Abmahnung Logonutzung

Warnung Logoverwendung

Warenzeichenverletzung mit der Folge einer Abmahnung. Fotos, Texte und dergleichen sind ein sehr häufiger Grund für eine Warnung, aber unter Umständen auch teure "Warnungen". Die Verwendung von Logos ohne unsere schriftliche Zustimmung birgt das Risiko von Abmahnungen bis hin zur Strafverfolgung. Bleiben Sie informiert & vermeiden Sie Warnungen.

Anwalts-Flatrate

Liebe Kolleginnen und Kollegen, ich habe eine Warnung von einem bekannten Textilunternehmen bekommen, weil ich das Unternehmenslogo in das Produktfoto einer Ebay-Auktion aufgenommen hatte. 1 ) Es ist mir nicht verboten, dieses Markenprodukt zu vertreiben, so dass ich davon ausgegangen bin, dass ich das Zeichen auch mitverwenden kann. Dies sind Originalwaren, die ich aus den überhängen des grössten deutschen Versandhandelsunternehmens kaufe und an Endkunden weiterverkaufe.

1 ) Kann ich das Firmenlogo in selbst erstellte Bilder einfügen? Re 1) Die Rechte zur Nutzung eines als Schutzmarke dienenden Zeichens stehen zunächst dem Warenzeicheninhaber zu. Die Nutzung des Zeichens bedarf daher der Genehmigung des Warenzeichens. Für die Ausschöpfung der Schutzrechte gilt § 24 MarkenG. Ein Erschöpfungszustand in diesem Sinn ist gegeben, wenn die betreffende Sache vom Inhaber der Schutzmarke selbst oder mit seiner Einwilligung von einem Dritten in Deutschland oder einem Mitgliedstaat der EU oder einem anderen Mitgliedstaat des EWR in Verkehr gesetzt worden ist und keine berechtigten Anhaltspunkte für eine Verhinderung der Erschöpfung vorlagen.

In diesem Fall hängt es zunächst davon ab, ob das an Sie vermittelnde Versandunternehmen dazu befugt war oder nur an Endkunden verkauft werden durfte. Eine gegenteilige Begründung im Sinn des 24 MarkenG kann eine Rufschädigung der Handelsmarke sein. Inwieweit und in welchem Umfang das Versandunternehmen die betreffenden Waren an Sie zum Weiterverkauf anbieten durfte, kann von dieser Partei nicht nachvollzogen werden.

Für eine endgültige Beurteilung wäre außerdem mindestens die Kenntnis der betreffenden Warnung erforderlich. Re 2) Der Wert des Objekts scheint auf dieser Seite angebracht. Der Versandhandel war befugt, diese Markenware an mich zum Weiterverkauf zu verkaufen. 24 (Erschöpfung) gilt hier. Die Warnung betrifft jedoch nur die Verwendung des Emblems.

Fällt eine Verwendung des Zeichens auch unter § 24 MarkenG? Markenrechtlich können diese auch geschützt werden, dies resultiert aus 3 Warenzeichengesetz. Inwieweit dies auch auf Ihr Firmenlogo zutrifft, kann auf dieser Seite ohne Wissen nicht erörtert werden.

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