BeamtVG ist nur verzichtbar, wenn das Unfallgeschehen der Aufsicht oder den ihr zuzurechnenden Personengruppen bekannt geworden ist und der Störfall von der Aufsicht nach 45 Abs. 3 S. 1 BeamtVG erforscht wurde.
Die Geltendmachung eines Anspruchs nach 15 Abs. 5 des Gesetzes über Teilzeitarbeit und befristete Arbeitsverträge erfordert die fristgerechte Einreichung einer Klage nach 17 S. 3 des Gesetzes über Teilzeitarbeit. 46 S. 1 Nr. 1 SGB V ist bei einer privaten Behandlung in einer Privatklinik nicht relevant.