Minijob Rentenversicherung 2016

Die Minijob Rentenversicherung 2016

Minijobber unterliegen seit 2013 der gesetzlichen Rentenversicherung. Der Arbeitnehmer kann auf Antrag von der Pensionsversicherungspflicht befreit werden. 04.10.2016.

Die Rentenversicherung im Minijob. Sie sind bis dahin pflichtversichert. Mini-Job mit erhöhten Beiträgen des Mitarbeiters.

Pensionsversicherung im Minijob

Ausnahmen: Der Arbeitnehmer hatte in der Rentenversicherung explizit auf die Freiheit der Versicherung verwiesen - aber kaum jemand hat dies getan. Beunruhigt durch Meldungen über bevorstehende Armut bei älteren Menschen und niedrige Rente, vor allem bei der Frau, hat der Parlamentarier dann den Tisch gewendet. Seitdem unterliegen einkommensschwache Arbeitsplätze, so genannte Mini-Jobs, stets der Rentenversicherung.

Bisher mussten die Arbeitnehmer also Maßnahmen ergreifen, um in die Rentenversicherung einzusteigen und Beitragszahlungen zu leisten, aber jetzt müssen sie sich gegen die Pflichtversicherung abwehren. Damit ist der Rentenversicherungsanteil der Mini-Jobber in den vergangenen Jahren merklich gestiegen.

Dies kann auch damit zusammenhängen, dass bei einer vorzeitigen, rabattfreien Pensionszahlung - auch bei versicherungspflichtigen Mini-Jobs - nur Pflichtversicherungszeiten berücksichtigt werden. FÃ?r eine merkliche Erhöhung der Altersvorsorge ist die Beitragszahlung aus einem Minijob jedoch nicht angemessen - mit diesen BeitrÃ?gen kommt man nicht Ã?ber die GrundschÃ?tzung hinaus. Für Mitarbeiter in Mini-Jobs ist der niedrige Eigenanteil an den Pensionsversicherungsbeiträgen von großem Nutzen - sofern es sich nicht um eine Anstellung im Sinne des Haushaltschecks handelte.

Für einen Mini-Jobber muss der "normale" Dienstgeber einen pauschalierten Pensionsversicherungsbeitrag von 15% des Gehalts zahlen - der Dienstnehmer bezahlt nur die Differenz von 3,7% des Gesamtbeitrags. Bei einem Haushaltscheck, d.h. einem Minijob in einem privaten Haushalt, bezahlt der Auftraggeber nur einen Pauschalbetrag von 5%. Das bedeutet, dass 13,7 Prozent des Arbeitsentgelts auf den Rentenversicherungsanteil entfällt.

Wenn man dann auch noch bedenkt, dass die Beiträge zur Rentenversicherung aus mind. 175,00 Euro gezahlt werden müssen, kann es tatsächlich nur einen einzigen Befreiungsantrag für den Arbeitnehmer im Hausrat gibt. Fallbeispiel 1: Hr. A ist in der Gesellschaft B in einem Minijob tätig. Eine Freistellung von der Pflichtversicherung ließ er sich nicht gewähren.

Unternehmen B bezahlt 15% der Gebühr als Pauschale, d.h. 67,50 Euro. Die Rentenversicherungsbeiträge (18,7%) betragen 84,15 Euro. Er selbst bezahlt 16,65 Euro pro Kalendermonat und hat den vollständigen Versicherungsschutz der Rentenversicherung. Die Arbeitgeberfamilie D entrichtet einen pauschalen Beitrag zur Rentenversicherung in Höhe von 5 Prozent, also 5,00 Euro.

Die Rentenversicherungsbeiträge berechnen sich jedoch aus dem Mindestbeitrag von EUR 175,00 und betragen damit EUR 32,73. Daher müsste sie 27,73 Euro ihres eigenen Beitrags von 100,00 Euro aufbringen. Das Gesuch um Freistellung von der Pflichtversicherung ist nicht bei der Rentenversicherung oder dem Minijobcenter einzureichen, sondern beim Unternehmer.

Dabei wird die Freistellung bei der Anmeldung an das Minijobcenter mitberücksichtigt. Steht dies nicht im Widerspruch, wird die Freistellung als gewährt angesehen.

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