Raucherpause Arbeitszeit

Zigarettenpause Arbeitszeit

Wenn Sie während der Arbeitszeit rauchen, sind Sie auf einem schmalen Grat. Muß ich während der Arbeitszeit austreten, wenn ich rauche? Man sollte die Zeit einarbeiten. Das muss die Unterbrechung der Arbeitszeit sein, um zu rauchen. Es ist jedoch allein der Arbeitgeber, der entscheidet, ob Raucherpausen als Arbeitszeit gezählt und bezahlt werden.

Raucherunterbrechungen während der Arbeitszeit - Gesetze, Vorschriften & Entscheidungen

Die Thematik der Raucherpausen gewinnt zunehmend an Bedeutung, zumal Nichtraucher am Arbeitplatz zunehmend geschützt werden. Weder dieses Bundesgesetz noch die verschiedenen Ländergesetze sehen jedoch ein allgemeines privatrechtliches Raucherverbot für Unternehmen vor. Daher ist das Tabakrauchen im Unternehmen nicht grundsätzlich untersagt. Rauchpausen sind nicht Teil der Arbeitszeit. Die Arbeitszeitregelungen (ArbZG) regeln sowohl die Arbeitszeit als auch die Arbeitspausen, auf die ein Mitarbeiter Anspruch hat.

4 ARZG schreibt vor, dass für eine Arbeitszeit von sechs bis neun Arbeitsstunden eine Unterbrechung von mind. 30 min. einzulegen ist. Bei einer Arbeitszeit von mehr als neun Arbeitsstunden ist eine Unterbrechung von 45 min vorzusehen. Rauchpause - wie oft und wie lange? Als Mitarbeiter können Sie diese 30 -minütige oder 45-minütige Ruhepause dazu verwenden, zu bestimmen, wo Sie sich befinden und so auch diese Zeit als Raucherpause nützen.

Diese Raucherpause gilt nicht als Arbeitszeit und wird daher nicht erstattet. Eine Rechtsvorschrift, die festlegt, wann und wie oft die Tätigkeit regelmässig abgebrochen werden darf, gibt es nicht, so dass man sich an die Richtlinien des Unternehmens hält und ggf. mit dem Raucher bis zur Mittagessenspause zuwartet.

Außerdem kann der Unternehmer mit dem Konzernbetriebsrat oder durch eine Vereinbarung bestimmen, wie er mit den Raucherpausen und deren Anforderungen umgeht. Der Mitarbeiter muss sich in diesem Fall daran halten. In diesem Fall ist er verpflichtet. Ein gesetzlicher Reglement, das sagt, wie oft und wie lange man denn nun mal räuchern darf, gibt es so nicht! Die Arbeitsplatzverordnung schreibt gar vor: "Der Unternehmer muss die notwendigen Massnahmen ergreifen, damit Nichtraucher am Arbeitsplatz effektiv vor den Gesundheitsrisiken durch Zigarettenrauch bewahrt werden.

Gegebenenfalls muss der Unternehmer ein generelles oder ein auf bestimmte Arbeitsbereiche begrenztes Verbot aussprechen. "Deshalb muss der Unternehmer auch die Rechte der Nichterwerber am Arbeitsplatz einbeziehen. Sie könnte daher ein partielles oder vollständiges Raucherverbot aussprechen. Wie oft und wie lange ein Rauchender raucht, entscheidet der Bieter.

In den meisten Unternehmen wird akzeptiert, dass Rauchen während der Arbeitszeit eine Pause einlegt. Die Pausen für Nichtraucher müssen jedoch nachgestellt werden. Dadurch ist der Werktag in der Regel etwas mehr Zeit. Das Rauchen am Arbeitplatz ist in Deutschland grundsätzlich verboten. Das liegt daran, dass ein Mitarbeiter ein Recht auf einen so genannter rauchfreier Arbeitsort hat.

Der Nichtraucherschutz wird damit durch die Arbeitsschutzbestimmungen und die Rechtslage (Nichtraucherschutzgesetz) gewährleistet. Es besteht auch kein Rechtsanspruch auf einen Rauchraum oder eine Raucherzone. Außerdem haben sie Rechte, die der Unternehmer respektieren und verteidigen muss. Aus diesem Grund kann der Unternehmer das Rauchverbot am Arbeitsort während der Arbeitszeit aufgrund rechtlicher Regelungen (z.B. im Handels- und Gefahrgutrecht, im Lebensmittel-, im Atom- und Gentechnikgesetz, im Bundes-Nichtraucherschutzgesetz), aufgrund von Regelungen der Berufsgenossenschaften (z.B. aus brand- oder krankenpolizeilichen Gründen), aus betrieblich-technischen Erwägungen erlassen.

Es ist zu differenzieren zwischen dem für alle Mitarbeiter geltenden uneingeschränkten Raucherverbot und dem nur für einzelne Unternehmen/Unternehmensteile oder Gruppen von Mitarbeitern geltenden Raucherverbot. Rauchende Mitarbeiter, die trotz eines effektiven Rauchverbots rauchen oder die Anforderungen des Unternehmens an die Pausenregelung missachten, können aufgrund ihres Verhaltens nach einer Verwarnung im Falle eines Wiederauftretens entlassen werden.

Die Kündigungsmöglichkeit ist ebenfalls abhängig von der Höhe des Verstosses und damit vom jeweiligen Fall. Im Falle einer erheblichen Feuergefahr während des Betriebs oder der Weiterverarbeitung von Nahrungsmitteln kann eine sofortige Beendigung gerechtfertigt sein.

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