Abmahnung Wegen Windows 7

Vorsicht aufgrund von Windows 7

die zunächst wegen angeblicher Dienstmängel entlassen wurden. Betriebssystem: Windows XP / 10 / 7 / Vista / 8 / 2000 / 8 Dr. Windows und Windows Area sollten ihre App aus dem Microsoft Store entfernen. Unter Windows 7 hat es bei mir definitiv nicht funktioniert. Ein Warnhinweis für Filesharing flattert schneller ins Haus, als Sie es sich vorstellen können.

Warnung von Microsoft

Microsoft hat in den vergangenen Jahren wiederholt vor Urheberrechts- und Markenrechtsverletzungen gewarnt. Bei den Beschwerdeführern handelt es sich nahezu immer um Kaufleute von Microsoft-Produkten wie Office und Windows, manchmal sind sie sich nicht einmal darüber im Klaren, dass ihre Aktionen nicht legitim sind. Die Fakten sind oft eindeutig, wie in den meisten Plagiaten, aber auch in Expertenkreisen gibt es gelegentlich Meinungsverschiedenheiten darüber, ob die Warnungen gerechtfertigt sind oder nicht.

Diese Warnungen werden von FPS, einer großen Anwaltskanzlei mit Fokus auf Wirtschaftsrecht, einschließlich geistiges Eigentumsrecht im IT-Bereich (genannt "Intellectual Property / IT"), versandt. Bei den Fachleuten ist Microsoft in den besten HÃ?nden, was aber nicht heiÃ?t, dass jede Warnung fÃ?r Office oder Windows korrekt ausgegeben wird. Ein genaues Prüfen der Warnung kann, bei richtiger Vorgehensweise im konkreten Fall, die daraus resultierenden Folgekosten deutlich reduzieren oder gar verhindern.

Microsoft Corporation ist der weltgrößte Software-Hersteller mit Hauptsitz in Redmond, Washington, USA. 1975 wurde das Geschäft unter anderem von Bill Gates, dem heute wohlhabendsten Mann der Erde, ins Leben gerufen. Die Microsoft Deutschland wurde 1983 in Deutschland als zweitgrößte Tochter des US-Unternehmens gegruendet.

Inzwischen gibt es über 100 Microsoft-Büros auf der ganzen Welt, die mehr als 120.000 Menschen beschäftigen. Die Softwareherstellerin hat zahlreiche weltberühmte Softwareprodukte auf den Weg gebracht. 2. Wahrscheinlich das wohl berühmteste Microsoft-Produkt ist das Microsoft Windows Betriebssytem, auf zahllosen Rechnern ist dieses bereits mit dem Erwerb vormontiert. Microsoft Office-Programme wie Word, Excel, Outlook, Power Point, etc. können als das prominenteste Beispiel für Anwendungsprogramme aufgeführt werden.

Doch auch Windows Internet Explorer, Windows Vista, Windows Vista, Windows Vista, Windows Vista, Windows Vista und Windows Vista sind Applikationsprogramme von Microsoft. Microsoft hat Hardwareprodukte wie z. B. Maus, Tastatur und vieles mehr entworfen. Inzwischen hat Microsoft auch Spielekonsolen (Xbox) auf den Markt gebracht, sowie eine Bediensoftware für Mobiltelefone (Windows Phone) mitentwickelt. Das Angebot an Microsoft-Produkten ist enorm, was dem Konzern eine bestimmte monopolistische Stellung auf vielen Märkten der Welt einräumt.

Microsoft wird häufig für die Ausnutzung dieser monopolistischen Position beanstandet und wegen wettbewerbswidriger Verhaltensweisen angeklagt. Microsoft hat schon viele wettbewerbspolitische Fehler hinnehmen müssen, aber dazu später mehr. Microsofts ist ein Riese der Computerbranche und hat durch zahlreiche Erzeugnisse einen bedeutenden Einfluss auf den weltweiten Markt der Software. Weshalb werden Warnungen von Microsoft gesendet?

Wie alle ökonomisch orientierten Firmen ist Microsoft natürlich sehr daran gelegen, seine eigenen Erzeugnisse zu sichern und deren illegalen Transfer so weit wie möglich zu unterbinden. Ein Warnhinweis von Microsoft lautet daher, dass das Recht von Microsoft auf eigene Erzeugnisse durch eine unerlaubte Handlung beeinträchtigt wurde. Das passiert vor allem durch den Vertrieb von Microsoft-Fälschungen, aber auch durch den Austausch von Zugriffscodes für kostenlos herunterladbare Software, durch den unberechtigten Austausch mit Originalprodukten von Microsoft oder durch die unberechtigte Verwendung der von Microsoft registrierten Marken (insbesondere der Buchstabe "Microsoft" und die vierteilige Flagge).

