über 450 Euro Verdienen

mehr als 450 Euro verdienen

wieviel Sie verdienen können. Jänner 2013 bis zu 450 Euro pro Monat. Wenn der Verdienst unter diesem Niveau bleibt, ist der Arbeitnehmer nicht steuerpflichtig. Sie können maximal 20 Stunden pro Woche arbeiten und maximal 425 Euro oder 450 Euro für einen Minijob verdienen. Kurzfristig mehr Geld verdienen.

Verdienen Sie mehr als 450 pro Jahr mit Minijob - So geht's! Spielregeln und Hinweise

Bei einem monatlichen Gehalt von 450 Euro gilt sie als wenig bezahlt. Dafür muss der Mini-Jobber aber keine Steuer oder Sozialversicherungsbeiträge auf sein Gehalt zahlen. Zur Beibehaltung dieses Steuer- und Abgabenprivilegs dürfen Sie nicht mehr als 450 pro Kalendermonat mit dem Mini-Job verdienen. Mit dem Mini-Job kann man unter gewissen Voraussetzungen mehr verdienen, ohne Steuerbehörden und Sozialversicherungen.

Im Prinzip darf ein Mini-Arbeitsplatz nicht mehr als 450 pro Jahr einnehmen. Bei der Beurteilung, ob es sich wirklich um eine steuerfreie und sozialversicherungspflichtige Beschäftigung handele, werden jedoch Maßstäbe angelegt. Es ist also nicht in erster Linie der Anblick eines Monats, der zählte. Als Basis dient ein Zeitrahmen von 12 Monate.

Hieraus wird der Monatsdurchschnitt berechnet. Die Einkünfte in den Einzelmonaten eines Geschäftsjahres oder einer Periode sind für die Beschäftigten dieser Wirtschaftszweige nicht gleich. Führt diese Einschätzung über 12 Jahre zu einem erwarteten Ertrag von weniger als 5.400 Euro, dann ist dies ein echter Mini-Job. Dabei ist es gleichgültig, wie hoch die monatlichen Einnahmen sind und ob sie in Einzelmonaten die 450-Euro-Grenze überschreiten.

Beispielsweise erhält ein Mitarbeiter zwischen Februar und September 410 Euro pro Kalendermonat, was eine Summe von 3.690 Euro ausmacht. Beträgt dagegen das Entgelt des selben Mitarbeiters in den Monaten von November bis Jänner 480 , sind es 1440 Euro. Dabei ist es egal, dass er in den drei Jahren die 450-Euro-Marke durchschreitet.

Insgesamt erwirtschaftet er 5.130 Euro im Jahr. Dies sind 427,30 Euro pro Kalendermonat und damit deutlich weniger als die De-minimis-Grenze. In manchen Fällen kann der Zusatzverdienst die jährliche Verdienstgrenze von 5.400 überschreiten, ohne dass dies Auswirkungen auf die Steuer- und Sozialversicherungsverpflichtung hat.

Wenn Überstunden und die damit verbundenen Mehrverdienste aus einer unvorhersehbaren Lage resultieren, bleiben die Arbeitsplätze trotz hoher Einnahmen ein steuer- und sozialversicherungsfrei. Dem höheren Lohn stehen in den übrigen Quartalen des Geschäftsjahres keine Ergebniseinbußen gegenüber. Dies ist der Fall, wenn der erstaunliche Mehraufwand und die höheren Einnahmen nur vereinzelt auftreten.

Praktisch heißt das, dass sie nur in maximal zwei Wochen des Jahres auftreten darf. Jeder, der aus unvorhersehbaren Umständen mehr als 450 innerhalb eines Jahres für mehr als zwei Wochen verdient, muss dies mit einem geringeren Ertrag in den verbleibenden Jahren ausgleichen. Übrigens, wenn ein Mini-Job nicht für ein ganzes Jahr, sondern nur für einige wenige Wochen wahrgenommen wird, ist die Einkommensgrenze von 5.400 nicht aussagekräftig.

Er nimmt proportional zur Anzahl der tatsächlichen Minijob-Arbeitsmonate ab. Die regelmässigen Vergütungen müssen zu den Einnahmen aus dem Mini-Job addiert werden. Wird dem Mitarbeiter zumindest einmal im Jahr ein zusätzlicher Lohn oder ein Teil davon auf sein Bankkonto überwiesen, gehört er zum Mini-Job. Erhöht die Jahreseinnahmen und reduziert auch die Steuer- und Abgabenbefreiung, wenn diese die 5.400 ? übersteigt.

Die Gelder für die Nachtarbeit oder den Urlaub sind nicht im Gehalt für den Mini-Job enthalten.

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