Marke Schützen

Schutzmarke

Wenn Sie bei Ihren Marken sparen, sparen Sie den falschen Betrag. Auf diese Weise können Sie Ihr Logo schützen. Welche Marken können geschützt werden? Warum ein Unternehmen (d.h.

der Name eines Unternehmens) als Marke schützen? Der Weg zum Schutz vor Fälschungen ist daher die Anmeldung einer Marke.

Nachfragen zur Marke

Auf dieser Seite haben wir eine Reihe von häufigen Anfragen zum Schutz von Warenzeichen zusammengestellt. Was können Sie zur schnellen Abwicklung Ihrer Markenanmeldungen beizutragen? Wie kann ich einen Unternehmensnamen, ein Firmenlogo oder einen Werbespruch schützen? Ein " Firmenlogo " habe ich entworfen. Was kann ich tun, um sie zu schützen? Ist es möglich, auch ein "Logo" als Geschmacksmuster einzutragen? Wie kann ich nach Warenzeichen suchen?

Inwiefern ist die graphische Darstellung der Marke einreichen? Ist die Registrierung einer Marke in jedem Falle zehn Jahre gültig? Domain-Namensvergabe und Internet-Domain als Marke? Kann ich den Buchtitel einer Zeitung oder eines Buchs schützen? Mir wurde ein Angebot zum Kauf einer Warenzeichenanmeldung für meinen Firmennamen, mein Firmenlogo etc. unterbreitet - was nun?

Was können Sie zur schnellen Abwicklung Ihrer Markenanmeldungen beizutragen? Wer die Honorare pünktlich bezahlt und wesentliche formelle Gesichtspunkte berücksichtigt, trägt maßgeblich dazu bei, die Abwicklung seiner Markenanmeldungen zu verkürzen. Wie kann ich einen Unternehmensnamen, ein Firmenlogo oder einen Werbespruch schützen? Die Wortmarke kann aus mehreren Worten zusammengesetzt sein, so dass auch ein Werbespruch geschützt werden kann.

Ein " Firmenlogo " habe ich entworfen. Was kann ich tun, um sie zu schützen? Ist es möglich, auch ein "Logo" als Geschmacksmuster einzutragen? Eine Wort-Bild-Marke kann - auch gleichzeitig - sowohl als Marke als auch als Geschmacksmuster geschÃ?tzt werden. Welche Schutz- /Eigentumsrechte Sie für Ihr Firmenlogo erlangen wollen, hängt wesentlich von der vorgesehenen Nutzung ab.

Falls Sie das Firmenlogo in erster Linie dazu bestimmt haben, bestimmte Waren oder Leistungen zu kennzeichnen, die von Ihrem Betrieb produziert oder erbracht werden, und Sie daher die Entstehung der Erzeugnisse aus diesem Betrieb mit dem Firmenlogo kennzeichnen wollen, sollten Sie das Firmenlogo als Marke schützen lassen. Sie können das Firmenlogo als Bild oder Wort-/Bildmarke schützen/verwenden.

Er kann nur registriert werden, wenn keine "absoluten Eintragungshindernisse" nach § 8 MarkenG vorliegen. D. h., Ihr Firmenlogo sollte einfallsreich (nicht beschreibend) und damit unverwechselbar sein. Sie können die Schutzfrist der Marke auf unbestimmte Zeit ausdehnen. Ein Entwurf schützt das Erscheinungsbild eines Emblems. Geschmacksmusterschutz ist vor allem dann relevant, wenn es darum geht, verschiedene Produkte auf der Fläche, wie T-Shirts, Becher oder Drucksachen, mit einem Firmenlogo oder einem anderen graphischen Motiv zu bedrucken oder zu dekorieren oder Verpackungen ausstatten.

Selbst wenn Sie als Designer des Zeichens keine konkreten Nutzungsabsichten haben und Ihr Geschmacksmuster lediglich geschützt werden soll, kann ein Geschmacksmuster Sinn machen. Da Warenzeichen und Geschmacksmuster verschiedene Schutzziele haben, kann der Schutzbereich unterschiedlich sein. Im Zweifelsfall sollten Sie die von Ihnen angestrebte Bewerbungsstrategie zum Schutz Ihres Projektes, Ihres neugestalteten Firmenlogos, mit einem in markenrechtlichen und gestalterischen Fragestellungen versierten Rechtsanwalt erörtern.

Hinweise zur Logoforschung gibt es unter den Rubriken Marken- und Designforschung. Die Schutzfunktion einer registrierten Marke erstreckt sich in der Regel auf alle gängigen Darstellungsformen, vor allem auf Groß- und Kleinbuchstaben oder auf die Änderung gemeinsamer Schriften. Beispiel: Wird "Hans" eingegeben, sind auch diese Variante geschützt (siehe Abbildung).

