Eine Abmahnung kann im Internet fast jeden treffen, aus unterschiedlichsten Gründen und wegen der …
Kündigungsfrist Tvöd Sparkasse Arbeitnehmer
Mitteilungsfrist Tvöd Sparkasse MitarbeiterTÜVöD-S - Kollektivvertrag für den Sparkassensektor
Für Mitarbeiter der in einem Mitgliedsverband des Verbandes der örtlichen Unternehmerverbände (VKA) zusammengeschlossenen Sparkassen gilt die Regelung des VÖD-S. Mitarbeiter, die eine Entlohnung nach Tarifgruppe 15 erhalten, können sich auf eine vom Kollektivvertrag abweichende Regelung der Arbeitszeiten und Entlohnung einigen. Das Arbeitsverhältnis und Zusatzvereinbarungen müssen schriftlich erfolgen.
Er hat das Bankkundengeheimnis zu bewahren, auch wenn es nicht Vertragsbestandteil ist. Leistungen in Gestalt von Schenkungen, Kommissionen, Prämien und sonstigen Leistungen, die der Arbeitnehmer von Dritten im Zusammenhang mit der Beschäftigung erhält, dürfen vom Arbeitnehmer nicht angenommen werden, es sei denn, der Arbeitnehmer hat etwas anderes vereinbart. Nimmt der Arbeitnehmer eine Nebentätigkeit mit einem angemessenen Entgelt auf, muss dies dem Dienstgeber mitgeteilt werden.
Die Mitarbeiter haben Zugang zu ihren arbeitsrechtlichen Personalakten. Im westlichen Tarifbereich liegt die durchschnittliche wöchentliche Arbeitsleistung bei 38,5 Std. In der Tarifzone Osten im Durchschnitt 40 Std. pro Wochentarif. Die wöchentliche Höchstarbeitszeit kann im westlichen Tarifbereich nach Absprache der Parteien auf 40 Arbeitsstunden verlängert werden. Die Mitarbeiter sind zu Schichtarbeit, Sonntags-, Feiertags- und Nachtarbeit aus geschäftlichen Gründen verpflichteter.
Besondere Arbeitsformen sind Schicht-, Schicht-, Bereitschafts-, Bereitschafts-, Nacht-, Über- und Überstundenarbeit. Für Sonderleistungen erhält der Mitarbeiter einen Zeitzuschlag, der stundenweise wie nachfolgend beschrieben berechnet wird: Vergütungsgruppen 1 - 9 b 30 %, Vergütungsgruppen 9 c - 15 15 15 15 % 20 %, ohne Freistellung 135 %, mit Freistellung 35 % 35 % 20 %, für Mitarbeiter kann eine vertragsmäßig niedrigere Arbeitsleistung festgelegt werden, wenn gilt: Mitarbeiter bekommen Stundenzuschläge für Sonderleistungen, die wie nachfolgend berechnet werden:
Kündigungsfrist Sparkasse
Hallo, ich bin seit dem 01.01.2001 bei einer Sparkasse beschäftigt. Es gibt nichts Spezielles in meinem Anstellungsvertrag über, das Kündigungsfrist enthält!!!!!! Danach müsste ja tatsächlich das legale Kündigungsfrist von 4Wochen bis zum 15. eines Monats bzw. zum Ende des Monats berücksichtigung oder? Gnade für Deine Mithilfe!!!!!! Sonntag 04 November, 2007 19:06 Titel:
Anwendbar ist die Kündigungsfrist nach TVÃD. Unter zählt für für Auftraggeber und Arbeitnehmer. Der zu beachtende Zeitraum der Kündigungsfrist kann sich aus dem Anstellungsvertrag, Kollektivvertrag oder Recht (Â 622 BGB) ableiten. Su 04 November, 2007 19:17 Titel: Aber dann muss ich für einen Moment mitmachen: Der Gesetzgeber schreibt vor, dass der Auftragnehmer (wie auch der Auftraggeber) niemals in eine schlechtere Lage gebracht werden darf, als es das Recht vorgibt.
Da z. B. AGB's keine Beeinträchtigung für der Kunde in Bezug auf das Recht mit sich bringt, darf ein Kunde dürfen, ein Mantelarifvetr. auch keine Beeinträchtigung für der Auftragnehmer mit sich führen. Es darf allgemein nur besser gesagt werden, und Kündigungsfristen nach 622 BGB ist der Status quo, gleichwohl der in der TVüd steht.
Bei AN kündigt sind es 4 Kalenderwochen bis zum Ablauf des jeweiligen Kalendermonats. So, 04. November 2007 19:25 Titel: Geschrieben am: Su 04 Nov, 2007 19:27 Titel: ABER: Ich muss meine Erklärung überarbeiten! Weil tatsächlich Kündigungsfrist für dem TvÃD entspricht, wenn ich es hier richtig interpretiere: Sie haben also nur den Kündigungsvereinbarung (2-seitige Kündigung).