Eine Abmahnung kann im Internet fast jeden treffen, aus unterschiedlichsten Gründen und wegen der …
Abmahnung Kündigung Mietvertrag
Warnung Kündigung des MietvertragesDer mietrechtliche Hinweis als Vorbedingung für die Kündigung des Mietvertrages
Im Falle einer Pflichtverletzung aus einem Mietvertrag setzen die außerordentlichen fristlosen Kündigungen aus wichtigen Gründen grundsätzlich eine (vergebliche) Frist zur Abhilfe der Pflichtverletzung oder die Nichteinhaltung einer entsprechenden Abmahnung voraus, § 543 Abs. 3 BGB. Bei bereits beendeter Mietvertragsverletzung kann der Vertragspartner den Verzicht auf solche Verletzungen der Mietvertragspflichten einfordern.
Tritt die gleiche Pflichtverletzung jedoch wieder auf, ist eine Kündigung des Mietvertrages in der Regel möglich. Bei einer rechtswirksamen Abmahnung sind folgende Hinweise zu beachten: 1) Zu Nachweiszwecken ist eine Abmahnung stets in schriftlicher Form zu erklären. Eine Abmahnung ist ebenfalls möglich, jedoch sind in diesem Falle erhebliche Probleme in einem rechtlichen Streitfall zu erwarten und die Erfüllung aller formalen Voraussetzungen kann nachgewiesen werden.
2 ) Die Abmahnung ist von allen im Mietvertrag genannten Vertragsparteien gegenüber dem Vermieter bzw. Mieter gegenüber allen auf der anderen Seite involvierten Vertragsparteien zu erklären, wenn eine Partei ebenfalls von oder gegenüber dem Hausmeister unterstützt wird. 3 ) Um der Gegenpartei eindeutig zu verdeutlichen, dass der Antrag ernst zu nehmen ist und rechtliche Nachteile haben kann, sollte der Brief explizit die Rubrik "Warnung" beinhalten.
Ein späterer Rücktritt kann nur aus den in der Abmahnung genannten oder beanstandeten Gründen erfolgen. 5 ) Darüber hinaus muss die Abmahnung eine Anfrage enthalten, welches vertragskonforme Handeln in Zukunft, unmittelbar nach Erhalt der Abmahnung oder nach Verstreichen einer dafür vorgesehenen vertretbaren Zeit, je nach Vertragsart, zu erwarten ist.
6 ) Es ist darauf zu achten, dass die andere Vertragspartei bei Nichteinhaltung der Warnung mit einer Kündigung des Mietvertrags rechnet. Wird - wie so oft - nur ein "Antrag" oder ein einfacher Antrag ohne Kündigungsandrohung gestellt, gibt es keine rechtlich wirksame Abmahnung.
Dies bedeutet auch, dass eine ausserordentliche Kündigung des Mietvertrags nicht möglich ist. 7 ) Die bestmögliche Warnung ist unbrauchbar, wenn im Fall eines Rechtsstreites nicht nachgewiesen werden kann, dass sie auch bei dem/den anderen Vertragspartner(n) eingegangen ist. Daher wird die Lieferung per Einschreiben/Rückschein oder die Abgabe des Mahnschreibens durch einen nicht am Auftrag beteiligte Zeuge empfohlen, der sich vorsorglich Termin, Zeit und Übergabeort notieren sollte.
Bei Stimmrechtsvertretung ist der Abmahnung das Vollmachtsformular beizufügen. Andernfalls kann der gemahnte Vertragspartner die Abmahnung wegen des fehlenden Vollmachts sofort nach Erhalt ablehnen. Hierfür ist ein neues, formal gültiges Mahnschreiben vonnöten.
Die Vermieterin hat die Kündigungsmöglichkeit auch ohne Vorankündigung, wenn der/die MieterIn zwei aufeinanderfolgende Kalendermonate mit der Bezahlung eines den Monatsmietbetrag übersteigenden Betrags im Rückstand ist. Die Kündigung ist ebenfalls ohne Vorankündigung möglich, wenn der Pächter mit der Miete für einen größeren Zeitabschnitt im Rückstand ist und der fällige Mietzins wenigstens zwei Mietmonate beträgt.
Im Falle einer geringfügigen Vertragswidrigkeit durch den Leasingnehmer oder den Leasinggeber kann die Kündigung trotz Nichteinhaltung einer Abmahnung unangemessen und damit nicht zulässig sein. Ein anderes gilt, wenn mehrere geringfügige Zuwiderhandlungen an sich vorliegen, die jedoch die Fortführung des Mietvertrags für den Abmahner insgesamt unangemessen erscheinen lassen.
Eine Abmahnung ist dagegen überflüssig, wenn eine Frist oder eine Abmahnung offenbar keinen erfolgversprechenden Charakter hat oder die Verletzung des Vertrages so gravierend ist, dass eine Fortführung des Vertragsverhältnisses unter keinen UmstÃ?