Mieter Zahlt immer Verspätet

Der Mieter zahlt immer zu spät

Seit letztem Jahr haben wir einen neuen Mieter in unserem Haus (wo wir nicht wohnen). Geht die Zahlung am Werktag des Monats oder später ein, so gilt keine verspätete Zahlung als erfolgt. Die Mieter zahlen unregelmäßig und meist zu spät. Daran ändert auch die Tatsache nichts, dass der Mieter "bis zur Monatsmitte immer nicht liquide ist". Das Verständnis für verspätete Mietzahlungen kann zu Problemen für Vermieter führen.

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Am Anfang mache ich folgende Vereinbarung: Wenn jemand Ärger hat, sollte er mich zuerst anruf. Ich hätte kein Interesse daran, wenn ich erst ein paar Informationen hätte. Wenn jemand zu lange bezahlt, verhalte ich mich menschlich, es gibt immer Ärger mit den Bewohnern, wir sind alle nur Menschen:

Im Regelfall fahre ich wie folgt vor: 1. am Abend und im Stiegenhaus verdeutlichen, warum bisher keine Mieten gezahlt wurden.

Der Mieter zahlt immer an spät oder gar nicht.

Darf ich eine Warnung aussprechen? Wieviele Warnungen muss ich ohne Vorankündigung an kündigen adressieren? Sie können nicht nur eine Warnung verfassen, Sie müssen auch, sonst kommen Sie mit der Kündigung nicht durch, wenn das Bezahlverhalten nicht ändert. Wieviele Warnungen notwendig sind, sagt sich lässt nicht leicht.

Grundsätzlich genügt eine Erinnerung an müsste, aber ob ein Richter es auch so betrachtet, vor allem wenn die Gegend oder die Mieter recht gering sind, darf ich zweifeln. Persönlich schreibe ich würde wenigstens zwei Warnungen, mit drei wäre dann aber genug. Es ist ratsam, die Warnung so einzubringen, dass sie perfekt dokumentiert ist und der Mieter den Empfang nicht verweigern kann.

Der Mieter zahlt immer zu spät und antwortet nicht auf Aufforderungen.

Der Mieter zahlt immer zu spät und antwortet nicht auf Aufforderungen. Ich habe eine Abschrift des Mietvertrages des Eigentümers und des Vorbesitzers aus dem Jahr 2010 bekommen. Nach dem Umbau der Ferienwohnung im Jahr 2017 kam es immer wieder zu seltsamen Dingen. Die Vorbesitzerin hat mir gegenüber eingeräumt, dass der Mieter seine Mieten nie am dritten Arbeitstag eines Monates bezahlt, sondern wann er kann/wird.

Die Mieterin ist im Grunde eine unangenehme Person, die nicht auf Mahnungen oder Telefonate reagiert und sich mit allen im Krieg befindet: Verwaltungen, Eigentümern, Nachbaren. Deshalb habe ich beschlossen, die Strukturen wieder ins Spiel zu bringen und mit ihm an einem gemeinsamen Spieltisch zu sitzen, um auf die rechtzeitige Zahlung der Miete zu drängen.

Zwei Buchstaben und zahllose verpasste Anrufe später genügten mir und ich denke immer häufiger darüber nach, die Mieten um das zu steigern, was rechtlich erlaubt ist. Das ist der nächst seltsame Fall: Im Jänner 2017 vereinbarten die Vorbesitzer und Mieter, dass der Mieter statt Mieten + Wohngeld + Mietnebenkosten zahlen würde.

Wie sich herausstellte, zahlt der Mieter jetzt 2 ? mehr als zuvor. Ist dies bereits eine Mietsteigerung oder bedeutet dies, dass mein Mietsteigerungsanspruch fortbesteht? Zu Ihrer Information: Die Mieten wurden seit 2010 nicht mehr vom Vorbesitzer erhöht. Ich habe folgende Fragen: 1) Kann ich wieder darauf beharren, dass der Mieter die Grundmiete + Hausnebenkosten bezahlt und ich als Besitzer das Geld? 2) Und dann die Mieten um 15% anheben?

Ist mein Recht auf eine Mietzinserhöhung verfallen? 3) Ist der Mieter noch im Rückstand, kann ich ihn mahnen. Welche Kündigungschancen hat der Mieter, wenn die Verwarnung ausbleibt? Darf ich es ihm sagen oder bin ich der Idiot, denn der Mieter zahlt schon, aber immer zu spät.

Inzwischen bin ich auch auf einem Kriegspfad und möchte mich von dem Mieter verabschieden, natürlich könnte ich auch eigene Bedürfnisse registrieren, aber dafür benötige ich den Wunsch nach Eigennutzung.

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