Wer Trägt Versandkosten

Die Versandkosten trägt

Zahlreiche übersetzte Beispielsätze mit "trägt die Versandkosten" - Englisch-Deutsches Wörterbuch und Suchmaschine für Millionen von Übersetzungen ins Englische. Der Unternehmer muss in der Regel die Kosten für Transport und Versand tragen. Zusätzlicher Versand oder DHL-Versand als Standard deklariert? Der Käufer bezahlt den Lieferschein direkt mit der Bestellung. Die Versandkosten gehen zu Lasten des Käufers und sind in der Anzeige anzugeben.

Von wem werden die Versandkosten für einen Kauf getragen?

Sie interessieren sich für einen Beitrag und fragen sich, wer von Ihnen den Transport zahlt? Grundsätzlich empfehlen wir Ihnen, immer in Ihrer Umgebung zu recherchieren und vor Ort zu zahlen. Weil Sie sich nur vorort von der Seriosität des Anbieters überzeugt haben und sehen können, ob der Gegenstand wirklich das ist, was Sie von ihm erwarten.

Wenn dies nicht möglich ist, z.B. weil Sie nichts in Ihrer Umgebung finden, raten wir Ihnen zu einer sicheren Zahlungsart wie z. B. über unser Bezahlsystem via Internet (verwenden Sie IMMER die Funktion "Geld für Waren oder Dienstleistungen" in Ihrem Konto und NICHT mehr "Geld an Bekannte & Familie" hier: https://www.paypal.com/de/webapps/mpp/paypal-safety-and-security) und verhandeln Sie einen versichert verschickten Warenversand.

Die Versandkosten liegen ganz bei Ihnen beiden. Die Versandkosten trägt in der Regel der Besteller.

Im Überblick: Von wem werden die Versandkosten nach dem Rücktritt getragen?

Weil uns oft gestellte Frage zur Zahlung der Versandkosten nach dem Rücktritt beantwortet werden, wollen wir unseren Leserinnen und Nutzern heute einen kleinen Einblick geben. Im Falle einer Teilstornierung trägt der Auftragnehmer die Versandkostenpauschale. Die Versandkosten, die nach den Abmessungen, Stückzahlen und anderen Bestellparametern errechnet werden, können dem Besteller in der durch die zurückbehaltene(n) Ware(n) verursachten Menge in Rechnung gestellt werden.

Dabei ist der Bestellwert der bestellten/zurückgesandten Waren unerheblich. Auch die Rücksendungskosten, d.h. die dem Konsumenten entstandenen Mehrkosten, der die Waren nicht mehr an den Anbieter zurücksenden möchte, gehen zu Lasten des Verkäufers. Sie können die Rückgabekosten jedoch dem Kunden gegenüber vertragsgemäß geltend machen, wenn der Kaufpreis der zurückzugebenden Sache 40 EUR nicht überschreitet oder wenn der Kunde bei einem höheren Kaufpreis der Sache zum Zeitpunkt des Widerrufes noch nicht die Gegenleistung bzw. eine Teillieferung geleistet hat, es sei denn, die gelieferten Waren entsprechen nicht der Bestellung (sog. 40 ?-Klausel).

Sofern die 40 Euro Regelung ( 357 Abs. 2 S. 3 Satz 1 BGB) getroffen wurde und der Auftragnehmer die bestellten Waren exakt ausgeliefert hat (keine Fehllieferung, keine Mängel), gelten folgende Bestimmungen: Der Preis der Rücksendung beträgt bis zu 40,00 EUR: Die Kosten der Rücksendung trägt der Besteller; ungerechtfertigte Mehraufwendungen ( "Mehrkosten", z.B. durch die Inanspruchnahme kostspieliger Inkassodienstleistungen) gehen zu seinen Lasten.

Bei einer Rücksendung ab 40,01 EUR trägt der Anbieter die Kosten der Rücksendung (in dieser Aufstellung können die Versandkosten dem Besteller nur belastet werden, wenn er zum Widerrufszeitpunkt noch nicht bezahlt hat - 357 Abs. 2 Satz 3 AGB. Dabei ist es unerheblich, welches Transportunternehmen oder welche Versandmethode der Kunde gewählt hat.

Die grundsätzliche Unterscheidung ist wie folgt: Sofern die Versandkosten dadurch nicht gestiegen sind, trägt der Händler sie in ganzer Körpergröße weiter.

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