Wenn die Marke nicht die oben angeführten Voraussetzungen erfüllt, werden sie als Wort- oder Bildmarken oder als Bildmarken betrachtet. Verlangt der Antragsteller die Anmeldung einer Wortmarke in einer speziellen Rechtschreibung, Anordnung, Gestaltung oder Farbgebung, d.h. wenn er an einem speziellen Bildeindruck interessiert ist, so ist es eine Wort- oder Bildzeichen oder Bildzeichen.

Eine Wort- oder Bildzeicheneintragung gibt nicht an, ob die darin enthaltenen Buchstabenfolgen als "reine" Wortmarken geschützt werden können. Der Antrag auf eine schwarz-weiße Bildzeichenanmeldung öffnet die Farben, in denen die Marke erscheinen soll. Ein Schwarzweiß-Eintrag ist daher nicht auf eine spezifische Farbgestaltung beschränkt. Die Verwendbarkeit einer Schwarzweiß-Marke gegen eine Farbmarke hängt vom konkreten Fall ab.

Der Schutzumfang einer Marke ist vielschichtig und von mehreren Einflussfaktoren abhängig. Oftmals kann ein Schwarz-Weiß-Eintrag auch vor Farbwiedergabe geschützt werden. Auf der anderen Seite kann der gesamte Eindruck einer Marke auch durch ihre spezielle Farbgestaltung bestimmt werden. Im Zweifelsfall sollten Sie spezifische Fragestellungen zu den Rechten, die Sie aus Ihrer Marke ableiten können, mit einem im Markenrecht versierten Rechtsanwalt erörtern.

Im Einspruchsverfahren nach der Anmeldung werden ältere Schutzrechte nur dann beachtet, wenn Eigentümer von älteren Schutzrechten Einspruch gegen die Anmeldung einlegen. Wie kann ich nach Warenzeichen suchen? Identitätsrecherchen und aufwändige Recherchen werden auch von kommerziellen Informationsbrokern oder Patentreportern durchgeführt. Gemäß § 33 Abs. 3 MarkenG und § 65 Abs. 1 Nr. 13 und 2 MarkenG in Verbindung mit der

23 Abs. 1 und 2 MarkeV veröffentlicht eine Anmeldung, deren Hinterlegungsdatum festgelegt ist. Ist die Anmeldung der Marke nicht im Verzeichnis aufgeführt, z.B. weil sie zurückgezogen oder abgelehnt wurde, muss die Bekanntmachung durch geeignete Angaben ergänzt werden. Inwiefern ist die graphische Darstellung der Marke einreichen?

Die graphische Reproduktion können Sie entweder in gedruckter Form (Blatt A4 ) oder auf einem digitalen Träger (CD oder DVD) übertragen. Für eine Klangmarke müssen Sie beides vorlegen ("Grafikwiedergabe auf Papier" und "Tonwiedergabe auf Datenträger"). Einzelheiten dazu entnehmen Sie bitte dem Prospekt - Wie beantrage ich eine Marke? und der Warenzeichenverordnung.

Wenn Sie Ihre Marke im Internet anmelden, können Sie die Markenvervielfältigung auf elektronischem Wege übertragen. Im Rahmen des Anmeldeverfahrens stellen Sie die elektronischen Dateien mit Ihrer Markenvervielfältigung hoch. Ist die Marke schutzwürdig, findet die Registrierung innerhalb kürzester Zeit (in einigen Fällen nach wenigen Arbeitstagen) statt, im Prinzip jedoch nicht später als sechs Monaten nach Einreichung der Markenanmeldung. Die Schutzwirkung einer Marke beginnt mit der Registrierung eines Kennzeichens im Vereinsregister.

Sie kann gegen Entrichtung der Erneuerungsgebühr um weitere zehn Jahre erweitert werden. Eine Erneuerung der Marke wird nach Eingang der Bezahlung in schriftlicher Form bescheinigt. Ist die Registrierung einer Marke in jedem Falle zehn Jahre gültig? Wird nach der Registrierung gegen die Marke Einspruch erhoben oder ein Antrag auf Löschung eingereicht und ist dieser Einspruch oder Antrag auf Löschung erfolgreich, wird die Marke erneut zurückgenommen.

Eine Klage vor den zivilrechtlichen Gerichten kann auch zur Aufhebung der Marke führen. Außerdem wird die Marke vor Ende der zehn Jahre ebenfalls aufgehoben, wenn der Inhaber auf sie verzichten sollte. Zu diesem Zweck muss er beim DPMA einen Verzicht einreichen. Nachdem seit dem Stichtag des Inkrafttretens der Verordnung (siehe auch Mitteilungen Nr. 7/11 des Präsidenten des DPMA ) keine Belege mehr vorliegen, können Sie die aktualisierten Angaben Ihres Registereintrages als Zahlungsnachweis verwenden.