Die grundlegenden Zielsetzungen von Microsoft mit diesen Warnungen sind wie folgt. Mit dieser präventiven Massnahme soll Microsoft vor weiteren Verstössen geschützt werden, da die Sanktion für einen neuen Verstoss in der Regel sehr hoch ist. Darüber hinaus ist natürlich die Bezahlung der Warnkosten von Microsoft erforderlich. Maßgeblich für den Wert ist der strittige Wert, der in vielen Fällen umstritten ist.

Schliesslich fragt Microsoft in der Regel auch nach Informationen. Ist eine Rechtsverletzung nicht völlig sicher, wird oft statt einer Verwarnung ein Genehmigungsantrag gestellt. Dies ist die erste Stufe der Warnung und ein weitaus geringeres Mittel, da darin noch keine Abmahnung mit Strafe verlangt werden kann.

Selbstverständlich können auch noch keine Mahnkosten berechnet werden, so dass der Absender die anfallenden Gebühren übernimmt. Wenn ein solcher Beweis nicht möglich ist, ist der nächste Arbeitsschritt eine Warnung. In manchen Fällen wird aber auch zuerst eine Autorisierungsanfrage gesendet, wenn noch Angaben zu einer Warnung fehlt, die der Adressat dann selbst übermitteln soll.

Die Rechtsberatung ist daher auch nach Eingang einer Genehmigungsanfrage sehr zu empfehlen und oft die billigere Alternative, wenn damit eine Abmahnung unterbleiben kann. Microsoft hat in der Vergangenheit auch Autorisierungsanfragen gestellt. In diesem Jahr wurden zum Beispiel die Rechte an "Microsoft Office 2013 Standard" diskutiert. Laut Microsoft wurden die Autorisierungsanfragen aufgrund von Probekäufen bei der Firma EVAY an die Anbieter geschickt.

Dort gekaufte Waren wurden als gebrauchtes Original angemeldet, erwiesen sich aber als Fälschung. Warnungen weisen auf Urheberrechts-, Marken- oder Wettbewerbsrechtsverletzungen hin. Bei Microsoft werden in der Regel Urheberrechts- und Markenrechtsverletzungen durchgesetzt. Das Kartellrecht nimmt bei herkömmlichen Warnungen eine geringere Bedeutung ein.

Das wird viel wichtiger, wenn die Aufmerksamkeit auf das Vorgehen von Microsoft infolge von Verletzungen der Rechte von Microsoft zielt. Eine Warnung bekommen? Zum Verständnis dessen, was Microsoft warnt, ist es zunächst notwendig, kurz zu erklären, was Copyright ist und wie es sein kann.

Ein Warenzeichen ist ein gesetzlich geschützte Bezeichnung, die vor allem dazu dienen soll, es von anderen Waren, Leistungen oder Firmen zu unterscheiden. Im Falle von Microsoft geht es daher bei Markenrechtsverletzungen um eingetragene Marken wie das "Microsoft"-Logo und die vierteilige Fahne. Allerdings sind Vertragshändler, die (illegale) Microsoft-Produkte verkaufen, keine Konkurrenten im herkömmlichen Sinn des Wortes an Microsoft, daher sind Warnungen vor diesen Vertragshändlern nicht wettbewerbsrechtlich.

Allerdings kommt das Kartellrecht im Rahmen der Beziehungen von Microsoft zu anderen großen Software-Herstellern ins Spiel. Einige der Warnfälle von Microsoft aus den vergangenen Jahren werden nun als Beispiele aufgelistet. Verteilung von Produkt-Key-Cards: Die jüngste Welle von Warnungen von Microsoft ist noch nicht lange her. Im Jahr 2014 stieg die Zahl der Berichte über Warnungen von Microsoft durch FPS Attorneys at Law über den Verkauf von Produkt-Key-Cards immer wieder an.

Produktschlüsselkarten beinhalten Aktivierungscodes für solche Programme, die kostenlos herunter geladen werden können. Wenn Sie ein Microsoft-Programm, z.B. ein Office-Programm verwenden möchten, müssen Sie es entweder als Komplettpaket mit CD-ROM kaufen, oder Sie können die kostenlos erhältliche Variante aus dem Netz herunterladen. Dies muss jedoch zunächst durch Angabe eines so genannten Produktschlüssels aktiviert werden.

