Mietrecht Kündigungsgründe

Kündigungsgründe im Mietrecht

oder; andere Kündigungsgründe sind im Mietvertrag vereinbart. Eine Stornierung kann durch Garten oder lautes Schnarchen verursacht werden. Sinkende Umsätze und Gewinneinbrüche rechtfertigen das außerordentliche Kündigungsrecht des Mieters nicht. Welche Rechte haben Sie bei der Kündigung?

Haben Sie eine Wohnung gemietet und möchten den Mieter zum persönlichen Gebrauch kündigen?

Kündigungsgrund im Mietrecht

Detaillierte Auflistung aller Kündigungsgründe finden Sie in § 30 MRG. Sie sind als wesentliche Kündigungsgründe zu nennen. Der Grund für die Beendigung muss auch in der Mitteilung selbst klar angegeben werden. Ein nachträgliches Verlängern der Kündigungsgründe ist nicht möglich. Die Kündigungsgründe müssen daher in der Mitteilung exakt angegeben werden - es muss exakt erklärt werden, warum dieser Grund für die Beendigung vorliegt, und der Grund für die Beendigung muss so schnell wie möglich vorgebracht werden.

Das Wichtigste ist wohl der (Miet-)Zinsrückstand - der zum Zeitpunkt der Klagezustellung bestehen muss. Die Beendigung wegen Verzugszinsen darf nicht mit der Zwangsräumungsklage vermischt werden, die in der Regel mit der Durchsetzung der ausstehenden Miete verbunden ist (sog. Miet- und Räumungsklage). Weitere besondere Umstände sind die wesentlich ungünstigere Nutzung oder das unlautere Benehmen des Pächter.

Ein erheblicher Nachteil entsteht, wenn eine wesentliche Schädigung oder Gefahr für die Bausubstanz des vorhandenen Objektes besteht. Dabei ist es ratsam, wie bei jeder wesentlichen Substanzverletzung, den Nutzer unverzüglich zur Einstellung des Verhaltens zu bewegen, da auch hier die Tragfähigkeit, d.h. die Verweigerung eines entsprechenden Verhaltens, ein konstitutives Element ist.

Falls Sie die Anfrage an den Vermieter senden, geben Sie uns an, welche Fakten der Vermieter Ihrer Ansicht nach einhält. Das Fehlverhalten des Mieters muss bekannt sein. Zeigt der Bewohner unehrliches Benehmen (das z.B. die Mitbewohner vom Zusammenleben abhalten kann oder wird), ist ihm dies ebenso zu melden.

Auch hier ist es ratsam, den genauen Sachverhalt aufzuführen. Auch hier sollte die Warnung schnell geschehen und ggf. die Beendigung in einer zeitgerechten Verbindung. Selbst mehrere Vorkommnisse, die für sich genommen recht geringfügig sind, können letztlich eine Straftat auslösen. Befolgt der Händler die für den Geschäftsbetrieb unvermeidbaren "Störungen", stellt dies an sich keine Kündigungsmöglichkeit dar.

Wird der Mietgegenstand weitergereicht ( 30 Abs. 2 Nr. 4 MRG), ist zu prüfen, ob es sich wirklich um eine Weiterleitung oder nur um eine Nichtnutzung handelte, da die Nichtnutzung über einen größeren Zeitraum auch ein Kündigungsrecht ohne nennenswerte und stichhaltige Begründung einschließt (§ 30 Abs. 2 Nr. 6 MRG).

Wird ein Appartement in seiner Gesamtheit übergeben, kann man bereits davon ausgehen, daß der Bewohner das Appartement nicht mehr braucht. Ist dies nur für kurze Zeit der Fall, wird es schwierig sein, den Pächter zu entlassen, da in der Regel die schützenswerten Belange des Pächters im Vordergrund stehen. Das kann z.B. bei einem längeren Aufenthalt in einem Kurort oder bei Krankheit der Fall sein, wenn der kranke Bewohner für einen gewissen Zeitabschnitt an einem anderen Ort aufwächst.

Häufigste Kündigungsgründe im Sinne des MGG.

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