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Arbeitsgericht Trier
Landesarbeitsgericht TrierInhaltverzeichnis
Der Arbeitsgerichtshof Trier ist einer der fünf Arbeitsgerichtshöfe in Rheinland-Pfalz. Der Hof befindet sich in Trier, Dietrichstraße 13, und veranstaltet Hoftage in Bernkastel-Kues und Gerolstein. Für Streitigkeiten aus der Rechtssprechung der Städte Trier, Bernkastel-Wittlich, Bitburg-Prüm, Vulkaneifel und Trier-Saarburg ist das Arbeitsgericht Trier sachlich zuständiges Organ.
Der materielle Zuständigkeitsbereich ist durch das Arbeitsgerichtgesetz geregelt. Die Landesarbeitsgerichte Rheinland-Pfalz in Mainz und Erfurt sind dem Arbeitsgericht Trier untergeordnet.
Berufsgericht Trier - Anschrift und Rechtsprechung
Der materielle Zuständigkeitsbereich für das Arbeitsgericht resultiert aus den 2 bis 5 AWG. Dementsprechend ist sie für die zivilrechtlichen Streitigkeiten zwischen dem Mitarbeiter und dem Auftraggeber aus dem Beschäftigungsverhältnis verantwortlich. Diese werden im Rahmen des Urteilsverfahrens ausgehandelt und es findet das Submissionsprinzip Anwendung. Dies bedeutet, dass es Sache der Streitparteien ist, den Fall dem Arbeitsgericht vorzulegen.
Nach der ZPO ist das Arbeitsgericht, in dessen Bezirk der Angeklagte seinen Sitz hat, örtlich zuständiges Gericht. Zusätzlich zu diesem so genannten Entscheidungsverfahren wird ein Arbeitsgericht auch in einem Entschädigungsverfahren vorgehen. Rechtliche Auseinandersetzungen zwischen Arbeitgebern und Betriebsräten im Zusammenhang mit dem BVG werden derzeit erörtert. Im Gegensatz zum Entscheidungsverfahren hat das Arbeitsgericht im Beschlussfassungsverfahren nach dem Prinzip der amtlichen Untersuchung selbst zu entscheiden.
Die Beschlussfassung wird mit einer Beschlussfassung abgeschlossen. Dem Arbeitsgericht als erster Instanzenweg in einem Dreistufenverfahren, in dem der Prozess regelmässig eingeleitet wird, folgen das zuständige Landarbeitsgericht und das Bundesarbeitsgericht mit Hauptsitz in Erfurt. Die unterliegende Partei kann gegen ein erstes Instanzurteil beim zustaendigen staatlichen Arbeitsgericht Beschwerde erheben, sofern das Arbeitsgericht die Beschwerde eingeraeumt hat oder der Betrag der Streitigkeit 600 EUR uebersteigt.
Die Berufung gegen eine Entscheidung des Arbeitsgerichts kann jederzeit beim jeweils sachlich kompetenten Bezirksarbeitsgericht eingelegt werden. Zunächst einmal gibt es keine Verpflichtung für einen Rechtsanwalt in Arbeitsrechtsverfahren. So können sich die Beteiligten selbst oder durch einen Gewerkschafts- oder Arbeitgebervertreter unentgeltlich repräsentieren bzw. repräsentieren lassen. Wenn Sie in erster Linie einen Rechtsanwalt beauftragen, haben Sie keinen Anrecht auf Rückerstattung der Anwaltsgebühren, auch wenn Sie den Fall gewinnen.