Ein solcher Produkt-Schlüssel kann im Internet in Gestalt einer Produkt-Key-Card erworben werden. Die Warnungen betrafen im Frühjahr 2014 Produktschlüsselkarten für das Microsoft Office-Programm, die von Testkäufern von Microsoft gekauft wurden. Diese Karten wurden nicht von Microsoft gefertigt und ohne die Genehmigung von Microsoft verteilt.

Microsoft verlangte in den Verwarnungen die Bereitstellung von Informationen, die Ausstellung einer Unterlassungsverpflichtung, die Übergabe des verbleibenden Bestands zur Zerstörung und die Kosten der Verwarnung. Die Warnhinweise für den Vertrieb von Produkt-Schlüsseln im vergangenen Jahr wurden geändert. Microsoft verweist diesmal auf ein Beschluss des Oberlandesgerichts Frankfurt vom Jänner 2014 (OLG Frankfurt, Beschluss vom 30.01.2014, Az. 11 W 34/12) und stellt fest, dass jeder Vertrieb von Produktschlüsselkarten gegen sein Copyright nach 69 c Urheberrechtsgesetz verstößt.

Der Grund dafür ist, dass Produktschlüssel keine Lizenz und damit kein weiteres Benutzungsrecht darstellen. Obwohl das angeführte Gutachten Microsoft in einem vergleichbaren Verfahren Recht gibt, ist es in der Fachwelt sehr umstritten, ob die getroffene Wahl prinzipiell auch auf den Verkauf aller Produktschlüsselkarten umsetzbar ist. Aber auch immer wieder werden lautstark sagen, dass im Ermessen der Europäischen Union die übliche Rechtsprechung nicht ausreichend beachtet wird.

Doch da Microsoft der Meinung ist, dass Produktschlüssel keine Lizenz sind, ist dies natürlich nur bedingt hilfreich. Microsofts Auffassung über ein generelles Verbot des Vertriebs von Produkt-Key-Cards wird daher auch in den kommenden Jahren für viel Diskussionsstoff und Wind bei Warnungen sorgen. 2.

Eine weitere kontroverse und nach wie vor hochaktuelle Thematik bei Microsoft ist seit vielen Jahren der Vertrieb von Erstausrüstern. Microsoft sendet wiederholt Warnungen über den Wiederverkauf dieser Waren. Die für die Microsoft-Warnungen wichtigen Originalversionen sind zunächst einmal Version eines Betriebssystemes (z.B. Windows 7). Wenn Sie einen neuen Computer kaufen, ist in der Regel eine Vorinstallation des Betriebsystems erforderlich.

Microsoft hat bereits im Jahr 2000 Maßnahmen gegen diese Maßnahme ergriffen, jedoch ohne Erfolg. Der BGH hat in einem Gutachten (BGH, 06.07.2000, Az. ZR 244/97 ) beschlossen, dass OEM-Varianten vertrieben werden dürfen. In einem weiteren Gutachten des Landgerichts Köln (LG Köln, 31.07.2013, 31 O 314/13) wird jedoch festgestellt, dass diese Fassungen nicht als "Original" zu bezeichnen sind, da der Auftraggeber unter einer solchen Kennzeichnung keine reine Recovery-CD, sondern eben eine Originalfassung erwarte.

Durch ein aktuelles BGH-Urteil aus dem Jahr 2011 (BGH, 06.10.2011, Az. I ZR 6/10 ) wird der OEM-Vertrieb nun deutlich eingeschränkt. Dazu wird ein OEM-Datenträger mit einem Certificate of Authenticity (COA) zusammengeführt, das auch den notwendigen Produktschlüssel enthält, wenn diese zunächst separiert wurden. Doch gerade diese Markenargumentation, die auf dem Beschluss von 2011 beruht, führt immer wieder zu Warnungen von Microsoft vor entsprechenden Händlern.

Allerdings gibt es auch in der Antwort auf die Warnung viel Raum für Angriffe und Argumentationen, so dass dieses Problem noch lange Zeit anhält. Es gab auch einige Meinungsverschiedenheiten zwischen Microsoft und Anbietern über den Verkauf einzelner WEG. Das Oberlandesgericht Frankfurt (OLG Frankfurt, 12.05.2009, Az. 11 W 15/09) hat in einem Beschluss festgestellt, dass die ursprünglichen individuellen WEG ohne die Zustimmung von Microsoft nicht weiterverkauft werden dürfen.

