Waldorf Frommer Klage Statistik

Klage-Statistik Waldorf Frommer

Sie klagen viel, das ist bekannt und wird seit langem nicht mehr geleugnet. Die Klage von Waldorf-Frommer wurde beim Landgericht Braunschweig eingereicht. Mehrere tausend Klagen hat Waldorf Frommer bereits eingereicht. Zu diesem Thema gibt es weder repräsentative statistische Erhebungen noch. Die Zahl der Unterlassungs- und Vollstreckungsbescheide nimmt tendenziell zu.

Rechtsstreitigkeiten Waldorf Frommer Bilanzierung

Einen ersten Auslandsausgleich der Beschwerden wegen Filesharing gegen Endkunden veröffentlichte die Rechtsanwaltskanzlei Waldorf Frommer nach Unterlassung des Fluggerichtsstandes. Die Münchener Anwaltskanzlei wirbt unter dem fordernden Motto "Nach dem Ausstieg aus der "Flying Jurisdiction" - Rechtsinhaber verklagen bundesweit: Mit Erfolg" für ihre ausländische Prozesswelle und berät die ermahnten Endkonsumenten, anstatt teure Rechtsstreitigkeiten zu wagen, sofort zu zahlen.

Betrachtet man jedoch die publizierten Entscheide, erkennt man rasch, dass es sich nicht um eine stürmische Prozesswelle vor dem Landgericht München sondern um ein ruhiges Tröpfeln handelte. Obwohl die Beschlussliste vom 9. Mai 2015 211 Klagen enthält, davon allein 28 in Leipzig, 19 in München, 12 in Köln, 9 in Koblenz, 10 in Düsseldorf und 8 in Berlin.

Auffallend ist aber, dass an den kleinen, weit entfernt liegenden Höfen bisher wenig passiert ist: darunter ein Verfahren in Kempten, zwei in Kiel, einer in Bremerhaven, einer in Bremerhaven, einer in Vismaringen, einer in Sigmaringen, einer im Allgäu. Auch die Ausflüge in die wunderschöne Bundesprovinz sind langweilig für Waldorf und wahrscheinlich nur von zweitrangiger touristischer Bedeutung.

Die Prozeduren sind für Waldorf auch wirtschaftlich unrentabel. Zu Recht wird darauf hingewiesen, dass die hohen "Flug- und Unterkunftskosten den ursprünglichen Anspruch rasch übersteigen (in der Regel rund 900 Euro). "Waldorfs sorgsam geführte Prozesse sind für die Kanzlei jedoch unrentabel, da die Arbeiten großer Schriftstücke und vor allem die fehlende Anwesenheit der zuständigen Rechtsanwälte, die in der Regel einen Werktag für einen externen Auftrag anberaumen müssen, Mittel bindet, die wahrscheinlich nicht durch die Anwaltskosten des Gegners erstattet werden.

Beispielsweise entstehen bei einem Streitwert von ? 1.000,00 nur geringe RVG-Gebühren von 261,80 (ohne rückerstattbare Reisekosten) in einem Siegesverfahren. Idealerweise war für Waldorf Frommer der Münchener Gerichtshof, der seit der Abschaffung des "Fliegenden Gerichtshofs" Vergangenheit ist. Die Reklamationen konnten hier massenweise und unkompliziert vorgebracht werden.

Anstelle von Waldorfs Rechtsanwälten mussten die Angeklagten anreisen. Die Rechtsanwälte von Waldorf konnten täglich unzählige parallele Prozesse abwickeln. Mockers sprach von einem Angeklagten Tourismus nach München. Die Waldorftruppe leitet heute einen "Klägertourismus" durch die ganze Bundesrepublik. Wenn man jedoch nur ein einziges Gerichtsverfahren vor dem Landgericht Bremerhaven (ein Weg von München 806 km) hat (Fall 52 C 0252/15 endet mit einem Ausgleich, der 750 EUR eingebracht hat), dann ist ein Rechtsanwalt für einen Tag rasch angestellt.

Mit 211 Fällen liegt die Anzahl wahrscheinlich weit unter derjenigen, die Waldorf vor dem Landgericht München vorweisen konnte. Auch heute noch dürften die Beschwerden die Bereitschaft zur außergerichtlichen Einigung vorantreiben. Entscheidend für die Leistungsfähigkeit einer Anwaltskanzlei ist aber nach wie vor die Fragestellung, wie viel Prozent der nicht bezahlten Verwarnungen vor Ende der Verjährungsfrist von drei Jahren überhaupt erstattet wurden.

Hier hat Waldorf zur Zeit des Fluggerichts München gute Ergebnisse erzielt, aber er wird heute weit davon weg sein. Da Waldorf die Zahl der jährlichen Warnungen nicht publiziert, liegen die Prognosen zwischen ca. 30000 und 100000 Warnungen pro Jahr. Vor allem aber wird keine Statistik darüber publiziert, wie viele Prozente von Waldorfs Abschreckern "Sofortzahler" sind, d.h. seine "Lieblingsklientel", welchen Nutzen die "Bettelbriefe" haben und vor allem, wie viel Prozente der hartnäckig gebliebenen Nichtbezahler wirklich geklagt werden.

Allerdings wird dieser Wert mit bisher 211 Rechtsstreitigkeiten kaum sehr hoch sein.

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