Eine Abmahnung kann im Internet fast jeden treffen, aus unterschiedlichsten Gründen und wegen der …
Ruhestörung Musik
StörungsmusikDie Störung der Ruhe gilt als schwerwiegende Beeinträchtigung der Privatsphäre. Lautstarke Musik, die durch die Wohnung zu hören ist.
Geräuschbelästigung durch Musik: Welche Lautstärken sind zulässig?
"Viele verärgerte Nachbarinnen fragen: Wie kann man Musik hören?" Wann wird die Lärmbelastung durch die Nachbarschaft oder deren Musik verursacht? Die Musik ist wie ein Medikament für die Ohrmuschel. Bei lauter Musik kann es auf lange Sicht sehr anstrengend sein, ebenso wie die Störung der Ruhe durch den Baß. Häufig führen störende Geräusche durch lautstarke Musik zu Auseinandersetzungen zwischen Anwohnern, die manchmal vor dem Gerichtshof beigelegt werden.
Unvermeidbare Lärmbelästigung und normale Lebensgeräusche sind akzeptabel, aber dennoch: "Jeder hat das Recht, in seiner Ferienwohnung zu wohnen, ohne von störenden Geräuschen beeinträchtigt zu werden", sagt Ulrich Ropertz vom DMB. Deshalb sind Bewohner und Anwohner zur wechselseitigen Rücksicht angehalten. Im Regelfall schreibt der Hausherr in seiner Wohnungsordnung gewisse Ruhepausen vor, um sich vor Geräuschen zu schützen.
Folgende Ruhephasen sind üblich: Während dieser Zeit sind Lärmbelästigungen nur bei Raumlautstärke zulässig, da die Bewohner in dieser Zeit ein spezielles Bedürfnis nach Ruhe haben. Bei Nichteinhaltung der in der Wohnungsordnung vorgesehenen Ruhefristen verstößt der Vermieter gegen den Vertrag. Aber auch außerhalb dieser Zeit müssen sich die Bewohner gegenseitig berücksichtigen. Die Zeit, in der der Nachbar Musik hört, ist unbegrenzt.
Er muss sich jedoch immer an das Raumvolumen halten. D. h. Störgeräusche von Stereoanlagen, Fernsehern und vergleichbaren Geräten dürfen vom Nachbar nicht oder nur unbedeutend gehört werden. Dadurch war auch am Tag lautstarke Musik vom Nachbar eine Störung. Es wird immer wieder behauptet, dass die Bewohner das Recht haben, einmal im Jahr oder einmal im Monat zu feier.
Bei Festen und Festen müssen die Bewohner auch auf ihre Nachbarschaft achten und ab 22 Uhr immer gut schlafen. Eher rechtfertigte die Ruhestörung während einer Feier die Auferlegung einer Geldstrafe (OLG Düsseldorf, Beschluss vom 15.01.1990, Az. 5 Ss (OWi) 475/89 - (OWi) 197/ 89 I).
Eine Verwaltungsübertretung ist die Störung der Ruhe des Nachbars durch Musik während einer Feier und andere damit verbundene Lärmbelästigung. Hobbymusiker müssen auch ihre Nachbarschaft berücksichtigen und vor allem die Ruhepausen nicht auslassen. Über die Störung des Friedens durch Perkussion hat das LG München I (Urteil vom 13.11.2014, Aktenzeichen 15 S 7629/13) entschieden: Das Musikmachen ist prinzipiell Teil der Wahrnehmung des allgemeinen Persönlichkeitsrechtes.
Deshalb konnte das Musikmachen nicht völlig verboten werden, auch wenn es mit Störungen des Friedens in Verbindung gebracht wurde. Deshalb ist es gesellschaftlich gebräuchlich und daher erlaubt, außerhalb der Ruhepausen zu Musik zu machen. Deshalb dürfen sie nur außerhalb der Pausen und höchstens 30 min pro Tag mitspielen.
Eine inakzeptable Störung des Friedens durch die Nachbarschaft und deren Musik wird als Mangel an Miete angesehen. Im Falle von Lärmbelästigungen können sich die Anwohner an den Hauswirt wenden und vor allem folgende Rechte und Forderungen geltend machen: Die Mieterin kann die Mietwohnung ohne Einhaltung einer Frist beenden, wenn die hohe Lärmbelastung durch den Nachbar die gesundheitliche Situation des Mietinteressenten gefährdet, § 569 Abs. 1 BGB.
Die Lärmverursacher müssen dagegen mit einer Verwarnung des Vermieters und ggf. einer Beendigung des Mietverhältnisses rechnen. 2.