Die Microsoft-Warnungen beziehen sich oft auf die Computer-Programme Office und Windows. Auf den meisten Rechnern der Welt ist Windows das Standard-Betriebssystem. Microsoft hat jedoch die Rechte an Windows und sendet Warnungen, sobald Windows rechtswidrig zum Herunterladen bereitgestellt wird oder anderweitig Rechte missachtet werden.

Doch auch Warnungen vor Office sind vorstellbar, denn Office ist eine extrem sinnvolle und nicht für alle Anwender und Firmen erschwingliche Applikation. Deshalb auch die Möglichkeiten, Office unrechtmäßig zu besorgen - dies kann zu einer "Office-Warnung" werden. Im Jahr 2013 hat FPS Rechtsanwälte Verwarnungen herausgegeben, in denen der Verkauf von falschen "Microsoft Windows 7 Professional" Datentraegern verfolgt wurde.

Solche und vergleichbare Warnungen werden von Microsoft oft als "Standards" zur Bekämpfung der Plagiatsverbreitung herausgegeben. Ende 2014 wurden auch wieder Warnungen verschickt, in denen gefordert wurde, dass gefälschte COA für Windows 7 nicht vertrieben werden dürfen. Die Rechtsanwälte von Microsoft hören mit Warnungen nicht auf oder wenden härtere Mittel an.

Microsoft verbot den Empfängern der Warnung die Verbreitung des Programmes "Windows 7 Professional" und den Weiterverkauf von Rechnerprogrammen mit den Symbolen "Windows" oder "Microsoft". Warenzeichen und Urheberrechte wurden angeblich durch den Handel mit nachgeahmten Waren, darunter Microsoft Windows Server und Office-Programme, sowie entsprechende Echtheitszertifikate verletzt. Die Adressaten hatten die Ware im Internet aus dem Ausland erworben und für echt gehalten, so dass die vorläufige Anordnung ihn ohne Vorwarnung vollkommen überraschte.

Auf Grund der Bestellung war es dem Verkäufer untersagt, weiterhin mit den Waren zu handeln, sowie alle noch in seinem Eigentum stehenden Waren abzugeben und über die Handelsrouten der Waren zu informieren. Microsoft hat nicht nur verteilt, sondern oft auch geschlagen. Zu den jüngsten Fällen aus dem Jahr 2014 gehörte vermutlich eine Warnung vor Microsoft, weil das Untenehmen irreführende Aussagen über den Vertrieb von Gebrauchtsoftware gemacht hatte.

Eine der grössten Anbieter von Gebrauchtsoftware, Usedsoft, warnte Microsoft, weil er in den Aussagen eine Unsicherheit seiner Kundschaft über die Rechtmässigkeit des Kaufes von Gebrauchtsoftware erwarte. Das erforderliche Waffenstillstandsabkommen wurde von Microsoft unterzeichnet und die Kosten für die Abmahnung bezahlt. Und immer wieder befasst sich die EU-Komission auch mit Microsoft.

In der Tat hat Microsoft in den vergangenen zehn Jahren immer wieder neue "Rekordstrafen" auferlegt, die sich nun der 1-Milliarde-Euro-Marke nähern. Bei einem der aktuellsten Beispiele aus dem Jahr 2012 wurde Microsoft bestraft, weil das Windows 7-Betriebssystem es dem Anwender nicht erlaubte, einen Webbrowser auszuwählen, sondern nur der firmeneigene Internet Explorer als Webbrowser installiert war.

Im Jahr 2004 hat Microsoft erneut eine hohe Geldbuße von mehreren hundert Millionen EUR von der EU-Kommission wegen Marktmissbrauchs erhalten, weil das betreffende Produkt keine technischen Daten enthüllt und damit Konkurrenten die Kompatibilität seiner Konkurrenzprodukte mit den weit verbreiteten Produkten von Microsoft verweigert hat. 2008 wurde eine neue schreckliche Geldbuße verhängt, weil Microsoft diese Information nun offenbarte, aber vollkommen überzogene Beträge verlangte.

Mit den Rechten an seinen Programmen wie Office und Windows betreibt das Untenehmen eine feste Linie gegen Mißbrauch. Zusammenfassend kann gesagt werden, dass dieses Untenehmen alles in seiner Macht Stehende unternimmt, um seine Erzeugnisse und seine Rechte zu schütz. Es gibt also keinen Anlass, den eigenen Verstand mit Warnungen, Autorisierungsanfragen oder vorläufigen Unterlassungsklagen von Microsoft für Produktschlüssel (Office, Windows) in den Schmutz zu ziehen.

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