Illegales Filesharing

Ungültige Dateifreigabe

Tauschbörsen als solche sind nicht illegal. Als Beispiel möchten wir die File-Sharing-Programme "edonkey", "emule" und "bittorrent" nennen, über die illegales File-Sharing möglich ist. Der illegale Download von Musik und Filmen schadet der Unterhaltungsindustrie. Tauschbörsen, Bittorrent und Filesharing: Was ist das? Per Filesharing können Filme, Musik oder Software über das Internet ausgetauscht werden.

Illegaler Datenaustausch: Anwälte sind tätig - Digital

Tatsächlich sollte ein neuer Rechtsakt die Konsumenten vor kostspieligen Warnungen mit illegaler Dateifreigabe bewahren. Bei Urheberrechtsverletzungen wie z.B. illegaler Dateifreigabe müssen die Konsumenten nach wie vor mit kostspieligen Warnungen kalkulieren. Dies ist das Ergebnis einer am Dienstag, dem sechsten 10. November 2016, vorgestellten, nicht repräsentativen Umfrage unter den Verbraucherzentren. "Zum Schutz der Konsumenten vor überzogenen Warnforderungen muss das Recht umgehend geändert werden", sagte Lina Ehrig, Leiterin des Digital- und Medienteams des Bundesverbandes der Verbraucherorganisationen.

"Die Ansprüche der Mahnfirmen sind nach wie vor sehr hoch und sind nach unserer Einschätzung seit 2012 von 757 auf 872 Millionen EUR um 15 Prozentpunkte gesteigert . "Der Gesetzesentwurf gegen zweifelhafte Wirtschaftspraktiken ab 2013 sollte keine ungerechtfertigten und überhöhten Anwaltskosten mehr dulden. Allerdings war dies nicht erfolgreich, wie ein Warnvergleich vor und nach der Inkraftsetzung des Rechts zeigt.

Der Wert eines solchen Verfahrens ist gesetzlich auf EUR 1000 begrenzt, so dass die Anwaltskosten im Falle eines Rechtsstreits EUR 124 nicht überschreiten dürfen. Allerdings gibt es eine bedeutende Ausnahme: Ist der Wert der Streitigkeit "unter den speziellen Gegebenheiten des Einzelfalles unzumutbar", entfällt die Begrenzung auf 1000 EUR.

Warnende Anwälte verwenden dies entsprechend: In 35 von 563 geprüften Verfahren wurde auf die Unlauterkeitsregel verwiesen. Um Warnhinweise mit überhöhten Mahngebühren einzudämmen, bedarf es einer klaren und rechtsverbindlichen Regelung", so Ehrig. Die Studie umfasste Angaben aus 2.563 Rechtssachen, die in den Jahren 2014 und 2015 von Fachberatern aus Verbraucherberatungs- und Vertretungsbüros im Bereich des Urheberrechts erhoben wurden.

Darüber hinaus hatten die Konsumenten in einer Online-Umfrage über ihre Erfahrung mit Warnungen berichtet, was zu weiteren 886 Untersuchungen führte. Vergleicht man diese Resultate mit 301 Patienten vor 2013, so ergibt sich ein Anstieg von 15 Prozentpunkten. Auch wenn immer mehr Konsumenten rechtliche Streaming-Dienste wie Netflix in Anspruch nehmen, geht die Anzahl der Warnungen nicht zurück.

Zudem sind 6 Prozente der Bevoelkerung von der fragwuerdigen Vorgehensweise der Warnfirmen beeintraechtigt. Zu diesem Ergebnis kommt ein Abgleich zweier repräsentativer Befragungen von TNS Emnid im Auftrage des VZBV in den Jahren 2012 und 2011 Die deutsche Regierung beabsichtigt, das Gesetz bis zum Beginn des Jahrs 2017 zu evaluieren.

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