Eine Vereinigung kann für die gleichen Waren oder Leistungen für ihre Mitgliedsfirmen markenrechtlichen Schutz erwirken. Domain-Namensvergabe und Internet-Domain als Marke? Eine Markensuche kann bei der Erstellung von Domain-Namen hilfreich sein. Internet-Domains können prinzipiell auch als Marke registriert werden. Dies wird in der öffentlichen Wahrnehmung oft auch dem Domaininhaber zum Schutz des Domainnamens vor der Nutzung durch Dritte geraten.

Die Registrierungsvoraussetzungen für das Markenverzeichnis unterscheiden sich jedoch von denen für die Domains. Es gibt nicht jeden Domainnamen, der die Erfordernisse des Markenschutzes erfüllte. Warenzeichenelemente wie " http:// ", " www. ", ". de ", ". com ", etc. werden daher als typisch nicht-schützende Elemente von Internet-Adressen betrachtet, an die das Publikum keinen Warenzeichencharakter anlegt.

Erst wenn die Second-Level-Domain und/oder Subdomains schützbar sind (d.h. keine Sach- oder Werbeinformationen), kann die beantragte Domain auch als Marke registriert werden. Daher sind für die Waren "Cabriolet. de" oder "www.roadster. de" sowie die Begriffe "Cabriolet" und "Roadster" selbst von der Anmeldung ausgenommen (§ 8 Abs. 2 Nr. 1 MarkenG).

Dabei ist es unerheblich, ob die Domain für den Anmelder selbst oder für einen Dritten eingetragen ist. ist für Dritte ein Zeichen, dass es sich um eine gesetzlich geschütztes, eingetragenes Warenzeichen handelt. Eingetragen wird. Diese Mitteilung kann im Zusammenhang mit der Verwendung der registrierten Marke beigefügt werden. Auch die " TM " (Trade Mark) für "trademark" und "SM" (Service Mark) für "service mark" werden im US-Recht als Zeichen für nicht registrierte oder nicht schutzfähige Handelsmarken benutzt und verstand.

Kann ich den Namen einer Zeitung oder eines Buchs schützen? Buch- oder Zeitschriftenbezeichnungen können unter gewissen Bedingungen auch als Warenzeichen eingetragen werden. Zusätzlich zur Suche nach Marken wird eine Suche nach bestehenden Fachzeitschriften, z.B. in der ZDB ( "Zeitschriftendatenbank") der staatlichen Bibliothek zu Berlin oder anderen einschlägigen bibliothekarischen Katalogen sowie aktuellen Buchhandelsplattformen im Netz empfohlen.

Zuerst sollten Sie sorgfältig überprüfen, ob die Warnung gerechtfertigt ist, d.h. ob Sie die betreffende Marke wirklich verletzt haben. Ein Markenrechtsverstoß kann bestehen, wenn jemand ohne die Einwilligung des Inhabers ein mit der Marke übereinstimmendes Kennzeichen für Waren oder Leistungen verwendet, die mit den für die Marke angemeldeten Waren oder Leistungen übereinstimmen.

Gleichermaßen, wenn ein mit der Marke übereinstimmendes oder gleichartiges Kennzeichen für gleiche oder gleichartige Waren oder Leistungen gebraucht wird, sofern die Verwechslungsgefahr mit der Marke beim Verkehr auftritt. So kann der Markeninhaber zum Beispiel niemandem die Verwendung seines Namens oder seiner Adresse untersagen. Sie kann auch nicht die Verwendung eines mit der Marke identischen oder ähnlichen Zeichens zur Bezeichnung von Gütern oder Leistungen unterlassen.

Sie sollten eine Recherche vornehmen und sich von Experten beraten lassen, um die Eignung einer Warnung unter Berücksichtigung zahlreicher Aspekte und rechtlicher Aspekte zu überprüfen. Mir wurde ein Angebot zum Kauf einer Warenzeichenanmeldung für meinen Firmennamen, mein Firmenlogo etc. unterbreitet - was nun? Sie können sich hier gegebenenfalls darauf beziehen, dass die Marke bösgläubig beantragt wurde und daher überhaupt nicht eintragbar ist.

Treu heißt, dass die Marke offensichtlich nur beantragt wurde, um eine weitere Verwendung durch eine andere Person zu verhindern. Tragen Sie die Dateinummer der beantragten Marke ein. Die Kundenbetreuung des DPMA unter 089 2195-1000 steht Ihnen für weitere Informationen zur Verfügung.

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